Norm
StPO §455 Abs3Rechtssatz
Die Durchführung der Hauptverhandlung kann in Abwesenheit des nicht gehörig vorgeladenen Beschuldigten auch dann nicht erfolgen, wenn er durch einen erschienenen Verteidiger vertreten ist, der aber nicht Machthaber im Sinne des § 455 Abs 3 StPO ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0101697Dokumentnummer
JJR_19600308_OGH0002_0070OS00071_6000000_001