Norm
StPO §293 Abs3Rechtssatz
Das Verbot der reformatio in peius wird nicht verletzt, wenn das Gericht im zweiten Rechtsgang dieselbe Strafe verhängt, obwohl ein Anklagepunkt, über den im ersten Rechtsgang gleichfalls mit Schuldspruch des Angeklagten abgesprochen worden war, nunmehr entfallen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0100298Dokumentnummer
JJR_19660222_OGH0002_0100OS00216_6500000_001