Norm
ZPO §228 A4Rechtssatz
Die Feststellungsklage muß nicht den ganzen Komplex des Rechtsverhältnisses umfassen; feststellbar ist auch ein bloß quantitativer Teil hievon. Demgemäß ist im Feststellungsurteil eine quantitative Teilabweisung und der Zuspruch eines minus möglich, allenfalls auch erforderlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0039117Dokumentnummer
JJR_19701001_OGH0002_0010OB00166_7000000_002