RS OGH 1963/10/15 11Os30/63

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.10.1963
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Norm

FinStrG §19 Abs4
StPO §290 Abs2 B

Rechtssatz

Eine Erhöhung des Wertersatzes auf Grund einer lediglich wegen des Anspruches über den Wertersatz ergriffenen Berufung der Staatsanwaltschaft steht das Verbot der reformatio in peius entgegen. Will die Staatsanwaltschaft die Höhe des festgesetzten Wertersatzes bekämpfen und nicht nur seine Aufteilung auf mehrere Angeklagte, so muß sie eine Nichtigkeitsbeschwerde erheben.

Entscheidungstexte

  • 11 Os 30/63
    Entscheidungstext OGH 15.10.1963 11 Os 30/63
    Veröff: RZ 1964,15

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0086570

Dokumentnummer

JJR_19631015_OGH0002_0110OS00030_6300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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