Norm: JGG §32 Abs1JGG §46a Abs2StPO §427StPO §459StPO §478
Rechtssatz: Nach Maßgabe der Geltung der §§ 32 Abs 1, 46a Abs 2 JGG darf das Urteil auch dann nicht in Abwesenheit des Angeklagten gefällt werden, wenn der Verteidiger und die anderen Verfahrensparteien der Durchführung des Abwesenheitsverfahrens (wie hier ersichtlich konkludent) zustimmen (WK-StPO § 478 Rz 1). Entscheidungstexte 14 O... mehr lesen...
Norm: StPO §79 Abs4StPO §294 Abs2StPO §447StPO §459StPO §467 Abs1StPO §478 Abs1StPO §478 Abs2
Rechtssatz: Wurde das angemeldete Rechtsmittel gegen ein Abwesenheitsurteil vom Verteidiger ausgeführt, erwirbt der Angeklagte auch dann kein Recht zur neuerlichen Ausführung dieses Rechtsmittels, wenn das Abwesenheitsurteil ihm erst danach gemäß den §§ 447, 79 Abs 4 zweiter Satz StPO zugestellt wurde. Denn nicht anders als § 294 Abs 2 StPO sieht auch ... mehr lesen...
Norm: StPO §459SDÜ Art52
Rechtssatz: Eine Ladung des Beschuldigten aus dem Ausland mit internationalem Rückschein ist grundsätzlich nicht als gehörig im Sinne des § 459 StPO anzusehen. Sie ist nur dann zulässig, wenn sie im Bereich der Schengen-Staaten nach Maßgabe des Art 52 des Schengener Durchführungsübereinkommens, BGBl III Nr 90/1997 (SDÜ) vorgenommen wird oder wenn diese Vorgangsweise einer (sonstigen) zwischenstaatlichen Vereinbarung ent... mehr lesen...
Norm: StPO §79StPO §459
Rechtssatz: "Gehörig" ist die Vorladung des Beschuldigten zur Hauptverhandlung, wenn sie den Voraussetzungen der §§ 79, 80 StPO entspricht. Danach ist sie an den Beschuldigten persönlich und zu eigenen Handen zuzustellen. Ob die Ladung gehörig ist, hat das Gericht von Amts wegen zu prüfen. Entscheidungstexte 15 Os 52/03 Entscheidungstext OGH 15.05.2003 15 Os 5... mehr lesen...
Norm: StPO §252 Abs1 Z4StPO §252 Abs2aStPO §459
Rechtssatz: Aus dem Nichterscheinen eines gesetzeskonform geladenen (unvertretenen) Beschuldigten zur Hauptverhandlung kann sein Einverständnis zur Verlesung einer (ihn noch dazu belastenden) Zeugenaussage nicht abgeleitet werden. Anmerkung Bem: Der
Rechtssatz: wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder einzelnen Bezugnahme, sondern nur fallwe... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs1 II5a3StPO §459StPO §494a Abs3StPO §494a Abs4
Rechtssatz: § 494a Abs 3 StPO schützt allgemein den prozessualen Grundsatz des rechtlichen Gehörs im Falle der Entscheidung nach Abs 1 leg cit. § 459 StPO schützt diesen Grundsatz für den Fall der Durchführung einer Hauptverhandlung sowie die darin getroffenen Entscheidungen. Wird also vom Urteilsgericht in der Hauptverhandlung mangels gehöriger Ladung die Anhörung zum Widerrufsa... mehr lesen...
Norm: StPO §6 BStPO §263StPO §427StPO §451 Abs1StPO §454StPO §459MRK Art6 Abs1 II5a2
Rechtssatz: Unzulässigkeit im Abwesenheitsverfahren. Verletzung des rechtlichen Gehörs. Wurde im Verfahren wegen Verletzung der Unterhaltspflicht der Bestrafungsantrag erst in der in Abwesenheit des Beschuldigten vorgenommenen Hauptverhandlung auf einen weiteren Deliktszeitraum ausgedehnt, so ist die Ausdehnung auch der Verhandlung und des Urteils darauf unzulä... mehr lesen...
Norm: StPO §3StPO §258 Abs2StPO §459MRK Art6 Abs1 II5a1
Rechtssatz: Eine Verletzung des Grundsatzes des beiderseitigen Gehörs liegt nur dann vor, wenn der Beschuldigte gegen seinen Willen nicht gehört wird, er also vernommen werden will, das Gericht seine Anhörung aber verweigert. An dieser Voraussetzung fehlt es, wenn er einer Vorladung des Gerichtes unentschuldigt keine Folge leistet. Dann hat nicht das Gericht dem Beschuldigten das Recht auf... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §35DSt 1990 §77StPO §427 Abs3 CStPO §459StPO §478
Rechtssatz: Ein Abwesenheitsurteil in der Bedeutung der §§ 459 und 478 StPO, welches mit Berufung aber auch mit Einspruch angefochten werden kann, liegt immer dann vor, wenn das Urteil in Abwesenheit des Beschuldigten gefällt und verkündet wird, soweit dies nicht auf einer sitzungspolizeilichen Maßnahme (§ 234 StPO) beruht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §79StPO §455StPO §459
Rechtssatz: Die §§ 79 Abs 1 und 3 sowie 454 StPO sehen die persönliche Vorladung des Beschuldigten zur Hauptverhandlung vor. Eine diesbezügliche mündliche Mitteilung an einen Machthaber erfüllt diese Voraussetzung nicht. Gemäß § 459 StPO ist die gehörige Vorladung des Beschuldigten unabdingbare Voraussetzung für die Durchführung der Hauptverhandlung in seiner Abwesenheit. Ohne Erfüllung dieser Bedingung darf au... mehr lesen...
Norm: StPO §454StPO §459
Rechtssatz: Auch nach der Änderung der Bestimmung des § 454 StPO durch das StPÄG 1993 ist die Fällung eines Abwesenheitsurteiles nach § 459 StPO hinsichtlich solcher Anschuldigungspunkte, die nicht im schriftlichen Antrag auf Bestrafung (§ 451 Abs 1 StPO) enthalten waren und hinsichtlich welcher der Beschuldigte sich mangels ihrer Kenntnis die zu einer Verteidigung dienenden Beweismittel (§ 454 StPO) nicht verschaffen k... mehr lesen...
Norm: GRBG §1 Abs1StPO §459StPO §481
Rechtssatz: Gegen einen bereits vollzogenen Vorführbefehl ist eine Beschwerde zurückzuweisen, weshalb im Instanzenzug weder Abhilfe durch eine Sachentscheidung noch wenigstens die Feststellung der Grundrechtsverletzung zu erreichen gewesen wäre. Eine derartige freiheitsentziehende Verfügung ist daher mittelbar mit Grundrechtsbeschwerde anfechtbar. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GRBG §7 Abs1StPO §221 Abs1StPO §447StPO §455 Abs2StPO §459
Rechtssatz: Die Vorführung eines der Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht ferngebliebenen Beschuldigten, der weder unter Aufforderung zum persönlichen Erscheinen (§§ 455 Abs 2, 459 StPO) noch unter Androhung der Vorführung (§ 221 Abs 1 in Verbindung mit § 447 StPO) gehörig geladen worden war, verletzt diesen im Grundrecht auf persönliche Freiheit. Entscheidu... mehr lesen...
Norm: JGG §32 Abs1JGG §46a Abs2StPO §427 Abs1StPO §459StPO §478
Rechtssatz: Die Anwendung des § 427 Abs 1 StPO setzt die Zustimmung des Verteidigers und jene der anderen Verfahrensparteien zum Abwesenheitsverfahren nicht voraus. Entscheidungstexte 14 Os 115/93 Entscheidungstext OGH 27.07.1993 14 Os 115/93 Veröff: EvBl 1994/6 S 30 14 ... mehr lesen...
Norm: StPO §454StPO §459
Rechtssatz: Gehörige Vorladung: Enthielt die Vorladung lediglich das Zitat "§ 198 Abs 1 StGB", so wurde dem Gebot des § 454 StPO in nur unzureichendem Maße entsprochen. Denn die "wesentlichen Tatsachen" des § 198 Abs 1 StGB in der Bedeutung der oben angeführten Gesetzesstelle bestehen insbesondere in der Tatzeit und im Umfang der angeschuldigten Verletzung der Unterhaltspflicht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: RDG §93 Abs1RDG §132 ffStPO §427StPO §459
Rechtssatz: Kraft einfachen Größenschlusses (aus §§ 427, 459 StPO) ist auch im Dienstgerichtsverfahren die Durchführung der Verhandlung in Abwesenheit des Betroffenen und das anschließende Fällen eines Erkenntnisses grundsätzlich zulässig. Entscheidungstexte Dg 3/89 Entscheidungstext OGH 05.10.1989 Dg 3/89 Veröff: SSt 60/67 ... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: StPO §427StPO §459
Rechtssatz: Die den Grundsatz des rechtlichen Gehörs beschränkenden Ausnahmebestimmungen der §§ 427, 459 StPO dürfen nicht ausdehnend ausgelegt werden. Entscheidungstexte 13 Os 176/76 Entscheidungstext OGH 09.12.1976 13 Os 176/76 Veröff: SSt 47/78 = EvBl 1977/157 S 328 14 Os 90/04 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: StPO §80StPO §459
Rechtssatz: "Gehörig" ist die Vorladung, wenn sie persönlich zugestellt wurde (§ 427 Abs 1 StPO). Entscheidungstexte 12 Os 159/73 Entscheidungstext OGH 20.11.1973 12 Os 159/73 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0097370 Dokumentnummer JJR_19731120_OGH0002_01... mehr lesen...
Norm: StPO §292StPO §427 Abs3 BStPO §459
Rechtssatz: Die Aufhebung des mit mehrfachen Gesetzesverletzungen behafteten Beschlusses, der zur Aufhebung des gegen den Beschuldigten ergangenen Abwesenheitsurteiles geführt hat, bedeutet noch keinen Nachteil für den Beschuldigten. Entscheidungstexte 10 Os 232/71 Entscheidungstext OGH 29.10.1971 10 Os 232/71 Veröff: EvBl 1972/140 S 246 ... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs3 lita IV1StPO §6 BStPO §281 Abs1 Z3StPO §427StPO §459
Rechtssatz: Gegen einen Angeklagten kann nicht wegen eines Verhaltens, das ihm nicht bereits in der Anklageschrift zur Last gelegt wurde, sondern auf das die Anklage erst in der Hauptverhandlung ausgedehnt wurde, in Abwesenheit gemäß § 427 StPO verhandelt und ein Urteil gefällt werden. Entscheidungstexte 10 Os 78/67 ... mehr lesen...
Norm: Geo §152 Abs3StPO §3StPO §6 BStPO §459
Rechtssatz: Ein bei der Zustellung eines Abwesenheitsurteils unterlaufener Verstoß gegen § 152 Abs 3 Geo (Rechtsmittelbelehrung!) kann nicht dadurch behoben werden, daß die Zustellung in richtiger Form wiederholt wird. Entscheidungstexte 9 Os 53/65 Entscheidungstext OGH 22.04.1965 9 Os 53/65 Veröff: EvBl 1965/356 S 530 ... mehr lesen...
Norm: StPO §459
Rechtssatz: Die Nichtbehebung der hinterlegten Vorladung zur Hauptverhandlung rechtfertigt nicht die Anordnung der Vorführung. Entscheidungstexte 11 Os 8/64 Entscheidungstext OGH 06.02.1964 11 Os 8/64 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0101834 Dokumentnummer JJR_... mehr lesen...
Norm: StPO §455 Abs3StPO §459
Rechtssatz: Die Durchführung der Hauptverhandlung kann in Abwesenheit des nicht gehörig vorgeladenen Beschuldigten auch dann nicht erfolgen, wenn er durch einen erschienenen Verteidiger vertreten ist, der aber nicht Machthaber im Sinne des § 455 Abs 3 StPO ist. Entscheidungstexte 7 Os 71/60 Entscheidungstext OGH 08.03.1960 7 Os 71/60 ... mehr lesen...
Norm: StPO §427 Abs1StPO §459
Rechtssatz: Die Durchführung einer Hauptverhandlung in Abwesenheit des Beschuldigten ist nicht zulässig, wenn bereits im Zeitpunkte dieser Durchführung feststeht, daß der Beschuldigte durch ein unabwendbares Hindernis vom rechtzeitigen Erscheinen abgehalten worden ist. Entscheidungstexte 5 Os 459/56 Entscheidungstext OGH 29.05.1956 5 Os 459/56 Veröff: SS... mehr lesen...
Norm: StPO §454StPO §459
Rechtssatz: Bleibt ein ordnungsgemäß geladener Beschuldigter im bezirksgerichtlichen Verfahren von der Hauptverhandlung unentschuldigt aus, so kann gegen ihn nur im Sinne des § 459 StPO verfahren werden; eine Ordnungsstrafe darf über ihn deshalb nicht verhängt werden. Andere als die im § 454 StPO angedrohten und die im § 459 StPO vorgesehenen Folgen der unentschuldigten Mißachtung einer gehörigen Vorladung zur Hauptverh... mehr lesen...
Norm: StPO §427 Abs3 AStPO §459
Rechtssatz: Der Irrtum über den Tag der Hauptverhandlung ist kein unabweisbares Hindernis. Entscheidungstexte 3 Os 127/50 Entscheidungstext OGH 17.05.1950 3 Os 127/50 Veröff: EvBl 1951/135 S 178 9 Os 82/83 Entscheidungstext OGH 31.05.1983 9 Os 82/83 Vgl auch ... mehr lesen...
Norm: StPO §79 Abs2StPO idF BGBl I 26/2000 §79 Abs4StPO §83 Abs4StPO §427StPO §459
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 79 Abs 2 StPO, dass die Zustellung an die Partei oder ihren bestellten Vertreter erfolgen kann, gilt nicht für Abwesenheitsurteile. Diese müssen nach den §§ 427, 459 letzter Satz StPO stets dem Verurteilten zugestellt werden. Die Frist zur Rechtsmittelerhebung und zur Erhebung des Einspruchs beginnt erst mit der Zustellung des Urt... mehr lesen...
Norm: StPO §459
Rechtssatz: Von einer gehörigen Vorladung des Angeklagten kann dann nicht gesprochen werden, wenn er unter der Anschrift einer Wohnung, von der er bereits ausgezogen und abgemeldet war, geladen und sohin eine Ersatzzustellung vorgenommen wurde. Entscheidungstexte 4 Os 561/30 Entscheidungstext OGH 03.02.1931 4 Os 561/30 Veröff: SSt XI/26 ... mehr lesen...
Norm: StPO §79StPO §459
Rechtssatz: Voraussetzung der Zulässigkeit einer Ersatzzustellung ist, daß der Beschuldigte, obwohl dessen Aufenthalt bekannt ist, sich der persönlichen Zustellung zu entziehen sucht. Entscheidungstexte 4 Os 150/23 Entscheidungstext OGH 09.04.1923 4 Os 150/23 Veröff: SSt III/18 European Case Law Identifier (... mehr lesen...