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27/03 Gerichtsgebühren JustizverwaltungsgebührenNorm
GEG §14;Rechtssatz
Von der vorherigen Erlassung einer Zahlungsaufforderung wäre nur in den Fällen abzusehen, in denen mit einer Zahlungsunwilligkeit und Zahlungsunfähigkeit des Gebührenschuldners oder Kostenschuldners gerechnet werden kann (Hinweis E 23.2.1989, 88/16/0013, ÖStZB 23/24/1989, S 478).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991160135.X03Im RIS seit
25.01.2002