Norm
Geo §152 Abs3Rechtssatz
Ein bei der Zustellung eines Abwesenheitsurteils unterlaufener Verstoß gegen § 152 Abs 3 Geo (Rechtsmittelbelehrung!) kann nicht dadurch behoben werden, daß die Zustellung in richtiger Form wiederholt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0059452Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.05.2022