RS OGH 1952/1/23 2Ob606/51

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Veröffentlicht am 23.01.1952
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Norm

ABGB §1325 D4
ZPO §226
ZPO §228 A4

Rechtssatz

Der Anspruch auf Zahlung einer Rente in der Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des jeweiligen Lohnes, den ein Getöteter bei seinem (bestimmt beizeichneten) Dienstgeber jeweils gehabt hätte, ist bestimmbar und kann daher Gegenstand einer Feststellungsklage sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0030996

Dokumentnummer

JJR_19520123_OGH0002_0020OB00606_5100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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