Gründe: Im Strafverfahren AZ 26 Vr 433/96 des Landesgerichtes Innsbruck wurde dem Angeklagten Hubert W***** für die Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht und das Rechtsmittelverfahren am 6. Mai 1996 ein Amtsverteidiger gemäß § 41 Abs 3 StPO beigegeben, zu welchem der Ausschuß der zuständigen Rechtsanwaltskammer den Rechtsanwalt Dr. Thaddäus Sch***** bestellte (ON 13 f). Zur Ausfertigung des Beigebungsbeschlusses wurde ein (unvollständig ausgefülltes) Formular verwendet (StPO... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs3
Rechtssatz: Aus § 68 Abs 2 ZPO (idF BGBl 1973/569) kann ein Verbot der (rückwirkenden) Umbestellung eines Verteidigers gemäß § 41 Abs 2 StPO in einen solchen nach § 41 Abs 3 StPO nicht mehr abgeleitet werden. Entscheidungstexte 13 Os 10/94 Entscheidungstext OGH 02.03.1994 13 Os 10/94 European Case Law Identif... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs3 litc IV3aStPO §41 Abs3StPO §220 Abs1StPO §286 Abs4
Rechtssatz: Die gesetzliche Verpflichtung der Vertretung durch einen Verteidiger in bestimmten Verfahren verletzt als solche nicht Art 6 Abs 3 lit c MRK. Die Staaten können die Bedingungen regeln, unter welchen der Angeklagte berechtigt ist, das Recht sich selbst zu verteidigen, auszuüben. Sie können auch verlangen, daß ein durch einen Anwalt vertretener Angeklagte seine Rec... mehr lesen...
Norm: StPO idF StRÄG 1993 §41 Abs3StPO idF StRÄG 1993 §42 Abs1
Rechtssatz: Die Kompetenz zur Enthebung eines (vom Gericht beigegebenen und) von der Rechtsanwaltskammer bestellten Verteidigers liegt auch dann bei der Rechtsanwaltskammer, wenn andere als die im § 45 Abs 4 RAO namentlich angeführten
Gründe: geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 15 Os 37/93 Entscheidungstext OGH 03.02.1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gegen den Beklagten, einen schweizer Staatsbürger, war beim Kreisgericht Leoben (im folgenden Strafgericht) ein Strafverfahren wegen des Vergehens der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs 1 StGB anhängig, welches mit seiner rechtskräftigen Verurteilung durch das Urteil des Schöffengerichtes vom 27. März 1990 endete. In diesem Strafverfahren war dem Beklagten antragsgemäß mit Beschluß des Strafgerichtes vom 18. August 1988 ein Verteidiger nach § 41 Abs 2 StPO beigeg... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 23.Jänner 1992 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Müller als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Horak, Dr. Friedrich, Hon.Prof. Dr. Brustbauer und Dr. Rzeszut als weitere Richter in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Westermayer als Schriftführerin in der Strafsache gegen Dr. Erika F***** wegen des Verbrechens der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1 und 2 StGB und einer weiteren strafbar... mehr lesen...
Gründe: Walter H***** wurde mit dem Urteil des Kreisgerichtes Steyr als Schöffengericht vom 19.Juni 1991 des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Einbruchsdiebstahls nach den §§ 127, 129 Z 1 und 15 StGB sowie anderer strafbarer Handlungen schuldig erkannt. Nach Urteilsverkündung und Rechtsmittelbelehrung meldete der Angeklagte Nichtigkeitsbeschwerde und "Berufung wegen Schuld und Strafe" an. Nach Zustellung einer Urteilsausfertigung führte der Verteidiger am 15.Juli 1... mehr lesen...
Norm: RAO §45StPO §41 Abs2StPO §41 Abs3StPO §43aStPO §285a Z2
Rechtssatz: Tritt in der Person des im Rahmen einer Beigebung nach § 41 Abs 2 StPO bestellten Verteidigers nach der Urteilszustellung an ihn gemäß § 45 Abs 4 RAO ein Wechsel ein, dann ist diese Zustellung rechtsunwirksam und die Frist zur Ausführung einer bereits angemeldeten Nichtigkeitsbeschwerde beginnt erst mit dem auf die Zustellung des angefochtenen Urteils an den neu bestellte... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 7.Juni 1959 geborene Versicherungsmakler Wolfgang L*** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Darnach hat er vom 26.Juni 1987 bis September 1988 in St.Pölten und Umgebung gewerbsmäßig mit dem Vorsatz unrechtmäßiger Bereicherung zahlreiche Vertragspartner durch Vortäuschung seiner Zahlungswilligkeit und -fähigkeit an ihrem Vermögen um einen insgesamt 500.... mehr lesen...
Begründung: In dem rechtskräftig abgeschlossenen schöffengerichtlichen Verfahren des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, AZ 6 a Vr 2129/89 war der Angeklagte Ali A*** durch einen gemäß § 41 Abs. 2 StPO beigegebenen Verteidiger vertreten. Nunmehr hat die Generalprokuratur in dieser Strafsache eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes erhoben; der Gerichtstag hierüber wurde für den 20.März 1990 anberaumt. Hievon wurde der in Strafhaft befindliche Verurteilte Ali A*** mi... mehr lesen...
Gründe: Der in der Hauptverhandlung durch einen Amtsverteidiger (§ 41 Abs. 3 StGB) vertretene Angeklagte Klaus O*** meldete nach Urteilsverkündung Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an und beantragte zugleich die Beigebung eines Verteidigers nach § 41 Abs. 2 StPO für das gesamte Rechtsmittelverfahren. Mit Beschluß vom 6. Dezember 1989 (ON 43) enthob der Vorsitzende den Amtsverteidiger seiner Funktion und gab dem Angeklagten O*** antragsgemäß einen Verteidiger nach § 41 Abs. 2 StP... mehr lesen...
Norm: RAO §45 Abs1RAO §45 Abs4StPO §41 Abs1StPO §41 Abs3StPO §79 Abs2StPO §284 Abs4 BStPO §285StPO §294 Abs2
Rechtssatz: Als ein nach § 45 Abs 1 RAO (§ 41 Abs 1 und 3 StPO) bestellter Verteidiger, an den für den Angeklagten rechtswirksam Zustellungen vorgenommen werden können (§ 79 Abs 2 StPO), ist nach dem Sinn des Gesetzes nur ein solcher Rechtsanwalt anzusehen, der nach den geltenden Vorschriften auch tatsächlich in der Lage ist, die ihm übe... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs3 litc IV3bStPO §41 Abs2StPO §41 Abs3
Rechtssatz: EGMR 19.12.1989, 9/1988/153/207 (Kamasinski gg Österreich) Die Bestellung eines Verteidigers bedeutet nicht notwendigerweise, daß den Bestimmungen des Art 6 Abs 3 lit c MRK entsprochen wurde. Demnach kann ein Staat nicht für jeden Mangel auf der Seite des Pflichtverteidigers verantwortlich gemacht werden. Die innerstaatlichen Behörden sind nur dann nach Art 6 Abs 3 lit c MRK zu... mehr lesen...
Begründung: Der am 14.Februar 1946 geborene beschäftigungslose Titus H*** wurde mit dem Urteil des Landesgerichts Klagenfurt als Schöffengerichts vom 16.Mai 1988 (ON. 43) des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs. 1 StGB. (A) sowie des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs. 1 Z. 4, 129 Z. 1 und 15 StGB. (B und C) schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Aus Anlaß der Nichtigkeitsbesc... mehr lesen...
Gründe: Der am 19.Mai 1947 geborene Angestellte Helmuth Z*** wurde mit dem Urteil des Kreisgerichtes Wels vom 18.Juli 1983, GZ 16 Vr 44/83-14, - zufolge Bestätigung mit Urteil des Obersten Gerichtshofes vom 15.März 1984, GZ 12 Os 172/83-10 (ON 20) rechtskräftig - von der wider ihn erhobenen Anklage wegen des Verbrechens der versuchten Nötigung zum Beischlaf nach §§ 15, 202 Abs. 1 StGB freigesprochen. Anläßlich der Ausschreibung der Hauptverhandlung verfügte der Vorsitzende, daß de... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs3StPO §270 Abs2 Z5StPO §395 Abs5
Rechtssatz: In analoger Anwendung des § 270 Abs 2 Z 5 StPO sind auch Beschlüsse zu begründen (EvBl 1987/98), jedoch ist auf allenfalls entscheidungswesentliche Umstände nur insoweit einzugehen, als entweder aus der Aktenlage oder aus Parteienbehauptungen Anhaltspunkte für deren Vorliegen bestehen. Entscheidungstexte 12 Os 2/89 Ents... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluß des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 12. Oktober 1982, 7 Vr 2047/81, wurde der Kläger dem Angeklagten Siegfried BÄR von Amts wegen als Verteidiger nach § 41 Abs 3 StPO für die vor dem Schöffengericht des Landesgerichtes für Strafsachen Graz stattfindende Hauptverhandlung und das sich anschließende Rechtsmittelverfahren beigegeben. Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 22.Februar 1983, 7 Vr 2047/81, bestätigt mit Urteil de... mehr lesen...
Gründe: Aus dem Akt 9 Vr 2600/83 des Landesgerichtes Klagenfurt ergibt sich folgender Sachverhalt: Dem mit Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 8.August 1985, GZ 9 Vr 2600/83-42 des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs. 1 (erster Fall) StGB sowie der Vergehen der Nötigung zur Unzucht nach § 204 Abs. 1 StGB und des Mißbrauches eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs. 1 StGB schuldig erkannten und (über seine Berufung) zu einer bedingt nachgesehenen Freihe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gegen den Kläger wurde beim Kreisgericht Steyr zu 7 b Vr 473/83 wegen des Verdachtes des Verbrechens nach § 164 StGB und anderer strafbarer Handlungen ein Strafverfahren eingeleitet. Die Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht wurde für den 24. September 1984 angeordnet. Mit der am 20. September 1984 beim Kreisgericht Steyr eingelangten Eingabe lehnte der Kläger, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Günther S***, sämtliche Richter des Kreisgerichtes Steyr wegen B... mehr lesen...
Norm: AHG §1 CaAHG §1 Cd1cMRK Art5 IV3dMRK Art6 Abs1 II6StPO §41 Abs3StPO §41 Abs6
Rechtssatz: Unter Bedachtnahme auf das auch dem Schutz des Beschuldigten dienende verfassungsrechtlich verankerte Beschleunigungsgebot (Art 5 Abs 3 zweiter Satz, Art 6 Abs 1 MRK) und im Hinblick auf die auf vergleichbarer gesetzlicher Grundlage beruhende Praxis in der BRD, ist die Bestellung bzw die weitere Belassung eines Verteidigers gemäß § 41 Abs 3 StPO neben... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs3StPO §281 Abs1 Z1a
Rechtssatz: Das Bestehen eines Vertrauensverhältnisses zwischen dem Angeklagten und seinem (von Amts wegen beigegebenen) Verteidiger gehört nicht zu den begrifflichen (oder sonst gesetzlich vorausgesetzten) Erfordernissen einer verfahrensrechtlichen "Vertretung" im Sinn des § 281 Abs 1 Z 1a StPO. Entscheidungstexte 15 Os 147/87 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Gründe: In der Strafsache gegen Peter L*** wegen § 133 Abs. 1 und Abs. 2, zweiter Fall; 223 Abs. 2 StGB, AZ 12 b Vr 11.036/85 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, wurde dem Angeklagten Peter L*** nach Ausschreibung der Hauptverhandlung durch den Vorsitzenden des Schöffengerichtes am 2.Dezember 1985 ein Verteidiger gemäß § 41 Abs. 3 StPO für die Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht beigegeben, als welcher am 5.Dezember 1985 vom Ausschuß der Rechtsanwaltskammer für Wien, Ni... mehr lesen...
Gründe: I. Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 30.August 1938 geborene Kaufmann Rudolf B*** (zu I/A/1 und 2) des Vergehens der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs. 1 Z 1 und 2 StGB, (zu I/B) des Vergehens nach § 114 ASVG, (zu II/A und B) des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 StGB und (zu III) des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs. 1 und Abs. 2 StGB, sowie der am 23.Mai 1926 geborene Kaufmann Johann N*** des Verbrechens der Untreue als Beitragstäte... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß wies der Vorsitzende des Gerichtshofes erster Instanz die vom Verurteilten Karl H*** angemeldete Nichtigkeitsbeschwerde gemäß § 285 a Z 1 StPO zurück, weil in der Hauptverhandlung ein gültiger, mit dem Willen des Angeklagten vorgenommener Rechtsmittelverzicht erfolgt sei. Rechtliche Beurteilung Die von dem Genannten dagegen rechtzeitig erhobene Beschwerde - daß er sie (fristgerecht) direkt beim Obersten Gerichtshof... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Kreisgerichtes Krems/D vom 9. Mai 1985, GZ 10 c Vr 891/82-63, wurde der Angeklagte Karl A***** wegen eines Verbrechens und mehrerer Vergehen schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Sofort nach Urteilsverkündung meldete der Angeklagte Nichtigkeitsbeschwerde und (ebenso wie in der Folge auch die Staatsanwaltschaft) Berufung an. Auf seinen Antrag (ON 39) war dem Angeklagten gemäß § 41 Abs 2 StPO für die Hauptverhandlung und das anschließend... mehr lesen...
Gründe: In der Strafsache AZ 9 d Vr 12.827/83 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien wurde dem wegen ihm vorgeworfener Vergehen des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach den §§ 15, 269 Abs. 1, erster Fall, StGB und der schweren Körperverletzung nach den §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 2 Z 4 StGB rechtskräftig in den Anklagestand versetzten Alfred A für die Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht ein Amtsverteidiger gemäß dem § 41 Abs. 3 StPO beigegeben, zu welchem der Ausschu... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs3StPO §393a Abs1
Rechtssatz: Ein Anspruch des freigesprochenen Angeklagten auf einen Pauschalbeitrag zu den Kosten des Verteidigers gemäß § 393 a StPO ist immer dann ausgeschlossen, wenn der Angeklagte zufolge Wirksamkeit der Bestimmung des § 41 Abs 2 StPO die Verteidigungskosten, sei es auch im Fall der Bestellung eines Offizialverteidigers gemäß § 41 Abs 3 StPO, nicht zu tragen hat. Entscheidungstexte ... mehr lesen...