Norm
StPO §292Rechtssatz
Die Aufhebung des mit mehrfachen Gesetzesverletzungen behafteten Beschlusses, der zur Aufhebung des gegen den Beschuldigten ergangenen Abwesenheitsurteiles geführt hat, bedeutet noch keinen Nachteil für den Beschuldigten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0100432Dokumentnummer
JJR_19711029_OGH0002_0100OS00232_7100000_002