Norm
GRBG §1 Abs1Rechtssatz
Gegen einen bereits vollzogenen Vorführbefehl ist eine Beschwerde zurückzuweisen, weshalb im Instanzenzug weder Abhilfe durch eine Sachentscheidung noch wenigstens die Feststellung der Grundrechtsverletzung zu erreichen gewesen wäre. Eine derartige freiheitsentziehende Verfügung ist daher mittelbar mit Grundrechtsbeschwerde anfechtbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0061085Dokumentnummer
JJR_19941025_OGH0002_0150OS00152_9400000_002