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27/03 Gerichtsgebühren JustizverwaltungsgebührenNorm
GGG 1984 §1;Rechtssatz
Es ist für die Gebührenpflicht nur entscheidend, was tatsächlich im Grundbuch eingetragen wurde, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die Eintragung in dieser Form zu Recht erfolgte oder nicht; es ist nicht zu untersuchen, ob diese Eintragung hätte bewilligt werden dürfen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994160116.X01Im RIS seit
24.10.2001