Norm
StGB §33 Z1Rechtssatz
Die Herausnahme von Fakten aus einer vom Erstgericht vorgenommenen globalen Unterstellung der Taten unter einen Tatbestand (hier: des Betruges) und deren Zuordnung zu einem weiteren zusätzlichen (hier: jenem der Untreue) bietet zu keiner erschwerenden Wertung im Rahmen des § 33 Z 1 StGB Anlaß (teilweise Umqualifizierung auf Grund des Nichtigkeitsbeschlusses des Angeklagten).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0091342Dokumentnummer
JJR_19761119_OGH0002_0130OS00138_7600000_001