Norm
ZPO §228 B7Rechtssatz
Bei einem beendeten Vertragsverhältnis wird das rechtliche Interesse nur anerkannt, wenn das begehrte Urteil auch noch für die gegenwärtige Rechtslage der Parteien von Bedeutung, also immer noch geeignet ist, die Grundlage für weitere Rechtsbeziehungen der Parteien untereinander zu schaffen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0038969Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.02.2020