Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Robert K*** des Verbrechens nach § 12 Abs. 1 SGG schuldig erkannt, weil er von Mitte Sommer bis zum Herbst 1988 in Kasten und anderen Orten den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgift in einer großen Menge, und zwar zumindest 500 Gramm Cannabisharz, durch dessen Weitergabe an eine Vielzahl von Personen in Verkehr gesetzt habe. Rechtliche Beurteilung Der auf § 281 Abs. 1 Z 5, 5 a und 10 StPO gestützten Nichtigkei... mehr lesen...
Norm: StPO §290 Abs2 AStPO §293 Abs3StPO §494a
Rechtssatz: Das Verschlimmerungsverbot erstreckt sich auch auf (mit aufgehobene) Beschlüsse nach § 494 a StPO. Entscheidungstexte 15 Os 69/89 Entscheidungstext OGH 05.09.1989 15 Os 69/89 Vgl auch 15 Os 47/90 Entscheidungstext OGH 24.04.1990 15 Os 47/90 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Alois K*** auf Grund einer wegen des Verbrechens der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang nach §§ 83 Abs. 2, 86 StGB gegen ihn erhobenen Anklage des Vergehens der fahrlässigen Tötung nach § 80 StGB schuldig erkannt, weil er am 20.Mai 1988 (zu ergänzen: in Pettenbach dadurch, daß er) den damals 72-jährigen, in seiner Bewegungsfähigkeit eingeschränkten und an den Füßen mit "Schlapfen" bekleideten Alois V*** auf einer Wiese mit körperliche... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Herbert L*** und Karl-Heinz K*** (im zweiten Rechtsgang abermals) des Verbrechens des versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 15, 127, 129 Z 1 StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie am 7.Dezember 1987 in Wien in Gesellschaft als Beteiligte fremde bewegliche Sachen, nämlich Bargeld sowie andere verwertbare Gegenstände, der Andrea B*** durch Einbruch in deren Geschäftslokal - und zwar durch Zerschlagen der Glasscheibe in der Eingang... mehr lesen...
Norm: StGB §40StPO §281 Abs1 Z11 Fall1§290 Abs2 BStPO §293 Abs3
Rechtssatz: Nach den Bestimmungen der § 293 Abs 3, § 293 Abs 2 StPO ist es dem Erstgericht in einem zweiten Verfahrensgang selbst dann, wenn sich die seinerzeitige Strafbemessung auch auf ein weiteres Vergehen erstreckt hat, in Ansehung dessen das Verfahren in der Folge nach § 57 StPO ausgeschieden wurde, nur verwehrt, über den Angeklagten eine strengere Strafe zu verhängen als im ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem von ihm angefochtenen, auch andere Entscheidungen enthaltenden Urteil wurde Johann S*** der Vergehen (I.) der Nötigung nach § 105 Abs. 1 StGB, (II.) der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs. 1 StGB und (III.) des Imstichlassens eines Verletzten nach § 94 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Das zuerst angeführte Vergehen liegt ihm zur Last, weil er am 19. August 1988 in Laa an der Thaya Adolf T*** und Franz A*** dadurch, daß er (1.) T*** vom Eingang der Spielhalle ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem eingangs bezeichneten, unbekämpft in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 16. September 1986 wurde über Ludwig K***, der im ersten Rechtsgang zu vier Monaten (unbedingter) Freiheitsstrafe verurteilt worden war und, ohne daß auch vom öffentlichen Ankläger ein Rechtsmittel ergriffen worden wäre, mittels Nichtigkeitsbeschwerde die Verfahrenserneuerung erwirkt hatte, im zweiten Rechtszug wegen derselben strafbaren Handlungen eine ... mehr lesen...
Norm: StPO §290 Abs2 BStPO §293 Abs3StPO §295 Abs2StPO §359 Abs4StPO §477 Abs2
Rechtssatz: Das Verschlimmerungsverbot erstreckt sich seit dem StRÄG 1987 punktuell auf jedes einzelne Übelskriterium einer Sanktion, also auf Strafart, Strafmaß und bedingte Strafnachsicht, in jeweils gesonderter Bewertung, wobei aber dem Angeklagten die Möglichkeit eingeräumt ist, im Interesse einer von ihm angestrebten Milderung der Strafart (Freiheitsstrafe) proz... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der nunmehr 29-jährige Norbert D*** (zu 1) des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB, (zu 2) des Verbrechens des Beischlafs mit Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB, (zu 3/a und b) des Verbrechens der Notzucht nach § 201 Abs 1 StGB, (zu 4/a und b) des Verbrechens des Zwangs zur Unzucht nach § 203 Abs 1 StGB, (zu 5/a und b) des Vergehens des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB und (zu 6) des Ve... mehr lesen...
Norm: StPO §290 Abs2 BStPO §293 Abs3
Rechtssatz: Das Verschlimmerungsverbot erstreckt sich immer bloß auf den Sanktionenbereich, es verbietet nur die Verhängung einer materiell strengeren Sanktion, nicht aber die formelle Anwendung einer strengeren Bestimmung (mithin nicht einen Verfallsausspruch nach § 3 Abs 1 PornG anstelle einer verfehlten, im ersten Rechtsgang unbekämpften Einziehung gemäß § 33 MedG). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Rainer P*** des Vergehens nach § 1 Abs 1 lit. a und c PornG schuldig erkannt. Darnach hat er im April 1987 in gewinnsüchtiger Absicht unzüchtige Laufbilder, nämlich etliche (im
Spruch: mit Titeln bezeichnete) Videokassetten 1. in Lenzing und St. Georgen anderen überlassen sowie 2. in Mondsee, St. Georgen, Lenzing und Schneegattern zum Verleihen, sohin zum Zwecke der Verbreitung, vorrätig gehalten. Den Schuldspruch bekämpft der Angeklagte m... mehr lesen...
Norm: StPO §290 Abs2 AStPO §293 Abs3
Rechtssatz: Das Verschlimmerungsverbot bezieht sich auch auf vorbeugende Maßnahmen (Einziehung). Entscheidungstexte 15 Os 156/87 Entscheidungstext OGH 02.12.1987 15 Os 156/87 11 Os 89/94 Entscheidungstext OGH 27.07.1994 11 Os 89/94 Beisatz: Hier: Anstaltsunterbringung nach § 21 Abs ... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Goran K*** war bereits im ersten Rechtsgang mit dem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 8.April 1987, GZ 11 Vr 4275/86-26, unter anderem schuldig erkannt worden, am 10.Dezember (im nunmehr angefochtenen Urteil zufolge eines offenkundigen Schreibfehlers: 10.Feber) 1986 in Graz gewerbsmäßig versucht zu haben, in fünf an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel verübten Angriffen fremde bewegliche Sachen unbekannten... mehr lesen...
Gründe: Mit dem (auch andere Entscheidungen enthaltenden) angefochtenen Urteil wurde Manfred G*** (I.) des Vergehens (richtig: der Vergehen) der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs. 1 Z 1 und Z 2 StGB sowie (II.) des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er (zu I.) in Wien und Kirchstetten als geschäftsführender Gesellschafter der Manfred G*** Ges.m.b.H. & Co KG, die Schuldner mehrerer Gläubiger war, fahrlässig (1.) von 1980... mehr lesen...
Norm: StPO §290 Abs2 AStPO §293 Abs3StPO §295 Abs2
Rechtssatz: Das auf den Sanktionen-Bereich beschränkte Verschlimmerungsverbot (oder Verschlechterungsverbot) Verbot im Sinn der §§ 293 Abs 3, 290 Abs 2 StPO bezieht sich nur auf die absolute Strenge der Strafe, also bei Freiheitsstrafen auf deren Dauer (nicht aber auf - vom Erstgericht übersehene - Erschwerungsgründe). Entscheidungstexte 10 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil - das auch andere Entscheidungen enthält - wurden Alois M*** und Wolfgang M*** (1.) des Verbrechens des räuberischen Diebstahls nach §§ 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1, 131 erster Fall StGB sowie (2.) des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie am 26.September 1986 in Wien (zu 1.) in Gesellschaft als Beteiligte dem Kemal V*** fremde bewegliche Sachen und zwar zwei bis drei Kilogramm Obst und Gemüse mit dem Vor... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Helmut K*** (zu A) des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1, Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 und 2 StGB, teilweise in Form der Bestimmungstäterschaft nach § 12 StGB, (zu B) des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z 1 und Abs. 3 und (zu C) des Vergehens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z 2 StGB schuldig erkannt und zu einer unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nac... mehr lesen...
Gründe: Mit dem oben unter 1. bezeichneten Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt wurde Dr. Ludwig E*** des Vergehens der Täuschung nach § 108 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe verurteilt. Nach dem Inhalt des Schuldspruchs hat er in der Zeit von 1975 bis Anfang 1984 in Klagenfurt und St.Veit an der Glan fortgesetzt im bewußt gemeinsamen Zusammenwirken mit den abgesondert verfolgten Apothekeninhabern Mag. Peter B***-S*** und Mag. Gertraud B*** als unmittelbare Tät... mehr lesen...
Gründe: Mit dem bekämpften Urteil wurden - neben am Rechtsmittelverfahren nicht mehr beteiligten weiteren Angeklagten - Siegmund Z*** des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1, Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 StGB (Pkt. I 9 des Schuldspruches) und Ferdinand Ernst M*** des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z 1 und 2, Abs. 2, Abs. 3 "dritter" (richtig in der Fassung BGBl. 1982/205: fünfter) Fall StGB (Pkt. II) schuldig erkannt. Nach den h... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johann S*** I. des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs. 1 StGB, II. des Vergehens des schweren Diebstahls nach §§ 127 Abs. 1, 128 Abs. 1 Z 4 StGB und III. des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 2 StGB schuldig gesprochen. Nach den wesentlichen Feststellungen des Erstgerichts zu Punkt I des Schuldspruches stellte der Angeklagte am 29. November 1985 seine Subuntermieterin Gertrud G*** zur Rede, weil si... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der türkische Staatsangehörige Sami K*** auf Grund der von der Privatbeteiligten Maria Y*** als Subsidiaranklägerin erhobenen öffentlichen Anklage (§ 48 StPO) des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 9.Dezember 1982 in Wiener Neustadt mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten des Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, den zuständigen Richter des K... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Rudolf D*** (anklagekonform) des Vergehens der Verleumdung nach § 297 Abs. 1 (erster Fall) StGB (Punkt A.) und des Vergehens der Begünstigung nach § 299 Abs. 1 StGB (Punkt C.) sowie (in Erledigung der im
Spruch: umschriebenen Anklage wegen versuchter Erpressung) des Vergehens der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs. 1 StGB (Punkt B.) schuldig erkannt. Darnach liegt ihm zur Last, in Wien (zu A.) am 29.Oktober 1984 Christian F*** dadurch... mehr lesen...
Gründe: Aus dem Akt U 10/85 des Bezirksgerichtes Waidhofen an der Ybbs ergibt sich folgender Sachverhalt: Am 28.Dezember 1984 erstattete der Gendarmerieposten Kematen beim Bezirksgericht Waidhofen an der Ybbs gegen Karl W*** die Anzeige wegen Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung (Verkehrsunfall). Am 16.Jänner 1985 beantragte der Bezirksanwalt beim Bezirksgericht Waidhofen an der Ybbs die Bestrafung des Karl W*** wegen Vergehens nach § 88 Abs. 1 StGB. Daraufhin führte das Be... mehr lesen...
Norm: StPO §290 Abs2 AStPO §293 Abs3StPO §462
Rechtssatz: Nach einem Einspruch gegen eine Strafverfügung ist zwar der urteilsmäßige Ausspruch einer strengeren Strafe zulässig, doch gilt im Fall der Aufhebung einer Strafverfügung gemäß § 292 StPO für das neuerliche Verfahren das Verbot der reformatio in peius (§§ 290 Abs 2, 293 Abs 3 StPO), weshalb im (fortgesetzten) ordentlichen Verfahren keine strengere Strafe verhängt werden darf, als sie die... mehr lesen...
Gründe: In Erledigung einer wegen des Verbrechens der versuchten Notzucht nach § 15, 201 Abs 1 StGB gegen sie erhobenen Anklage waren im ersten Rechtsgang Manfred B, Stefan C und Alfred D (rechtskräftig) wegen des Verbrechens der versuchten Nötigung zum Beischlaf nach § 15, 202 Abs 1 StGB, und zwar letzterer als Beteiligter nach § 12 (dritter Fall) StGB, sowie Wolfgang E und Mohamed A wegen des Vergehens der Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung nach § 28... mehr lesen...
Norm: StPO §290 Abs2 AStPO §292StPO §293 Abs3
Rechtssatz: 1.) Das Verschlimmerungsverbot gilt nur für den Sanktionsbereich (mit eingehender
Begründung: ). 2.) Die (mit jeder Verzögerung des Eintritts der Rechtskraft infolge eines Rechtsmittels verbundene) bloß zeitliche Verschiebung der Probezeit im Ganzen ist - anders als etwa deren faktische Verlängerung im Fall ihrer Erneuerung in voller Dauer nach ihrem (infolge zwischenzeitiger Rechtskraft d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 9.Feber 1942 geborene beschäftigungslose Friedrich A schuldig erkannt, 1) am 28.Oktober 1980 in Gänserndorf zur Ausführung des Betruges des Peter B, der mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, Angestellte der C D E F durch Vorgabe eines Diebstahls seines PKWs Marke Mercedes 200 D, mithin durch Täuschung über Tatsachen, zur Auszahlung von 146.000 S verleitete, wodurch die genannte Versiche... mehr lesen...
Norm: StPO aF §281 Abs1 Z11 BStPO §293 Abs3
Rechtssatz: Gilt das Verschlimmerungsverbot nur wegen des Hinzutrittes eines neuen Faktums nicht, so findet die Straferhöhungsmöglichkeit nicht nur im Höchstmaß der konkret zur Anwendung gelangenden Strafnorm, sondern auch in der Summe aus der im früheren Rechtsgang verhängten Strafe und jener Sanktion ihre Grenze, die bei getrennter Behandlung wegen des neu hinzugetretenen Deliktes ausgesprochen hätt... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Elfriede A des Verbrechens des 'schweren und gewerbsmäßigen, teils schweren gewerbsmäßigen' (gemeint: gewerbsmäßigen schweren) Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3, 148 zweiter Deliktsfall StGB. schuldig erkannt. Darnach hat sie in Wien gewerbsmäßig mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, zahlreiche Personen durch Täuschung über Tatsachen zu Handlungen verleitet, die diese in einem 100.000 S überste... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Leopold A des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 1 StGB. schuldig erkannt. Darnach hat er am 12.März 1984 in Villach (seine damalige Lebensgefährtin) Lucia B mit einem (16 cm langen, 10 cm breiten, 5 cm hohen und ca. 1 kg schweren) Betonziegel, somit mit einem solchen Mittel und auf solche Weise, womit in der Regel Lebensgefahr verbunden ist, vorsätzlich am Körper verletzt, indem er ihr durch... mehr lesen...