Norm
ZPO §226 IIB2Rechtssatz
Wenn das Klagebegehren auf einen Bestandvertrag gestützt wird, kann das Gericht auch dann der Klage stattgeben, wenn es zur Feststellung gelangt, daß überhaupt kein Bestandvertrag zwischen den Parteien zustande gekommen ist und der Beklagte keinen Anspruch besitzt, in den Räumen zu verbleiben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0037498Dokumentnummer
JJR_19520613_OGH0002_0020OB00321_5200000_001