RS OGH 1952/6/13 2Ob321/52

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.06.1952
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Norm

ZPO §226 IIB2
ZPO §405

Rechtssatz

Wenn das Klagebegehren auf einen Bestandvertrag gestützt wird, kann das Gericht auch dann der Klage stattgeben, wenn es zur Feststellung gelangt, daß überhaupt kein Bestandvertrag zwischen den Parteien zustande gekommen ist und der Beklagte keinen Anspruch besitzt, in den Räumen zu verbleiben.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 321/52
    Entscheidungstext OGH 13.06.1952 2 Ob 321/52

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0037498

Dokumentnummer

JJR_19520613_OGH0002_0020OB00321_5200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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