RS OGH 1927/12/19 Os801/27

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Veröffentlicht am 19.12.1927
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Norm

StPO §293 Abs3

Rechtssatz

Es begründet eine reformatio in peius, sowohl wenn in dem neuerlichen Urteile die Veröffentlichung (§ 104 PatG) in mehreren Zeitungen, als dies das angefochtene erste Urteil verfügt hatte, angeordnet, als auch wenn hiebei ein größeres Höchstmaß bestimmt wird, als in dem ersten Urteile festgesetzt war.

Entscheidungstexte

  • Os 801/27
    Entscheidungstext OGH 19.12.1927 Os 801/27
    Veröff: SSt VII/128

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1927:RS0100294

Dokumentnummer

JJR_19271219_OGH0002_0000OS00801_2700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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