Gründe: Mit Urteil des Landesgerichts Ried im Innkreis vom 17. März 2011, AZ 23 Hv 56/09d, wurde Karl L***** des Vergehens der falschen Beweisaussage nach §§ 15, 12 zweiter Fall, 288 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Der dagegen vom Angeklagten erhobenen Berufung gab das Oberlandesgericht Linz mit Urteil vom 5. Mai 2011, AZ 7 Bs 134/11x, nicht Folge. Mit seiner selbst verfassten - an die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Korruption ger... mehr lesen...
Gründe: Dr. Anton B***** wurde mit (gekürzt ausgefertigtem) Urteil des Landesgerichts Korneuburg vom 12. Oktober 2010, GZ 601 Hv 4/10d-24, (richtig:) mehrerer Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG schuldig erkannt. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung erbat er sich „3 Tage Bedenkzeit“ (ON 24 S 3). Mit am selben Tag eingelangtem Schriftsatz (ON 25) erklärte der Verteidiger für den Angeklagten den Verzicht auf Rechtsmittel gegen dieses Urteil. Die in weiter... mehr lesen...
Gründe: Am 18. September 2006 - dem letzten Tag der mit Beschluss vom 17. August 2006 (ON 15 der Ur-Akten) fortgesetzten Untersuchungshaft - beraumte der Untersuchungsrichter für den selben Tag um 14'15 Uhr eine Haftverhandlung an, wobei er den seit 10. August 2006 ausgewiesenen Wahlverteidiger des Beschuldigten (ON 7) um 12'15 Uhr fernmündlich vom Termin mit dem Ersuchen, sich bei allfälliger Terminkollision durch einen Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Klagenfurt substituieren zu l... mehr lesen...
Gründe: Aouatif R***** wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz als Schöffengericht vom 15. September 2004, GZ 20 Hv 11/04a-17, des von ihr teilweise als Bestimmungstäterin (§ 12 zweiter Fall StGB) begangenen Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 (richtig:) zweiter Fall und 15 StGB schuldig erkannt. Dagegen meldete sie unmittelbar nach der Urteilsverkündung Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2StPO §41 Abs3StPO §41 Abs7StPO §113 Abs1StPO §220 Abs3
Rechtssatz: Die Kompetenz zur Bestellung eines Verfahrenshilfe- oder Amtsverteidigers obliegt im Vorverfahren dem Untersuchungsrichter. Im Zwischenverfahren (Prozessstadium nach rechtskräftiger Versetzung in den Anklagestand bis zum Beginn der Hauptverhandlung) hat gemäß § 220 Abs 3 StPO der Vorsitzende des Schöffengerichtes für die Bestellung eines Verteidigers (§ 41 ... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2StPO §41 Abs3
Rechtssatz: Die Bestellung des Amtsverteidigers wird jedoch erst mit Zustellung des Bescheides der Rechtsanwaltskammer über die Verteidigerbestellung an diesen wirksam. Bis dahin ist der Beschuldigte/Angeklagte unvertreten. Entscheidungstexte 15 Os 3/05p Entscheidungstext OGH 17.02.2005 15 Os 3/05p ... mehr lesen...
Gründe: Im Strafverfahren AZ 28 Hv 9/02m (vormals 16 Ur 4/02t) des Landesgerichtes Linz gab der Untersuchungsrichter mit Beschluss vom 8. Jänner 2002 dem wegen des Verdachtes des Verbrechens des versuchten Raubes nach §§ 15, 142 Abs l StGB am selben Tag in Untersuchungshaft genommenen Roland P***** einen Pflichtverteidiger nach § 42 Abs 2 StPO und ? ersichtlich von Amts wegen (§ 41 Abs 4 StPO) ? einen Verfahrenshilfeverteidiger gemäß § 41 Abs l Z 3, Abs 2 StPO bei (S 3). Hierauf b... mehr lesen...
Norm: RAO §45 Abs4StPO §41 Abs2StPO §41 Abs3StPO §273StPO §274StPO §276StPO §281 Abs1 Z4
Rechtssatz: Mangelndes Vertrauen in den nach § 41 Abs 2 oder 3 StPO bestellten Verteidiger, weil dieser nicht an die Unschuld des Angeklagten glaube, ist kein vom Gericht zu beachtender Unterbrechungs- oder Vertagungsgrund, zumal hierin auch kein (von der Rechtsanwaltskammer wahrzunehmender) Grund zur Enthebung des Verteidigers liegt (vgl § 45 Abs4 RAO), we... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden und auch einen rechtskräftigen Schuldspruch der Beata H***** beinhaltenden Urteil wurde György D***** der Verbrechen des schweren Raubes als Beteiligter nach §§ 12 zweiter Fall, 142 Abs 1, 143 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er in zwei Fällen durch die Aufforderung, zwecks Geldbeschaffung eine Bank zu überfallen, Beata H***** dazu bestimmt, unter Verwendung einer Waffe durch Drohung mit gegenwärti... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs3StPO §41 Abs6
Rechtssatz: In Ausnahmefällen kann neben einem Wahlverteidiger ein Amtsverteidiger bestellt oder belassen werden. Ein solcher Ausnahmefall liegt nicht nur dann vor, wenn der Wahlverteidiger nicht gewillt ist, die reibungslose Durchführung der Hauptverhandlung zu sichern, sondern auch dann, wenn er aus gesundheitlichen Gründen für einen vorerst nicht absehbaren Zeitraum an einer Teilnahme an der Hauptverhandlung ... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs1StPO §41 Abs3StPO §42 Abs4
Rechtssatz: Durch das Einschreiten eines nach § 41 Abs 3 StPO bestellten Amtsverteidigers erlischt die Funktion des nach §42 Abs4 StPO lediglich für den Zeitraum der anhaltenden Verhinderung eines Rechtsbeistands nach § 41 StPO tätigen (Not-)Verteidigers, ohne dass es einer Enthebung durch den Präsidenten des Landesgerichtes bedarf. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Ing. Leopold S***** (zu A./I./1./ und 3./ sowie A./II./) und Alfred S***** (zu A./I./1./ und 2./ sowie A./II./) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3, 15 StGB und die Angeklagten Wolfgang P***** (zu B./1./), Friedrich B***** (zu B./2./ und 3./) und Thomas K***** (zu B./2./) des Verbrechens des versuchten schweren Betruges als Beteiligte nach §§ 12 dri... mehr lesen...
Gründe: In der vom Oberlandesgericht Linz für den 9. Dezember 2002 zum AZ 10 Bs 236/02 angeordneten Berufungsverhandlung (ON 34), zu welcher der Angeklagte Frank S***** nicht erschienen war, wurde die Auflösung des Vollmachtsverhältnisses durch den bisherigen Verteidiger Univ. Doz. Dr. Richard S***** festgestellt und nach Umfrage der Beschluss auf Vertagung der Berufungsverhandlung "zur neuerlichen Ladung des Angeklagten und Beigebung eines Verteidigers gemäß § 41 Abs 3 StPO" gefas... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs3
Rechtssatz: Die Aufforderung an den Angeklagten, einen Verteidiger zu wählen oder die Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers (Abs 2) zu beantragen, hat unter Setzung einer Frist zu erfolgen. Ohne ordnungsgemäß erfolgte Aufforderung ist die Bestellung eines Verteidigers nach § 41 Abs 3 zweiter Satz StPO nicht zulässig. Entscheidungstexte 11 Os 84/03 Entscheidu... mehr lesen...
Gründe: Im Verfahren AZ 21 Hv 9/02s (vormals 21 Hv 1022/01i) des Landesgerichtes Feldkirch gegen Muharrem C***** wegen des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und 2 zweiter Fall StGB war dem Angeklagten mit Beschluss dieses Gerichtes vom 25. Oktober 2001 von Amts wegen für die Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht ein Verfahrenshilfeverteidiger gemäß § 41 Abs 1 Z 1, Abs 2 und Abs 4 StPO beigegeben worden (S 445/1). Als solcher wurde mit Bescheid der Vorarlberger Rechtsanwal... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: Der Bf., ein dt. Staatsangehöriger, wurde 1993 im Zuge einer Drogenrazzia festgenommen. In der Folge wurde gegen ihn und weitere 43 Personen Anklage erhoben. Ihnen wurde zur Last gelegt, sich als Mitglied einer Bande des Suchtgifthandels schuldig gemacht zu haben. Im Februar 1995 beantragte der Bf. die Beistellung eines Verfahrenshelfers, worauf Frau T.M. zur Pflichtverteidigerin bestellt wurde. Am 24.7.1995 wurde der Bf. des Suchtgifthandels für schuldig b... mehr lesen...
Begründung: Nachdem dem Kläger mit Beschluss des Erstgerichtes vom 28. 11. 2001, AZ 9 Nc 7/01y, die Verfahrenshilfe bewilligt worden war, brachte er, vertreten durch die bestellte Verfahrenshelferin Rechtsanwältin Dr. Bettina P*****, am 29. 1. 2002 die Klage auf Feststellung der Unechtheit einer als Vollmacht bezeichneten Urkunde ein. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Dieses Urteil wurde der für den Kläger bestellten Verfahrenshelferin am 23. 4. 2002 zugestellt. Mit am 16.... mehr lesen...
Gründe: Das vom Angeklagten mit Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung bekämpfte erstgerichtliche Urteil wurde am 6. Mai 2002 dem gewählten Verteidiger zugestellt, welcher am folgenden Tag die Auflösung des Vollmachtsverhältnisses bekannt gab (ON 45). Daraufhin wurde dem Angeklagten über seinen rechtzeitigen Antrag gemäß § 41 Abs 2 StPO Rechtsanwalt Dr. Thaddäus Kleisinger beigegeben (ON 47), an den am 7. Juni 2002 eine Urteilsausfertigung zugestellt wurde (S 3n des Antrags- und Verfü... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs1 II5cMRK Art6 Abs3 litc IV3bStPO §41 Abs3
Rechtssatz: Dass der Staat nach Art 6 Abs 3 lit c MRK verpflichtet ist, einen wirksamen Beistand zu gewährleisten, bedeutet keineswegs, dass die - nach § 45 Abs 4 RAO dafür zuständige - Rechtsanwaltskammer jedes Handeln oder Unterlassen des Amtsverteidigers in einem Strafverfahren auf seine rechtliche Fundiertheit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen und bei einem Verhalten, das gegebenen... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs3
Rechtssatz: Schon aus den Verfahrensgesetzen folgt, dass die Entscheidungen der sowohl für die Verteidigerbestellung als auch die Umbestellung zuständigen und einer Überprüfung durch das Gericht entzogenen Rechtsanwaltskammer ungeachtet ihrer Rechtsgültigkeit vorerst wirksam sind und damit die Durchführung oder Weiterführung der Hauptverhandlung nicht behindert wird: Nach der Regelung des § 43a StPO knüpft der Beginn und die... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Dr. Bernd Franz Sch*****, DDr. Dietrich Josef R*****, Dvw Helmut Jakob S*****, Georg Hans G*****, Dr. Hans Jürgen Go***** und Herbert Johannes N***** des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB, Dr. Bernd Franz Sch***** als Bestimmungstäter nach § 12 zweiter Fall StGB, DDr. Dietrich Josef R*****, Dr. Hans Jürgen Go***** und Herbert Johannes N***** (auch) teilweise sowie Georg Hans G***** zur Gä... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Roland G***** des Verbrechens der versuchten Vergewaltigung nach §§ 15, 201 Abs 2 StGB schuldig erkannt, weil er am 28. Juni 2001 in Pretalsattel außer dem Fall des § 201 Abs 1 StGB eine Person mit Gewalt zur Duldung des Beischlafes zu nötigen versuchte, indem er Ina L***** von hinten packte, ihr die Hose und Unterhose herunterriss, sie auf den Beifahrersitz seines Autos zerrte, ihr den Tampon aus der Scheide riss und zwei Finger in diese ... mehr lesen...
Norm: RAO §10 Abs3StPO §41 Abs3StPO §395 Abs5
Rechtssatz: Die eine Sonderkonstellation regelnde (demzufolge restriktiv zu verstehende) Bestimmung des § 10 Abs 3 RAO stellt - auch unabhängig von § 395 Abs 5 StPO - keine taugliche Rechtsbasis dafür dar, dass auch der Amtsverteidiger nach § 41 Abs 3 StPO sein Wirken von einer entsprechenden Sicherstellung (geschweige denn Honorarvorauszahlung) abhängig machen könnte. Entscheidu... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs3 litc IV3aStPO §41 Abs2StPO §41 Abs3
Rechtssatz: Zwar gewährt Art 6 Abs 3 lit c MRK jedem Angeklagten (ua) das Recht, sich selbst zu verteidigen, wenn er keinen Verteidiger gewählt hat und auch im Interesse der Rechtspflege keinen Verteidiger (Pflichtverteidiger) benötigt. Die Entscheidung darüber ist Aufgabe der nationalen Gerichte, wobei (in Übereinstimmung mit der MRK) davon auszugehen ist, daß insbesondere in Strafverfahr... mehr lesen...
Gründe: Michael Stefan K***** wurde mit Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 18. Dezember 1998, GZ 35 Vr 607/98-41, des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB sowie der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB und der Sachbeschädigung nach § 125 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Gemäß § 22 StGB wurde er in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher eingewiesen. Michael Stefan K***** wurde mit Urteil des Landesgeri... mehr lesen...
Gründe: Nachdem der Oberste Gerichtshof mit dem oben bezeichneten Beschluß eine von Ludwig L***** persönlich verfaßte (am 28. Dezember 1998 überreichte) Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde (ON 204) als unzulässig, jene des ihm beigegebenen Verfahrenshilfeverteidigers (am 29. Dezember 1998 zur Post gegebene, ON 205) jedoch als offenbar unbegründet zurückgewiesen und das gemäß § 285i StPO berufene Oberlandesgericht Linz über die (gleichfalls getrennt ausgeführten) Berufungen en... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs3StPO §44 Abs2StPO §63 Abs2StPO §79 Abs2MRK Art6 Abs3 litc IV3bRAO §11 Abs2
Rechtssatz: Ebensowenig wie ein Wechsel des gewählten Verteidigers innerhalb der Frist zur Ausführung einer Nichtigkeitsbeschwerde deren Lauf beeinflusst, kommt Zwischenfällen in den Beziehungen zwischen dem Angeklagten und seinem gewählten Verteidiger eine solche Bedeutung zu; nach § 79 Abs 2 StPO bewirkte Zustellungen an diesen bleiben rechtswirksam,... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs1StPO §41 Abs3
Rechtssatz: § 41 Abs 1 Z 4 erster Fall StPO ordnet notwendige Verteidigung zur Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde, nicht aber für die (gesamte) Dauer der hiezu offenstehenden Frist an. Kündigt der gewählte Verteidiger nach Urteilszustellung und vor Fristablauf die Vollmacht, besteht daher keine aus § 41 Abs 3 StPO abzuleitende Pflicht, den Angeklagten aufzufordern, einen Verteidiger zu wählen oder die Beigebu... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck als Schöffengericht vom 3. Juli 1998, GZ 29 Vr 1986/96-653, wurde Gottfried H***** des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck als Schöffengericht vom 3. Juli 1998, GZ 29 römisch fünf r 1986/96-653, wurde Gottfried H***** des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach Paragraphen 146,, 147 Absatz 3,, 148 zweite... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2StPO §41 Abs3StPO §41 Abs4StPO §41 Abs7
Rechtssatz: Eine rückwirkende Gewährung von Verfahrenshilfe (§ 41 Abs 2 StPO) nach Beigebung eines Amtsverteidigers gemäß § 41 Abs 3 StPO ist unzulässig. Liegen nämlich die Voraussetzungen des § 41 Abs 2 StPO schon zum Zeitpunkt der Beschlußfassung vor, ist ohnedies von Amts wegen ein (kostenloser) Verfahrenshilfeverteidiger zu bestellen (§ 41 Abs 4 StPO). Wird dennoch ein Amtsverteidig... mehr lesen...