Norm
StPO §427 Abs1Rechtssatz
Die Durchführung einer Hauptverhandlung in Abwesenheit des Beschuldigten ist nicht zulässig, wenn bereits im Zeitpunkte dieser Durchführung feststeht, daß der Beschuldigte durch ein unabwendbares Hindernis vom rechtzeitigen Erscheinen abgehalten worden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0101569Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.12.2019