Norm: StPO §290 Abs2 AStPO §293 Abs3
Rechtssatz: Blieb eine ungerechtfertigte Vorhaftanrechnung im ersten Rechtsgang unbekämpft, so wäre deren allfällige Ausschaltung in der neuerlichen Entscheidung mit Nichtigkeit gemäß § 281 Abs 1 Z 11 StPO behaftet und daher unzulässig. Entscheidungstexte 10 Os 88/84 Entscheidungstext OGH 11.09.1984 10 Os 88/84 ... mehr lesen...
Gründe: Auf Grund einer Privatanklage der Maria A wurde deren Ehemann Harald A mit dem Urteil des Strafbezirksgerichtes Wien vom 23. Oktober 1980, GZ 15 U 2111/80-6, des Vergehens der Begehung (eines Diebstahls) im Familienkreis nach § 166 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil er zwischen 11. Mai und 4. Juli 1980 in Wien seiner Ehefrau drei Goldringe mit Brillanten und zwei Pfandscheine über im Dorotheum belehnte Gegenstände, nämlich einen Dukatenring aus Gold, einen Dukatenanhänger au... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johann A (im zweiten Rechtsgang abermals) des (Finanz-) Vergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a, Abs. 3 lit. b FinStrG. schuldig erkannt. Darnach hat er am 10.Juni 1980 in Wien (vorsätzlich) unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG. 1972 entsprechenden Voranmeldungen, und zwar durch die Nichtaufnahme eines aus zwei Schlußrechnungen an die Firma B vom 4.April 1980 über 9,687.156... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 22jährige Gerhard A des teils vollendeten, teils versuchten Verbrechens nach § 12 Abs. 1 SuchtgiftG, § 15 StGB (Punkt A des Urteilssatzes) sowie der Vergehen nach § 16 Abs. 1 Z 2 (dritter und vierter Fall) SuchtgiftG (Punkt B) und des Vergehens des fahrlässigen Ansichbringens, Verheimlichens oder Verhandelns von Sachen nach § 165 StGB (Punkt C) schuldig erkannt, weil er in Wien (zu A) vorsätzlich den bestehenden Vo... mehr lesen...
Norm: StGB §28 Abs2 FStPO §290 Abs2 AStPO §293 Abs3
Rechtssatz: Trotz ungerügtem Verstoß gegen das Kumulationsgebot (§ 28 Abs 2, erster Satz, StGB) ordnet der OGH für den Fall neuerlicher gleichlautender Schuldsprüche die kumulative Verhängung einer Geldstrafe an, wobei die Summe der auszusprechenden Freiheitsstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen die im ersten Rechtsgang verhängte Freiheitsstrafe nicht übersteigen darf. Entsche... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 12. April 1930 geborene frühere Instituts- und Gruppenleiter der Bundesversuchs- und Forschungsanstalt Arsenal (im folgenden kurz B) Dipl.Ing. Heinz A im zweiten Rechtsgang (neuerlich) des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach den §§ 146, 147 Abs 3, 148 (und 313) StGB schuldig erkannt. Ihm wird angelastet, in den Jahren 1975 bis 1979 in Wien (als Beamter unter Ausnützung der ihm durch seine Amtstätigkeit gebotenen Gel... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Bezirksgerichtes Bregenz vom 27. November 1978, GZ U 646/77-36, wurde unter anderen der am 11. April 1939 geborene Tiefbaupolier Johann A wegen Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach dem § 88 Abs 1 und 4, erster Fall, StGB schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 250 S (Ersatzfreiheitsstrafe 20 Tage) verhängt. Gegen dieses Urteil, welches die Staatsanwaltschaft nicht bekämpfte, erhob der Angeklagte A Berufung wegen N... mehr lesen...
Gründe: Der am 5.Juni 1942 geborene beschäftigungslose Franz A wurde des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach § 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 1, 128 Abs. 1 Z. 4, 129 Z. 1 und 3 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Graz Sachen in einem 5.000 S übersteigenden Gesamtwert teilweise durch Einbruch gestohlen, und zwar (zu I) in Gesellschaft als Beteiligter mit dem bereits verurteilten Rudolf B (zu 1) am 18.Juli 1980 einem bisher unbekannten Verfügungsberechtigten durch A... mehr lesen...
Norm: StPO §290 Abs2 AStPO §293 Abs3StPO §369StPO §477 Abs2
Rechtssatz: Das Verbot der reformatio in peius erstreckt sich nur auf das Strafübel und nicht auch auf das Adhäsionserkenntnis (SSt 12/44 ua). Entscheidungstexte 11 Os 30/81 Entscheidungstext OGH 25.03.1981 11 Os 30/81 12 Os 88/82 Entscheidungstext OGH 23.09.1982 12 Os 88/82 ... mehr lesen...
Gründe: Univ. Prof. Dipl. Ing. Dr.techn. Robert B erhob am 29. Juni 1979 beim Bezirksgericht Baden gegen Dr. Eugen A, Rechtsanwalt in Baden, Privatanklage wegen Vergehens nach § 111 Abs. 1 StGB, wobei er inkriminierte, daß der Beschuldigte als Klagevertreter in der Rechtssache der klagenden Partei N. C gegen die beklagte Partei S. D, AZ. 1 Cg 1041/74 des Kreisgerichtes Wiener Neustadt, in einem Schriftsatz vom 1. März 1978 mit Beziehung auf den Privatankläger folgend... mehr lesen...
Norm: StPO §293 Abs2StPO §293 Abs3StPO §447 Abs1
Rechtssatz: § 293 Abs 2 gilt im bezirksgerichtlichen Verfahren analog. Entscheidungstexte 9 Os 69/80 Entscheidungstext OGH 13.08.1980 9 Os 69/80 Veröff: EvBl 1971/51 S 161 = AnwBl 1982,707 11 Os 162/94 Entscheidungstext OGH 13.12.1994 11 Os 162/94 Beisatz: Ebenso im Ei... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Josef A im zweiten Rechtsgang des Verbrechens der absichtlich schweren Körperverletzung nach § 87 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt, weil er am 16.Mai 1978 in Wien im einverständlichen Zusammenwirken als Mittäter (§ 12 StGB.) mit dem (rechtskräftig verurteilten) Stefan B dem Alexander C und der Franziska D durch Faustschläge und Fußtritte gegen
Kopf: und Körper absichtlich schwere Körperverletzungen (§ 84 Abs. 1 StGB.) zufügte. ... mehr lesen...
Norm: StPO §283 Abs2 AStPO §290 Abs2 AStPO §293 Abs3
Rechtssatz: Verhängt das Gericht im zweiten Rechtsgang dieselbe Strafe wie im ersten Urteil, welches vom öffentlichen Ankläger (bzw von der Finanzstrafbehörde erster Instanz) nicht bekämpft wurde, so besteht wegen des Verschlimmerungsverbotes kein gesetzlicher Freiraum für eine Strafschärfung, weshalb eine Berufung zum Nachteil des Angeklagten unzulässig und mithin zurückzuweisen ist. ... mehr lesen...
Gründe: Der am 7. Jänner 1937 geborenen Altwarenhändlerin Josefine A legte die Staatsanwaltschaft Wien zunächst mit ihrem Strafantrag vom 15. Februar 1977 (ON 3) das Vergehen der Verleitung zu Pflichtwidrigkeiten nach dem § 307 Z 1 StGB zur Last, weil sie am 16. Dezember 1976 in Wien dem Polizeibeamten Ernst B, damit er pflichtwidrig eine Amtshandlung unterlasse, durch das Anbot, wenn er keine Anzeige im Verwaltungsstrafverfahren gegen ihren Ehegatten Max A erstatte... mehr lesen...
Norm: StPO §290 Abs2 AStPO §293 Abs3StPO §477 Abs2
Rechtssatz: Das sogenannte Verschlechterungsverbot gilt auch im wiederholten bezirksgerichtlichen Rechtsgang. Entscheidungstexte 11 Os 150/72 Entscheidungstext OGH 06.10.1972 11 Os 150/72 11 Os 106/83 Entscheidungstext OGH 28.06.1983 11 Os 106/83 Beisatz: Und ebenso für den... mehr lesen...
Norm: PresseG §42 Abs2StPO §290 Abs2 AStPO §293 Abs3StPO §389
Rechtssatz: Falls das Erstgericht die Kosten des objektiven Verfahrens entgegen der Bestimmung des § 42 PresseG und § 389 StPO dem Herausgeber oder Verleger aufzuerlegen unterläßt, hat der OGH, auch wenn dieser Umstand von der Anklagebehörde unbekämpft geblieben ist, dem Beschwerdeführer als Verfallsbeteiligten die Kosten des Rechtsmittelverfahrens im Sinne der §§ 389, 390 a StPO in ... mehr lesen...
Norm: StPO §290 Abs2 AStPO §293 Abs3
Rechtssatz: Das Verbot der reformatio in peius hindert nicht, eine verschuldete Vorhaft, die im ersten Rechtsgang dem Angeklagten zu Unrecht auf die Strafe angerechnet wurde, im zweiten Rechtsgang, auch wenn dieser nur auf Grund zugunsten des Angeklagten ergriffener Rechtsmittel stattfindet, nicht anzurechnen, sofern nur die Gesamtfreiheitsentziehung, die der Angeklagte auf Grund des im zweiten Rechtsgang ge... mehr lesen...
Norm: StPO §293 Abs3
Rechtssatz: Das Verbot der reformatio in peius wird nicht verletzt, wenn das Gericht im zweiten Rechtsgang dieselbe Strafe verhängt, obwohl ein Anklagepunkt, über den im ersten Rechtsgang gleichfalls mit Schuldspruch des Angeklagten abgesprochen worden war, nunmehr entfallen ist. Entscheidungstexte 10 Os 216/65 Entscheidungstext OGH 22.02.1966 10 Os 216/65 Ve... mehr lesen...
Norm: StPO §290 Abs2 BStPO §293 Abs3
Rechtssatz: Das Verbot der reformatio in peius gilt auch für Nebenstrafen. Es darf daher nicht nur keine dem Ausmaß nach höhere sowie ihrer Art nach schärfere Hauptstrafe oder Nebenstrafe verhängt, sondern insbesondere mit der Hauptstrafe auch keine Nebenstrafe verbunden werden, die nicht schon in dem seinerzeitigen lediglich zu Gunsten des Angeklagten angefochtenen Urteil enthalten war; dies selbst dann nic... mehr lesen...
Norm: StPO §290 Abs2 AStPO §293 Abs3
Rechtssatz: Das Verbot der reformatio in peius gilt nur, wenn das erste Urteil ausschließlich zu Gunsten des Angeklagten angefochten wurde. Hat auch die Staatsanwaltschaft das Urteil, wenn auch mit Berufung bekämpft, gilt dieses Verbot nicht. Entscheidungstexte 9 Os 102/62 Entscheidungstext OGH 27.03.1962 9 Os 102/62 Veröff: EvBl 1962/410 S 497 = ... mehr lesen...
Norm: StPO §290 Abs2 AStPO §293 Abs3
Rechtssatz: Eine vom öffentlichen Ankläger unzulässigerweise ergriffene Berufung ist nicht geeignet, das Verbot der reformatio in peius aufzuheben. Entscheidungstexte 8 Os 188/61 Entscheidungstext OGH 11.12.1961 8 Os 188/61 Veröff: SSt XXXII/108 = EvBl 1962/341 S 412 European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Norm: StPO §292StPO §293 Abs3
Rechtssatz: Wenn auf Grund einer zur Wahrung des Gesetzes erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde eine Strafverfügung aufgehoben und die Einleitung des ordentlichen Verfahrens aufgetragen wird, ist in diesem Verfahren gemäß den §§ 293, 290 Abs 2 StPO das Verbot der reformatio in peius zu beachten. Entscheidungstexte 9 Os 192/60 Entscheidungstext OGH 21.06.1960 ... mehr lesen...
Norm: StPO §290 Abs2 BStPO §293 Abs3
Rechtssatz: Das Verbot der reformatio in peius gilt nur rebus sic stantibus, das heißt lediglich unter der Voraussetzung, daß dem Angeklagten nichts anderes als dieselbe Tat wie anläßlich des früheren Verfahrens zur Last liegt. Für die Frage, ob eine vollkommen unveränderte oder eine neue Sachlage vorliegt, kommt es jedoch nicht darauf an, ob die Anklage auf eine weitere Tat ausgedehnt oder ein weiteres Fakt... mehr lesen...
Norm: StPO §258 Abs2 BbStPO §293 Abs3
Rechtssatz: Das Gericht, an welches die Strafsache infolge Aufhebung eines Urteiles durch den OGH gelangt, ist in der Würdigung der in der neuen Hauptverhandlung vorgeführten Beweise keiner Beschränkung unterworfen. Es kann ohne weiteres auch zu für den Angeklagten ungünstigeren tatsächlichen Feststellungen gelangen als im aufgehobenen Urteil. Es ist einerlei, ob es sich um die Aufhebung eines Urteiles in S... mehr lesen...
Norm: StPO §16 BStPO §262 AStPO §290 Abs2 AStPO §293 Abs3
Rechtssatz: Das sogenannte Verbot der reformatio in peius bezieht sich nur auf die verhängte Strafe, nicht aber auf die rechtliche Beurteilung der Tat (WK-StPO § 290 Rz 31, Rz 33, Rz 34). Entscheidungstexte 5 Os 618/57 Entscheidungstext OGH 28.03.1958 5 Os 618/57 Veröff: RZ 1958,103 13... mehr lesen...
Norm: StPO §289StPO §290 Abs2 AStPO §293 Abs3
Rechtssatz: Wurde im Falle einer von wem immer ergriffenen Nichtigkeitsbeschwerde das Urteil aufgehoben und eine zuungunsten des Angeklagten gleichzeitig ergriffene Berufung auf diese Entscheidung verwiesen, so verletzt das Erstgericht im neuen Urteil das Verbot der reformatio in pejus nur dann, wenn es nunmehr eine Strafe verhängt, die der Oberste Gerichtshof seinerzeit auch unter Berücksichtigung ... mehr lesen...
Norm: StPO §290 Abs2 AStPO §293 Abs3
Rechtssatz: Zulässigkeit der Verhängung einer höheren Strafe trotz teilweisen Freispruches, wenn das erste Urteil auf Grund einer Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten aufgehoben und deshalb über eine an sich zulässige Berufung der Staatsanwaltschaft nicht entschieden wurde. Entscheidungstexte 5 Os 1079/53 Entscheidungstext OGH 09.11.1953 5 Os 10... mehr lesen...
Norm: StPO §33 AStPO §290 Abs2 AStPO §293 Abs3
Rechtssatz: Zur Frage der reformatio in peius bei einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes. Entscheidungstexte 5 Os 226/33 Entscheidungstext OGH 10.03.1933 5 Os 226/33 Auch; Veröff: SSt XIII/24 3 Os 632/49 Entscheidungstext OGH 12.12.1949 3 Os 632/49 ... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §152StPO §281 Z11 CStPO §293 Abs3
Rechtssatz: Der Ausspruch über den Verfall der Eingriffsgegenstände und die Unbrauchbarmachung der Hilfsmittel im Sinne des § 101 PatG sowie die Unterlassung eines solchen Ausspruches sind nicht mit Berufung, sondern mit dem Nichtigkeitsgrund des § 281 Z 11 StPO zu rügen. Hat der Privatankläger im Falle eines Freispruches von der Anklage wegen des Vergehens nach den §§ 95 und 97 PatG die Geltend... mehr lesen...
Norm: StPO §293 Abs3
Rechtssatz: Es begründet eine reformatio in peius, sowohl wenn in dem neuerlichen Urteile die Veröffentlichung (§ 104 PatG) in mehreren Zeitungen, als dies das angefochtene erste Urteil verfügt hatte, angeordnet, als auch wenn hiebei ein größeres Höchstmaß bestimmt wird, als in dem ersten Urteile festgesetzt war. Entscheidungstexte Os 801/27 Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...