Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 27.03.2017 räumte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Oberösterreich (im Folgenden: BFA, RD OÖ), dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) Parteiengehör zur beabsichtigten Erlassung eines Aufenthaltsverbots ein und forderte diesen gleichzeitig auf, binnen zwei Wochen ab Erhalt des Schreibens zu seinen persönlichen Verhältnissen wie Integrationsmomenten Stellung zu nehmen. Der BF gab hiezu keine Ste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 31.07.2017 forderte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Salzburg (im Folgenden: BFA, RD Sbg.) den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) auf, zur beabsichtigten Erlassung eines Aufenthaltsverbotes, seinen in Österreich gesetzten Integrationsschritten und persönlichen Verhältnissen binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung des Schreibens Stellung zu nehmen. Dieses Schreiben wurde dem BF am selbe... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des BFA vom 26.07.2017, wurde gegen die BF gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein für die Dauer von fünf Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG der BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.), und gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt III.). Das gegen die BF erlassene... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid vom 17.08.2017, vom Beschwerdeführer am 18.08.2017 im Stande der Strafhaft persönlich übernommen, wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 iVm Abs. 2 FPG ein auf acht Jahre befristetes Aufenthaltsverbot verhängt (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gegen das Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid vom 30.08.2017, von der Beschwerdeführerin am 01.09.2017 persönlich übernommen, wurde gegen die Beschwerdeführerin gemäß § 67 Abs. 1 iVm Abs. 2 FPG ein auf vier Jahre befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Begründend wurde im Wesentlichen auf die vorliegende str... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde am XXXX.2016 in XXXX verhaftet. Mit dem Urteil des Landesgerichts für Strafsachen XXXX vom XXXX, XXXX, wurde er wegen des Verbrechens der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Mit dem am 08.08.2017 beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) eingelangten Schreiben nahm der BF zu der mit Schreiben vom 24.07.2017 angekündigten Absicht, gegen ihn ein Aufenthaltsver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid vom 20.10.2016, vom Beschwerdeführer am 21.10.2016 im Stande der Strafhaft persönlich übernommen, wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 iVm Abs. 2 FPG ein auf fünf Jahre befristetes Aufenthaltsverbot verhängt (Spruchpunkt I.). Gemäß § 70 Abs. 3 FPG wurde dem Beschwerdeführer kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG der Beschwerde die aufschiebende Wirkung abe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer, ein nigerianischer Staatsbürger, stellte am 14.08.2013 einen Antrag auf internationalen Schutz. Bei der Erstbefragung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes am folgenden Tag erklärte er, in Port Harcourt gelebt zu haben. Er gehöre der Volksgruppe der I(g)bo an und habe Nigeria 2010 wegen einer Bedrohung durch seinen Stiefbruder verlassen. Er habe sich in weiterer Folge zwei Jahre in Griechenland und zwei Woch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer reiste nach eigenen Angaben am 09.01.2009 illegal in das Bundesgebiet ein und stellte am 13.01.2009 Tag unter Angabe des Namens XXXX einen Antrag auf Internationalen Schutz. Dieser wurde mit Bescheid des Bundesasylamts abgewiesen und die Beschwerde gegen diesen Bescheid wurde mit Erkenntnis des Asylgerichtshofs vom 07.08.2009 zu Zl. A4 407.747-1/2009/3E abgewiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde eine Ausweisung erlassen. ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde oder kurz: BFA), Regionaldirektion XXXX wurde gegen XXXX, geb. XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz BF) ein für die Dauer von 6 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG 2005 erlassen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des BFA vom 03.11.2016 wurde gegen den BF gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 3 FPG erneut ein unbefristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.) gemäß § 70 Abs. 3 FPG dem BF ein Durchsetzungsaufschub nicht erteilt (Spruchpunkt II.), und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt III.). Begründend für die Erlassung eines unbefrist... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion XXXX wurde gegen XXXX, geb. XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf die Dauer von 10 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub nicht erteilt (Spruchpunkt II.) und der Beschwerde gegen dieses Aufenthal... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der BF scheint erstmals am 07.04.2008 im österreichischen Melderegister auf. Er erhielt - abgeleitet von seiner ersten Frau (idF D), einer österreichischen Staatsangehörigen - einen Aufenthaltstitel, welcher zuletzt bis 21.02.2015 gültig war. Über den Verlängerungsantrag wurde bis dato nicht entschieden. 2. Mit Bescheid der BH XXXX, wurde - nach der Haftentlassung - gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG 2005 gegen den BF ein auf fünf Jahre befris... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) stellte am XXXX2013 den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz gemäß § 2 Abs. 1 Z 13 des Asylgesetzes 2005 (AsylG 2005). 2. Am 26.01.2017 wurde der BF vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Niederösterreich, Außenstelle St. Pölten (im Folgenden: BFA, RD NÖ) zu seinen Fluchtgründen, den Umständen für die beabsichtigte Erlassung eines Aufenthaltsverbotes und seine... mehr lesen...