Norm
ABGB §775Rechtssatz
Solange der Nachlaß nicht eingeantwortet ist, kommt eine persönliche Heranziehung von Miterben zur Ergänzung des Pflichtteiles mittels Leistungsklage nicht in Frage. Auch eine Feststellungsklage, die auf die Feststellung des Pflichtteilsrechtes gerichtet ist, ist nicht möglich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0008301Dokumentnummer
JJR_19551026_OGH0002_0070OB00451_5500000_001