Norm: StPO §41 Abs3
Rechtssatz: Amtsverteidiger werden nur für Verfahrensstadien bestellt, in denen notwendige Verteidigung herrscht. Ihre Vertretungslegitimation beschränkt sich auf diese. Entscheidungstexte 11 Os 90/85 Entscheidungstext OGH 04.06.1985 11 Os 90/85 Veröff: SSt 56/41 = EvBl 1986/36 S 120 = RZ 1986/7 S 12 Europe... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Landesgerichts Salzburg als Schöffengerichts vom 21. März 1984, GZ. 16 Vr 3551/82-71, wurde der am 4. Dezember 1957 geborene Hilfsarbeiter Eduard A des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren und gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs.1, 128 Abs.2, 129 Z.1 und 2, 130, erster Fall, und 15 StGB (A), des Vergehens der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs.1 StGB (B) sowie des Vergehens der Fälschung öffentlicher Beglau... mehr lesen...
Gründe: Der am 25.August 1931 geborene Postbeamte Hans A wurde des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs. 1 und Abs. 2, zweiter Fall, StGB. schuldig erkannt, weil er am 28. September 1981 in Wien Karl B (richtig: C) durch Versetzen eines Herzstichs (mit einem Messer von 15 cm Klingenlänge) eine schwere Körperverletzung absichtlich zugefügt hat, wobei die Tat den Tod des Geschädigten zur Folge hatte. Diesen Schuldspruch bekämpft Hans A mit einer auf § ... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2StPO §41 Abs3
Rechtssatz: Bei Zutreffen der Mittellosigkeitsvoraussetzung erfolgt die Beigebung eines Verteidigers ausschließlich und vorbehaltslos unentgeltlich. Entscheidungstexte 11 Os 147/81 Entscheidungstext OGH 23.09.1981 11 Os 147/81 Veröff: RZ 1981/80 S 277 6 Ob 553/92 Entscheidungstext OGH 14.05.1... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2StPO §41 Abs3StPO §286 Abs4
Rechtssatz: Der Angeklagte kann die gerichtliche Bestellung von Verteidigern nicht durch eine einseitige Erklärung außer Kraft setzen. Entscheidungstexte 13 Os 153/80 Entscheidungstext OGH 13.11.1980 13 Os 153/80 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0097959 ... mehr lesen...
Norm: StPO §13 Abs3StPO §41 Abs2StPO §41 Abs3StPO §220
Rechtssatz: Aus § 220 StPO ist zwar abzuleiten, daß vor der Hauptverhandlung - im "Zwischenverfahren" - der Vorsitzende allein zur Entscheidung über einen Antrag auf Verfahrenshilfe (und zur Bestellung eines Verteidigers) zuständig ist, liegt doch der für den Angeklagten maßgebende Unterschied zwischen der Bestellung eines Verteidigers nach § 41 Abs 2 oder Abs 3 StPO nur in der Kostenfrage;... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2StPO §41 Abs3
Rechtssatz: Zufolge § 41 Abs 3, vorletzter Halbsatz, wird im Zeitpunkt der Bestellung eines Amtsverteidigers über die Kostenfrage vielfach noch nicht abschließend entschieden werden können (vgl EvBl 1978/143). Entscheidungstexte 13 Os 95/80 Entscheidungstext OGH 10.07.1980 13 Os 95/80 Veröff: SSt 51/37 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz als Jugendschöffengericht vom 21. März 1980, Gz. 3 Vr 191/180-10, wurde der Film 'Lesbische Liebesspiele' im selbständigen Verfahren nach § 42 PresseG. (§ 1 Abs. 3 PornG.) für verfallen erklärt. Gyula Janos A, an den die Firma 'Beate B' auf Grund einer von ihm aufgegebenen Bestellung drei (in der Folge vom Zollamt Graz beschlagnahmte) Exemplare dieses Films entgeltlich abgesandt hatte, war zur Hauptve... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2StPO §41 Abs3
Rechtssatz: Die Beigabe eines Verteidigers gilt - sofern das Gericht nicht deren Aufhebung verfügt bzw der Angeklagte einen Wahlverteidiger namhaft macht - für alle Hauptverhandlungen des betreffenden Verfahrens, unabhängig davon, ob nur über die ursprüngliche Anklage verhandelt wird oder die Anklage - infolge Anklageausdehnung oder Einbeziehung eines anderen Verfahrens gegen denselben Angeklagten, in welchem be... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2StPO §41 Abs3StPO §285a
Rechtssatz: Rechtsmittelanmeldung und Rechtsmittelausführung durch einen rechtswidrig bestellten Verteidiger sind unwirksam und so zu beurteilen, als wären sie von einer Person ergriffen, die hiezu nicht berechtigt ist. Entscheidungstexte 13 Os 124/79 Entscheidungstext OGH 08.11.1979 13 Os 124/79 Veröff: SSt 50/66 ... mehr lesen...
Gründe: Die Staatsanwaltschaft Wien stellte beim Landesgericht für Strafsachen Wien als Schöffengericht den Antrag, gemäß § 42 Abs. 1 PresseG. im selbständigen Verfahren auf den Verfall zweier Druckwerke zu erkennen, die am 12.September 1978 von unbekannten Tätern als Flugblätter verteilt wurden, weil darin zu Gewalttaten, sohin zu mit Strafe bedrohten Handlungen aufgefordert werde bzw. solche gutgeheißen werden, was den Tatbestand des Vergehens nach dem § 282 StGB. begründe. Auf An... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Geschwornengerichtes beim Landesgericht für Strafsachen Wien vom 11. August 1978, GZ 20 b Vr 4120/78-37, wurde unter anderem der am 13. Mai 1948 geborene Karlo A des Verbrechens des schweren Raubes nach § 142 Abs. 1, 143 StGB schuldig erkannt und zu 5 1/2 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Urteilsverkündung und Rechtsmittelbelehrung behielt sich A drei Tage Bedenkzeit vor (S. 141 d. A) und meldete sodann am 14. August 1978 - sohin fri... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2StPO §41 Abs3StPO §44StPO §57 Abs2 zweiter Satz BStPO §282 BStPO §285a
Rechtssatz: Der Verteidiger kann für seinen Mandanten verbindliche Rechtsmittelerklärungen abgeben und somit auch angemeldete Rechtsmittel zurückziehen. Auch dann, wenn solche Rechtshandlungen gegen den Willen des Angeklagten erfolgen, erzeugen sie prozessuale Wirkungen, es sei denn, dem Gericht wäre schon bei Abgabe der prozessualen Erklärung des Verteidi... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Landesgerichts Innsbruck als Jugendschöffengericht vom 13. September 1978, GZ 23 Vr 1943/77-39, wurde ua Georg B eines Verbrechens und eines Vergehens schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung meldete dieser Angeklagte gegen das Urteil die Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde und der Berufung an (S 144 dA). Der Verteidiger des Angeklagten, dem am 8. November 1978 eine Urteilsausfertigung zur Ausführ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Edmund A des im Herbst 1975 an der am 25.Mai 1963 geborenen Sylvia B und vor dem Mai 1975 an der am 3. Jänner 1962 geborenen Branka C begangenen Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten Unzucht mit Unmündigen nach den § 207 Abs. 1 und 15 StGB schuldig erkannt. Der Angeklagte meldete dagegen fristgerecht Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, worauf am 14.Juli 1978 dem ihm gemäß dem § 41 Abs. 2 StPO beigegebenen Verteidiger eine ... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs3
Rechtssatz: Die Bestellung eines Amtsverteidigers für die Ausführung von Rechtsmitteln (hier: Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung) und für das Rechtsmittelverfahren sieht das Gesetz nicht vor. Entscheidungstexte 11 Os 119/78 Entscheidungstext OGH 12.09.1978 11 Os 119/78 Veröff: RZ 1978/133 S 247 9 Os 101/79 ... mehr lesen...
Gründe: I./ Aus den Akten des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, AZ 1 a Vr 2038/77, ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 3.Februar 1978, GZ 1 a Vr 2038/77-28, wurde die am 7.Jänner 1937 geborene Altwarenhändlerin Josefine A nach durchgeführter Hauptverhandlung (ON 27) - in der die Angeklagte durch Rechtsanwalt Dr. Hermann Gaigg als Wahlverteidiger (ON 25) verteidigt worden war - des Verbrechens der vers... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2StPO §41 Abs3StPO §292
Rechtssatz: Im Verfahren über eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes ist dem Angeklagten oder Verurteilten ein Verteidiger weder nach Abs 2 noch nach Abs 3 des § 41 StPO beizugeben. Entscheidungstexte 11 Os 119/78 Entscheidungstext OGH 09.08.1978 11 Os 119/78 Veröff: EvBl 1979/8 S 25 ... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2StPO §41 Abs3
Rechtssatz: Verteidigerbeigebung nach Abs 2 nur auf Antrag, amtswegiges Vorgehen nur nach Abs 3. Auch der Beschuldigte (Angeklagte), dem ein Verteidiger nach Abs 3 beigegeben wurde, braucht die Verteidigerkosten nicht zu ersetzen, falls die materiellen Voraussetzungen des Abs 2 vorliegen. Entscheidungstexte 11 Os 195/77 Entscheidungstext OGH 14.02.197... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2StPO §41 Abs3
Rechtssatz: Muß mangels Antragstellung - trotz Vorliegens der im § 41 Abs 2 StPO genannten Voraussetzungen - eine Verteidigerbeigebung nach Abs 3 des § 41 StPO erfolgen, ist es zweckmäßig (vgl § 46 Abs 1 RAO), in diesem Beschluß (StPO-Form VH 3) auf die mangelnde Kostenersatzpflicht (etwa durch das zusätzliche, in Klammer zu setzende Zitat des § 41 Abs 2 StPO) hinzuweisen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2StPO §41 Abs3
Rechtssatz: Die Beigebung mehrerer Verteidiger durch das Gericht (im Gegensatz zum Wahlverteidiger nach § 40 Abs 2 StPO) ist nicht vorgesehen. Entscheidungstexte 13 Os 183/77 Entscheidungstext OGH 22.12.1977 13 Os 183/77 Veröff: JBl 1978,327 = EvBl 1978/95 S 272 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2StPO §41 Abs3StPO §286 Abs4StPO §292
Rechtssatz: Keine Beigebung eines Verteidigers im Verfahren nach § 292 StPO (so schon 9 Os 53/76). Entscheidungstexte 9 Os 96/76 Entscheidungstext OGH 26.07.1976 9 Os 96/76 Veröff: ÖJZ-LSK 1976/319 11 Os 119/78 Entscheidungstext OGH 09.08.1978 11 Os 119/78 ... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs3
Rechtssatz: Mit der aktenkundig gewordenen Bevollmächtigung eines Verteidigers wird die amtswegige Beigebung und Bestellung eines Verteidigers nach § 41 Abs 3 StPO von selbst hinfällig, ohne daß es einer besonderen Enthebung bedarf. Entscheidungstexte 9 Os 158/75 Entscheidungstext OGH 28.01.1976 9 Os 158/75 10 Os 1... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2StPO §41 Abs3
Rechtssatz: Eine Verteidigerbestellung gemäß § 41 Abs 2 StPO kann nicht rückwirkend aufgehoben oder in eine ex offo-Verteidigung umgewandelt werden. Entscheidungstexte 11 Os 29/75 Entscheidungstext OGH 05.06.1975 11 Os 29/75 Veröff: SSt 46/27 = EvBl 1975/305 S 666 = ÖJZ-LSK 1975/136 9 Os 147/81 ... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs3
Rechtssatz: Im Verfahren vor dem Einzelrichter des Gerichtshofes erster Instanz und das sich daraus anschließende Rechtsmittelverfahren ist die Bestellung eines Amtsverteidigers gemäß dem § 41 Abs 3 StPO nicht vorgesehen. Entscheidungstexte 11 Os 29/75 Entscheidungstext OGH 05.06.1975 11 Os 29/75 Veröff: SSt 46/27 = EvBl 1975/305 S 666 ... mehr lesen...
Norm: StPO aF §41 Abs3StPO §292StPO §395 Abs2
Rechtssatz: Die Bestellung eines Verteidigers von Amts wegen für einen zwar der Jugendstrafdrohung unterfallenden, aber zur Zeit der Einleitung des Verfahrens nicht mehr jugendlichen Angeklagten stellt eine Gesetzesverletzung dar (§ 41 Abs 3 aF StPO). Die auf Grund dieser gesetzwidrigen Bestellung erfolgte Vertretung des Angeklagten durch den Amtsverteidiger in der Hauptverhandlung kann als faktisch... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs3StPO §281 Abs1 Z1a
Rechtssatz: Fehlt bei notwendiger Verteidigung der Verteidiger auch nur bei der Urteilsverkündung und Rechtsmittelbelehrung, ist das Urteil nichtig (RZ 1962,273; RZ 1971,12; EvBl 1971/114). Entscheidungstexte 10 Os 39/72 Entscheidungstext OGH 21.04.1972 10 Os 39/72 Veröff: SSt 43/14 European ... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs3StPO §44 Abs1
Rechtssatz: Zwischenerledigung zur Aufklärung, ob die Anmeldung und Ausführung von Rechtsmitteln durch den für die Hauptverhandlung bestellten Amtsverteidiger im Einverständnis mit dem Angeklagten erfolgten. (Stellungnahmen der Senatsmitglieder und der Generalprokuratur zur Zwischenerledigung und zur Frage der mangelnden Berechtigung des für die Hauptverhandlung gestellten Amtsverteidigers zur schriftlichen Rech... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs3StPO §281 Abs1 Z1a
Rechtssatz: Die zwingenden Normen der §§ 41 Abs 3 und 281 Abs 1 Z 1 a StPO, nach welchen bei einer Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht, wenn die Anklage wegen einer Handlung erhoben worden ist, die mit einer fünf Jahre übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist, Verteidigerzwang besteht, werden nicht dadurch verletzt, daß die Benennung eines Armenvertreters erst unmittelbar vor der Hauptverhandlung erf... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §38StPO §41 Abs3StPO §281 Z1aJGG 1988 §39
Rechtssatz: Unterlassung der Verständigung des für das gesamte Verfahren bestellten Armenverteidigers von der Anordnung der Hauptverhandlung und Durchführung derselben ohne seine Anwesenheit. Entscheidungstexte 10 Os 128/63 Entscheidungstext OGH 10.05.1963 10 Os 128/63 Veröff: JBl 1964,157 = RZ 1963,153 ... mehr lesen...