Norm
EKHG §1 IRechtssatz
Dass in der Klage ein Verschulden des Lenkers behauptet wird (das sich aber nicht erweisen lässt), schließt nicht aus, dass die beschränkte Haftung des Halters nach § 12 KraftfVerkG zur Anwendung kommt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0038102Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.12.2011