Norm
StGB §28 Abs2 FRechtssatz
Trotz ungerügtem Verstoß gegen das Kumulationsgebot (§ 28 Abs 2, erster Satz, StGB) ordnet der OGH für den Fall neuerlicher gleichlautender Schuldsprüche die kumulative Verhängung einer Geldstrafe an, wobei die Summe der auszusprechenden Freiheitsstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen die im ersten Rechtsgang verhängte Freiheitsstrafe nicht übersteigen darf.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0090896Dokumentnummer
JJR_19840112_OGH0002_0120OS00163_8300000_001