Gründe: Aus dem Akt U 101/78 des Bezirksgerichtes Mauthausen ergibt sich folgender Sachverhalt: Am 13. April 1978 beschlagnahmten Gendarmeriebeamte in der Wohnung des am 12. September 1954 geborenen Kraftfahrers Alois A in Grünau Nr. 14, Gemeinde Ried/Riedmark, 1 Pistole Kal 9 mm, 2 Magazine zu dieser Pistole, 1 Bajonett, 1 Säbel, 1 Karabiner 98, 8 Karabinerpatronen, 1 leere Karabinerpatrone, 1 Werndlstutzen, 35 Platzpatronen für das Sturmgewehr 58, 1 (Karabinerlauf-) Reinigungsgerä... mehr lesen...
Gründe: Der am 7. Jänner 1937 geborenen Altwarenhändlerin Josefine A legte die Staatsanwaltschaft Wien zunächst mit ihrem Strafantrag vom 15. Februar 1977 (ON 3) das Vergehen der Verleitung zu Pflichtwidrigkeiten nach dem § 307 Z 1 StGB zur Last, weil sie am 16. Dezember 1976 in Wien dem Polizeibeamten Ernst B, damit er pflichtwidrig eine Amtshandlung unterlasse, durch das Anbot, wenn er keine Anzeige im Verwaltungsstrafverfahren gegen ihren Ehegatten Max A erstatte... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 9.Februar 1940 geborene kaufmännische Angestellte Dieter B und der am 19.Jänner 1922 geborene Kaufmann Matthias A des Vergehens des versuchten schweren Betrugs nach § 15, 146, 147 Abs. 1 Z. 1 und Abs. 2 StGB - und zwar Dieter B als unmittelbarer Täter, Matthias A als Bestimmungstäter im Sinne des zweiten Anwendungsfalls des § 12 StGB - schuldig erkannt. Der Schuldspruch in Ansehung des Dieter B (Punkt 1.) des Urteilssatzes) erfolgte... mehr lesen...
Norm: StPO §290 Abs2 B
Rechtssatz: Bei Strafneubemessung kann (ohne gegen das Verschlimmerungsverbot zu verstoßen) statt einer bedingten Freiheitsstrafe eine unbedingte Geldstrafe verhängt werden. Entscheidungstexte 9 Os 193/78 Entscheidungstext OGH 26.02.1979 9 Os 193/78 13 Os 35/79 Entscheidungstext OGH 26.04.1979 13 Os ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde unter anderen der am 6.10.1960 geborene - mithin damals noch jugendliche - Hilfsarbeiter Alfred A der Verbrechen des Diebstahls durch Einbruch nach § 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1, 129 Z 1 StGB (Pkt. I/3-5) und der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z 2 und Abs. 3 StGB (Pkt. II/2) sowie des Vergehens der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs. 1 StGB (Pkt. III/ 2-4 des Urteilssatzes) schuldig erkannt und hiefür (sowie) unter gleichzei... mehr lesen...
Norm: StGB §43 Abs1StPO aF §281 Abs1 Z11StPO §290 Abs2StPO §292
Rechtssatz: Wird die Anwendung des § 43 StGB lediglich mit Nichtigkeit unter dem Aspekt der Unzulässigkeit bekämpft (nicht aber auch als Ermessensfehler), dann darf nach Wegfall des Hindernisses (hier: unzulässige Straffestsetzung nach § 13 JGG) ohne Verstoß gegen das Verschlimmerungsverbot die Strafe nicht unbedingt verhängt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der Hilfsarbeiter Josef A und der Elektriker Klaus B des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach den § 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 1, 129 Z. 1 StGB schuldig erkannt, weil sie in der Nacht zum 28.März 1978 in Enns in Gesellschaft als Beteiligte (§ 12 StGB) fremde bewegliche Sachen in einem 5.000 S nicht übersteigenden Wert, nämlich eine Brieftasche im Werte von 100 S, 1.500 S Bargeld sowie einen Führerschein mit Kfz-Steuerkarte, zwei Zu... mehr lesen...
Norm: StPO §290 Abs2 A
Rechtssatz: Die Anordnung einer Maßnahme nach § 21 Abs 2 StGB statt jener nach § 23 StGB verstößt gegen das Verschlimmerungsverbot. Entscheidungstexte 12 Os 73/78 Entscheidungstext OGH 29.06.1978 12 Os 73/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0100633 Dokumentnu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 30.Oktober 1950 geborene Koch Eduard A im zweiten Rechtsgang - abweichend von der auf das Verbrechen der Erpressung nach § 144 Abs 1 StGB lautenden Anklage - des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Nach den wesentlichen Urteilsfeststellungen war der Angeklagte mit der zur Tatzeit 16 1/2-jährigen Mittelschülerin Sonja B (intim) befreundet und wußte (von ihr), daß sie für das Gehaltskonto ihres Vaters Hubert ... mehr lesen...
Norm: StPO §290 Abs2 A
Rechtssatz: Verschlimmerungsverbot gegenüber dem Urteil des ersten Rechtsganges, wenn das Urteil des zweiten Rechtsganges nur zum Nachteil des Angeklagten bekämpft wird. Entscheidungstexte 9 Os 68/78 Entscheidungstext OGH 06.06.1978 9 Os 68/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS... mehr lesen...
Norm: StPO §290 Abs2 A
Rechtssatz: Die gegen § 19 Abs 3 StGB verstoßende Nichtfestsetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe wirkt sich zum Vorteil des Angeklagten aus. Entscheidungstexte 11 Os 18/77 Entscheidungstext OGH 16.02.1977 11 Os 18/77 Veröff: RZ 1977/70 S 129 12 Os 42/79 Entscheidungstext OGH 22.03.1979 12 Os 42/79 ... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z1StPO §281 Abs1 Z10 BStPO §290 Abs2 B
Rechtssatz: Die Herausnahme von Fakten aus einer vom Erstgericht vorgenommenen globalen Unterstellung der Taten unter einen Tatbestand (hier: des Betruges) und deren Zuordnung zu einem weiteren zusätzlichen (hier: jenem der Untreue) bietet zu keiner erschwerenden Wertung im Rahmen des § 33 Z 1 StGB Anlaß (teilweise Umqualifizierung auf Grund des Nichtigkeitsbeschlusses des Angeklagten). ... mehr lesen...
Norm: StGB §38StPO §290 Abs2StPO §292
Rechtssatz: Durch die - unzulässige - Gewährung der bedingten Strafnachsicht nur bezüglich jenes nicht durch die Vorhaft verbüßten Strafrestes ist der Verurteilte insoferne benachteiligt, als diese Vorhaft bei einer neuerlichen im Verhältnis des § 31 StGB stehenden Verurteilung nicht (mehr) angerechnet werden könnte. Entscheidungstexte 10 Os 157/76 ... mehr lesen...
Norm: StPO §290 Abs1StPO §290 Abs2
Rechtssatz: Ein Freispruch nach § 214 FinStrG stellt den Angeklagten schlechter als ein solcher nach § 259 Z 3 StPO, da dieser eine Ahndung durch die Finanzstrafbehörde hindert. Entscheidungstexte 9 Os 47/75 Entscheidungstext OGH 27.10.1976 9 Os 47/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Norm: StPO §290 Abs2 AStPO §477 Abs2
Rechtssatz: Das Verbot der reformatio in peius gilt sowohl für die Höhe als auch für die Anzahl der Tagessätze. Eine Kompensation im Sinne einer Herabsetzung der Anzahl der Tagessätze unter gleichzeitigen Erhöhung des Tagessatzes ist nach § 290 Abs 2 StPO unzulässig. Entscheidungstexte 13 Os 131/76 Entscheidungstext OGH 20.09.1976 13 Os 131/76 Ver... mehr lesen...
Norm: StGB §22StPO §290 Abs2 A
Rechtssatz: Das Verbot der reformatio in peius gilt auch für freiheitsentziehende Maßnahmen (hier: § 22 StGB), zumal diese gemäß § 435 Abs 2 StPO einen Teil des Anspruches über die Strafe bilden. Entscheidungstexte 11 Os 124/76 Entscheidungstext OGH 15.09.1976 11 Os 124/76 Veröff: SSt 47/49 European C... mehr lesen...
Norm: StGB §37StGB §43StPO §290 Abs2 A
Rechtssatz: Strebt eine Berufung unmittelbar eine Änderung der Strafart oder eine Milderung einer bedingten Freiheitsstrafe an und führt deren Stattgebung dazu, daß anstatt der in erster Instanz verhängten Freiheitsstrafe eine Geldstrafe verhängt wird (§ 37 StGB), so darf das Rechtsmittelgericht diese Geldstrafe auch unbedingt aussprechen (bedingte Strafnachsicht nur Annex jener Strafart, der sie zugeordne... mehr lesen...
Norm: StGB §19StPO §290 Abs2StPO §477 Abs2
Rechtssatz: Das Verschlimmerungsverbot gilt auch hinsichtlich der Ersatzfreiheitsstrafe. Wird über Berufung des Angeklagten anstatt einer Freiheitsstrafe eine Geldstrafe verhängt, so darf die Ersatzfreiheitsstrafe die ursprüngliche Freiheitsstrafe nicht übersteigen und es ist wegen der festen Relation des § 19 Abs 3 StGB auch die Anzahl der Tagessätze limitiert. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §43 Abs1StPO §288 Abs2 Z3StPO §290 Abs2
Rechtssatz: Wenn der OGH gemäß dem § 288 Abs 2 Z 3 StPO die Strafe neu bemißt, kann er - ohne gegen § 290 Abs 2 StPO zu verstoßen - die von ihm als geboten angesehene Geldstrafe unbedingt verhängen oder bedingt nachsehen, unabhängig davon, daß das Erstgericht in dem angefochtenen Urteil die verhängte Freiheitsstrafe bedingt nach § 43 Abs 1 StGB nachgesehen hatte. Entscheidun... mehr lesen...
Norm: StPO §290 Abs2 AStPO §345 Abs1 Z13
Rechtssatz: Die Verletzung des Verbots der reformatio in peius begründet im geschwornengerichtlichen Verfahren eine gemäß den §§ 290 Abs 1, 344 StPO - gegebenenfalls auch von Amts wegen wahrzunehmende - Nichtigkeit des betreffenden Strafausspruches im Sinne des § 345 Abs 1 Z 13 StPO. Entscheidungstexte 11 Os 69/73 Entscheidungstext OGH 10.08.1... mehr lesen...
Norm: StPO §290 Abs2 A
Rechtssatz: Kein Verstoß gegen das Verbot der reformatio in peius, wenn die vom Erstgericht verhängte Freiheitsstrafe herabgesetzt, gleichzeitig aber eine (zusätzliche) Geldstrafe verhängt wird. Entscheidungstexte 13 Os 6/73 Entscheidungstext OGH 17.05.1973 13 Os 6/73 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: StPO §290 Abs2 AStPO §293 Abs3StPO §477 Abs2
Rechtssatz: Das sogenannte Verschlechterungsverbot gilt auch im wiederholten bezirksgerichtlichen Rechtsgang. Entscheidungstexte 11 Os 150/72 Entscheidungstext OGH 06.10.1972 11 Os 150/72 11 Os 106/83 Entscheidungstext OGH 28.06.1983 11 Os 106/83 Beisatz: Und ebenso für den... mehr lesen...
Norm: StPO §290 Abs2 A
Rechtssatz: Der höhere Strafsatz des § 142 StG stellt sich, da er eine zehn bis zwanzigjährige Freiheitsstrafe androht, während der höhere Strafsatz des § 128 StG nur eine solche von ein bis zwanzig Jahren vorsieht, als strengere Strafdrohung dar. Entscheidungstexte 12 Os 62/71 Entscheidungstext OGH 13.05.1971 12 Os 62/71 ... mehr lesen...
Norm: StPO §290 Abs2 AStPO §295 Abs2StPO §477 Abs2
Rechtssatz: Das Berufungsgericht, das infolge eines Rechtsmittel den Schuldspruch ändert und die Strafe neu bemißt, ist hinsichtlich der Strafzumessung und damit auch der Anwendung des BedVG außer durch die auch für das Gericht erster Instanz bestehenden gesetzlichen Beschränkungen nur durch das Verbot der reformatio in peius beschränkt. Wenn daher das Ersturteil nur von der Staatsanwaltschaft ... mehr lesen...
Norm: PresseG §42 Abs2StPO §290 Abs2 AStPO §293 Abs3StPO §389
Rechtssatz: Falls das Erstgericht die Kosten des objektiven Verfahrens entgegen der Bestimmung des § 42 PresseG und § 389 StPO dem Herausgeber oder Verleger aufzuerlegen unterläßt, hat der OGH, auch wenn dieser Umstand von der Anklagebehörde unbekämpft geblieben ist, dem Beschwerdeführer als Verfallsbeteiligten die Kosten des Rechtsmittelverfahrens im Sinne der §§ 389, 390 a StPO in ... mehr lesen...
Norm: StPO §266 AStPO §290 Abs2StPO §477 Abs2
Rechtssatz: Das Verbot der reformatio in peius gilt auch für die vom Berufungsgericht verhängte Ersatzfreiheitsstrafe im Verhältnis zu der vom Erstgericht verhängten Freiheitsstrafe. Entscheidungstexte 12 Os 306/69 Entscheidungstext OGH 21.01.1970 12 Os 306/69 Veröff: SSt 41/2 European ... mehr lesen...
Norm: StPO §290 Abs2 AStPO §293 Abs3
Rechtssatz: Das Verbot der reformatio in peius hindert nicht, eine verschuldete Vorhaft, die im ersten Rechtsgang dem Angeklagten zu Unrecht auf die Strafe angerechnet wurde, im zweiten Rechtsgang, auch wenn dieser nur auf Grund zugunsten des Angeklagten ergriffener Rechtsmittel stattfindet, nicht anzurechnen, sofern nur die Gesamtfreiheitsentziehung, die der Angeklagte auf Grund des im zweiten Rechtsgang ge... mehr lesen...
Norm: StPO §290 Abs2 AStPO §293
Rechtssatz: Das in § 293 StPO ausgesprochene Verbot der reformatio in peius ist auf den Strafanspruch beschränkt und betrifft die sonstigen Ansprüche (hier: Kostenersatzpflicht) nicht. Entscheidungstexte 12 Os 181/68 Entscheidungstext OGH 04.10.1968 12 Os 181/68 Veröff: EvBl 1969/134 S 190 = RZ 1969,12 ... mehr lesen...
Norm: StPO §290 Abs2 BStPO §293 Abs3
Rechtssatz: Das Verbot der reformatio in peius gilt auch für Nebenstrafen. Es darf daher nicht nur keine dem Ausmaß nach höhere sowie ihrer Art nach schärfere Hauptstrafe oder Nebenstrafe verhängt, sondern insbesondere mit der Hauptstrafe auch keine Nebenstrafe verbunden werden, die nicht schon in dem seinerzeitigen lediglich zu Gunsten des Angeklagten angefochtenen Urteil enthalten war; dies selbst dann nic... mehr lesen...
Norm: FinStrG §19 Abs4StPO §290 Abs2 B
Rechtssatz: Eine Erhöhung des Wertersatzes auf Grund einer lediglich wegen des Anspruches über den Wertersatz ergriffenen Berufung der Staatsanwaltschaft steht das Verbot der reformatio in peius entgegen. Will die Staatsanwaltschaft die Höhe des festgesetzten Wertersatzes bekämpfen und nicht nur seine Aufteilung auf mehrere Angeklagte, so muß sie eine Nichtigkeitsbeschwerde erheben. Ent... mehr lesen...