RS OGH 1994/10/25 15Os152/94, 14Os24/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.10.1994
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Norm

GRBG §1 Abs1
StPO §459
StPO §481

Rechtssatz

Gegen einen bereits vollzogenen Vorführbefehl ist eine Beschwerde zurückzuweisen, weshalb im Instanzenzug weder Abhilfe durch eine Sachentscheidung noch wenigstens die Feststellung der Grundrechtsverletzung zu erreichen gewesen wäre. Eine derartige freiheitsentziehende Verfügung ist daher mittelbar mit Grundrechtsbeschwerde anfechtbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0061085

Dokumentnummer

JJR_19941025_OGH0002_0150OS00152_9400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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