Norm
StPO §79Rechtssatz
Voraussetzung der Zulässigkeit einer Ersatzzustellung ist, daß der Beschuldigte, obwohl dessen Aufenthalt bekannt ist, sich der persönlichen Zustellung zu entziehen sucht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1923:RS0096962Dokumentnummer
JJR_19230409_OGH0002_0040OS00150_2300000_001