Norm: StPO §41 Abs2StPO §41 Abs3StPO §285a Z3
Rechtssatz: Eine einmal in Lauf gesetzte Frist zur Ausführung eines angemeldeten Rechtsmittels wird auch nicht durch Erkrankung oder sonstige Enthebungsgründe des zu ihrer Ausführung bestellten Armenverteidigers unterbrochen. Entscheidungstexte 11 Os 281/62 Entscheidungstext OGH 24.10.1962 11 Os 281/62 ... mehr lesen...
Norm: StPO §39 AStPO §41 Abs3
Rechtssatz: Bei einer nicht notwendigen Verteidigung entscheidet, wenn ein Gegensatz zwischen dem prozessualen Verhalten des Angeklagten und dem seines Verteidigers besteht, der Wille des Angeklagten. Entscheidungstexte 11 Os 242/62 Entscheidungstext OGH 30.08.1962 11 Os 242/62 Veröff: EvBl 1963/19 S 21 = RZ 1962,249 ... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2StPO §41 Abs3StPO §286 Abs4StPO §348
Rechtssatz: Bei notwendiger Verteidigung kann dem Angeklagten ein ex offo-Verteidiger nur für die Hauptverhandlung und vom OGH für den Gerichtstag bestellt werden; zur Rechtsmittelausführung ist dies nicht möglich. Es wäre bei Vorliegen der Voraussetzungen nur die Bestellung eines Armenverteidigers hiefür zulässig. Entscheidungstexte 7 O... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §12 Abs1 litdDSt 1872 §36StPO §41 Abs3StPO §427 Abs1
Rechtssatz: Die Strafe der Streichung von der Liste der Rechtsanwälte kann nach einer trotz entschuldigter Abwesenheit des Beschuldigten durchgeführten Verhandlung nicht ausgesprochen werden. Entscheidungstexte Ds 25/55 Entscheidungstext OGH 07.07.1955 Ds 25/55 Veröff: SSt 26/46 ... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs3StPO §281 Abs1 Z1a
Rechtssatz: Maßgebend ist für die Beurteilung nach § 281 Z 1 a StPO die Tat, auf welche die Anklage lautet. Entscheidungstexte 5 Os 92/52 Entscheidungstext OGH 27.02.1952 5 Os 92/52 Beisatz: Vgl auch Entscheidung § 281 Z 1 a StPO. (T1) Veröff: EvBl 1952/236 S 357 7 Os 86/61 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs3StPO §281 Abs1 Z1aStPO §483 Abs4
Rechtssatz: Auch im vereinfachten Verfahren ist die Zuziehung eines Verteidigers notwendig, wenn die Anklage wegen einer strafbaren Handlung erhoben war, die mit einer fünf Jahre übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist. Entscheidungstexte 2 Os 170/47 Entscheidungstext OGH 24.03.1947 2 Os 170/47 ... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs3StPO §281 Z4
Rechtssatz: In den Fällen, wo nach der Strafprozeßordnung die Zuziehung eines Verteidigers zur Hauptverhandlung notwendig ist, ist das Gericht verpflichtet, über Anträge des Verteidigers selbst dann zu entscheiden, wenn der Angeklagte in der Hauptverhandlung erklärt hat, er ziehe diese zurück. Entscheidungstexte 4 Os 462/37 Entscheidungstext OGH 07.05.... mehr lesen...