Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion XXXX (im Folgenden: belangte Behörde oder kurz BFA), vom 05.10.2017, Zl. XXXX, wurde Frau XXXX, geb. XXXX, StA: Deutschland (im Folgenden: BF), gemäß § 66 Absatz 1 Fremdenpolizeigesetz 2005, BGBl. I Nr. 100/2005 (FPG) idgF, iVm § 55 Absatz 3 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, BGBl. I Nr. 100/2005 (NAG) idgF, aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (
Spruch: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Die Bezirkshauptmannschaft XXXX informierte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl mit Schreiben vom 16.04.2015 über ihr im Rahmen einer niederschriftlichen Befragung des Beschwerdeführers zur Kenntnis gelangten geänderten Lebensumstände, wonach der Beschwerdeführer nun nicht mehr verheiratet sei. Übermittelt wurde unter anderem (in Kopie) der Beschluss des Bezirksgerichts XXXX vom 01.10.2014, wonach die Ehe des Beschwerdeführers mit e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem oben näher bezeichneten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion XXXX, vom XXXX, Zl. XXXX, zugestellt an die ausgewiesene Rechtsvertretung am XXXX, wurde XXXX, geb. am XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz: BF) gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm. § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt 1.) und ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 30.08.2016 ersuchte das Magistrat XXXX das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) um Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine Ausweisung der Beschwerdeführerinnen (im Folgenden: BF) vorlägen. Im Rahmen einer Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme am 16.9.2016 wurde der BF 1 Parteiengehör zur beabsichtigten Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Entscheidung im Hinblick auf § 66 Abs. 1 FPG auch als g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 30.08.2016 ersuchte das Magistrat XXXX das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) um Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine Ausweisung der Beschwerdeführerinnen (im Folgenden: BF) vorlägen. Im Rahmen einer Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme am 16.9.2016 wurde der BF 1 Parteiengehör zur beabsichtigten Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Entscheidung im Hinblick auf § 66 Abs. 1 FPG auch als g... mehr lesen...