RS OGH 1976/10/5 10Os97/76, 13Os102/76, 10Os157/76, 10Os95/78, 13Os72/81, 9Os83/84, 13Os124/84 (13Os

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Veröffentlicht am 05.10.1976
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Norm

StGB §49
StPO §23
StPO §33 A
StPO §292

Rechtssatz

Wird bei einer Neubemessung der Strafe auf Grund einer gemäß § 33 StPO erhobenen Beschwerde die bedingte Strafnachsicht aus dem Ersturteil übernommen, wird im Spruch der Beginn der Probezeit - mit Rechtskraft des erstgerichtlichen Urteils - festgehalten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0092039

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.11.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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