RS OGH 1982/5/19 1Ob20/82, 1Ob45/98v, 9Ob44/08y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.05.1982
beobachten
merken

Norm

ZPO §144
ZPO §146 I
ZPO §411 E
ZPO §477 B2a

Rechtssatz

Eine Versäumung liegt nur vor, wenn eine Prozesspartei eine Prozesshandlung gar nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der zwingend vorgeschriebenen Form vornimmt. Wurde eine Prozesshandlung mangelhaft oder unzweckmäßig vorgenommen (Hier: Teilanfechtung statt aufgetragener Totalabfechtung eines aus zwei Punkten bestehenden Beschlusses) liegt keine Versäumung vor. Eine Wiedereinsetzung wegen schlechter rechtsfreundlicher Vertretung ist nicht möglich. Eine dennoch wegen "Versäumung der Frist für die rechtzeitige Anfechtung" bewilligte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand geht ins Leere und ist vom OGH nicht zu berücksichtigen. Eine auf Grund der Wiedereinsetzung ergangene Entscheidung des Rekursgerichts ist wegen Verletzung der Teilrechtskraft nichtig.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 20/82
    Entscheidungstext OGH 19.05.1982 1 Ob 20/82
  • 1 Ob 45/98v
    Entscheidungstext OGH 30.06.1998 1 Ob 45/98v
    Auch; nur: Eine Versäumung liegt nur vor, wenn eine Prozesspartei eine Prozesshandlung gar nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der zwingend vorgeschriebenen Form vornimmt. Wurde eine Prozesshandlung mangelhaft oder unzweckmäßig vorgenommen liegt keine Versäumung vor. (T1)
  • 9 Ob 44/08y
    Entscheidungstext OGH 20.08.2008 9 Ob 44/08y
    Vgl auch; nur: Eine Versäumung liegt nur vor, wenn eine Prozesspartei eine Prozesshandlung gar nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der zwingend vorgeschriebenen Form vornimmt. (T2); Beisatz: Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß §§ 144 ff ZPO setzt eine Säumnis voraus, nämlich eine Versäumung, die auf Zufall oder Parteifehler, nicht jedoch auf einem Gerichtsfehler basiert. (T3)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0036149

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten