Norm
ZPO §146 IIRechtssatz
Der einer langjährigen Kanzleiangestellten erteilte Auftrag auf eine Prozeßvollmacht einen bestimmten Firmenwortlauf zu schreiben und dann die auf diese Weise verbesserte Vollmacht mit einem vom Rechtsanwalt schon unterfertigten Schriftsatz an das Gericht wieder zurückzusenden, erfordert, falls der Rechtsanwalt keinen Anlaß hat, an der Zuverlässigkeit seiner Kanzleiterin zu zweifeln, keine darüber hinausreichende Überwachung - versehentliche Rücksendung mit abermals falschen Wortlauf als unabwendbares Ereignis.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0036679Dokumentnummer
JJR_19770517_OGH0002_0040OB00507_7700000_002