Norm
StPO §290 Abs2 ARechtssatz
Zulässigkeit der Verhängung einer höheren Strafe trotz teilweisen Freispruches, wenn das erste Urteil auf Grund einer Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten aufgehoben und deshalb über eine an sich zulässige Berufung der Staatsanwaltschaft nicht entschieden wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0100620Dokumentnummer
JJR_19531109_OGH0002_0050OS01079_5300000_001