Norm
StPO §290 Abs2 BRechtssatz
Bei Strafneubemessung kann (ohne gegen das Verschlimmerungsverbot zu verstoßen) statt einer bedingten Freiheitsstrafe eine unbedingte Geldstrafe verhängt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0100691Dokumentnummer
JJR_19790226_OGH0002_0090OS00193_7800000_001