RS OGH 1966/2/22 10Os216/65, 13Os160/83, 15Os133/89, 11Os64/04

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Veröffentlicht am 22.02.1966
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Norm

StPO §293 Abs3

Rechtssatz

Das Verbot der reformatio in peius wird nicht verletzt, wenn das Gericht im zweiten Rechtsgang dieselbe Strafe verhängt, obwohl ein Anklagepunkt, über den im ersten Rechtsgang gleichfalls mit Schuldspruch des Angeklagten abgesprochen worden war, nunmehr entfallen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0100298

Dokumentnummer

JJR_19660222_OGH0002_0100OS00216_6500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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