Norm
ZPO §228 B3ddRechtssatz
Jedem Mitglied des Aufsichtsrates ist das Feststellungsinteresse zuzubilligen, wenn er die Beschlußfassung des Aufsichtsrates über die Wahl der Funktionäre wegen Nichtigkeit bekämpft. Eine solche Klage ist eine Feststellungsklage im Sinne des § 228 ZPO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0038980Zuletzt aktualisiert am
15.09.2009