RS OGH 1956/3/21 7Ob125/56

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Veröffentlicht am 21.03.1956
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Norm

ABGB §914 IIIf
ZPO §204 E2
ZPO §226 IV

Rechtssatz

Eine Klage auf Berichtigung des Vergleichstextes im Sinne der angeblich geschlossenen Vereinbarung ist zulässig. Dies ergibt sich schon aus § 914 ABGB, wonach als vereinbart gilt, was der übereinstimmenden Absicht der Parteien entspricht. Eine falsche Bezeichnung ist ein Vertragsfehler und bei einem Vergleich ebenso zu berichtigen, wie dies im Gesetz für Rechenfehler vorgesehen ist.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 125/56
    Entscheidungstext OGH 21.03.1956 7 Ob 125/56

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0024592

Dokumentnummer

JJR_19560321_OGH0002_0070OB00125_5600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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