Norm
FinStrG §19 Abs4Rechtssatz
Eine Erhöhung des Wertersatzes auf Grund einer lediglich wegen des Anspruches über den Wertersatz ergriffenen Berufung der Staatsanwaltschaft steht das Verbot der reformatio in peius entgegen. Will die Staatsanwaltschaft die Höhe des festgesetzten Wertersatzes bekämpfen und nicht nur seine Aufteilung auf mehrere Angeklagte, so muß sie eine Nichtigkeitsbeschwerde erheben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0086570Dokumentnummer
JJR_19631015_OGH0002_0110OS00030_6300000_002