Norm
AußStrG §11 Abs1 ARechtssatz
Wird in einem Schriftsatz in erster Linie auf den Rekurs gegen die Zurückweisung wegen Verspätung Wert gelegt und außerdem ein Antrag auf Wiedereinsetzung gestellt, so ist zunächst über den Rekurs zu entscheiden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0007046Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.04.2015