Begründung: I. Verfahrensgang: Mit oa. Bescheid wurde gegen die BF eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet erlassen, wogegen die BF vertreten durch die Mutter bzw. ARGE Rechtsberatung mit Schriftsatz vom 06.09.2017 Beschwerde erhob. Die beschwerdeführende Partei erklärte mit Schreiben vom 27.07.2018, eingelangt am selbigen Tag, dass sie ihre Beschwerde gegen den angefochtenen Bescheid zurückzieht. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Eine bloß formlose Beendigung (etwa... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit oa. Bescheid wurde gegen die BF eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet erlassen, wogegen die BF mit Schriftsatz vom 06.09.2017 Beschwerde erhob. Die beschwerdeführende Partei erklärte mit Schreiben vom 27.07.2018, eingelangt am selbigen Tag, dass sie ihre Beschwerde gegen den angefochtenen Bescheid zurückzieht. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Eine bloß formlose Beendigung (etwa durch Einstellung mittels Aktenvermerk) eines nach ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Senegals, stellte am 30.09.2010 als damaliger Ehegatte einer deutschen Staatsangehörigen bei der MA 35 einen Antrag auf Ausstellung einer Aufenthaltskarte, welche ihm am 20.12.2010 erteilt wurde. Die Ehe zwischen den beiden wurde am 28.01.2010 geschlossen und am 11.02.2013 rechtskräftig geschieden. Mit Schreiben des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 16.02.2015 wurde dem Beschwerdeführer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 20.11.017 forderte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Oberösterreich (im Folgenden: BFA, RD OÖ) den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) auf, zur in Aussicht genommenen Erlassung einer Ausweisungsentscheidung und seinen persönlichen wie wirtschaftlichen Verhältnissen binnen zwei Wochen ab Erhalt dieses Schreibens Stellung zu nehmen. Hierauf antwortete der BF mit Schreiben vom 01.12.2017, beim BFA... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) beantragte am 22.06.2016 bei der Bezirkshauptmannschaft XXXX die Ausstellung einer Anmeldebescheinigung. Im Mai 2017 wurde das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) hinsichtlich einer möglichen Aufenthaltsbeendigung befasst, weil keine Nachweise für ein unionsrechtliches Aufenthaltsrecht vorgelegt worden seien. Der BF sei weder Arbeitnehmer noch Selbständiger; er verfüge weder über eine Krankenversicherung noch übe... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt Das XXXX, teilte dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion Wien, mit Schreiben vom 25.07.2017 mit, dass die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) die Voraussetzungen für den Aufenthalt nicht mehr erfüllen würde. Mit Schriftsatz vom 30.01.2018 wurde die BF vom BFA vom Ergebnis der Beweisaufnahme verständigt. Zur Abgabe einer Stellungnahme wurde eine Frist von 14 Tagen, ab Übernahme, eingeräumt. Ein... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt Das Amt der XXXX, teilte dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion Wien, mit Schreiben vom 25.07.2017 mit, dass die Mutter des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) die Voraussetzungen für den Aufenthalt nicht mehr erfüllen würde. Mit Schriftsatz vom 30.01.2018 wurde die gesetzliche Vertreterin des BF vom BFA vom Ergebnis der Beweisaufnahme verständigt. Zur Abgabe einer Stellungnahme wurde eine Fri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 22.09.2017, dem Beschwerdeführer durch Hinterlegung beim Zustellpostamt zugestellt am 26.09.2017, wurde der Beschwerdeführer gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm. § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und dem Beschwerdeführer gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit der Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Begründend wurde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 15.09.2017, der Beschwerdeführerin durch Hinterlegung beim Zustellpostamt zugestellt am 25.09.2017, wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm. § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und der Beschwerdeführerin gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit der Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Begründend ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: : I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 12.09.2017 forderte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Oberösterreich (im Folgenden: BFA, RD OÖ) die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) auf, zur in Aussicht genommenen Erlassung einer Ausweisungsentscheidung ihrer Person und ihrer 3 Kinder (im Folgenden: BF2 bis BF4) sowie den persönlichen wie wirtschaftlichen Verhältnissen binnen zwei Wochen ab Erhalt des Schreibens Stellung zu nehmen. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: : I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 12.09.2017 forderte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Oberösterreich (im Folgenden: BFA, RD OÖ) die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) auf, zur in Aussicht genommenen Erlassung einer Ausweisungsentscheidung ihrer Person und ihrer 3 Kinder (im Folgenden: BF2 bis BF4) sowie den persönlichen wie wirtschaftlichen Verhältnissen binnen zwei Wochen ab Erhalt des Schreibens Stellung zu nehmen. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: : I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 12.09.2017 forderte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Oberösterreich (im Folgenden: BFA, RD OÖ) die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) auf, zur in Aussicht genommenen Erlassung einer Ausweisungsentscheidung ihrer Person und ihrer 3 Kinder (im Folgenden: BF2 bis BF4) sowie den persönlichen wie wirtschaftlichen Verhältnissen binnen zwei Wochen ab Erhalt des Schreibens Stellung zu nehmen. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: : I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 12.09.2017 forderte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Oberösterreich (im Folgenden: BFA, RD OÖ) die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) auf, zur in Aussicht genommenen Erlassung einer Ausweisungsentscheidung ihrer Person und ihrer 3 Kinder (im Folgenden: BF2 bis BF4) sowie den persönlichen wie wirtschaftlichen Verhältnissen binnen zwei Wochen ab Erhalt des Schreibens Stellung zu nehmen. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion Wien, zugestellt am 21.02.2018, wurde der minderjährige Beschwerdeführer (BF), gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm. § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG dem BF ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzungskraft des Bescheides, eingeräumt (
Spruch: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: : I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 18.11.2017 räumte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Wien (im Folgenden: BFA), der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) Parteiengehör zur in Aussicht genommenen Erlassung einer Ausweisung ein. Die BF erstattete hierauf keine Antwort. 2. Mit den im
Spruch: angeführten Bescheid des BFA, der BF persönlich zugestellt am 19.01.2018, wurde die BF gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem ös... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion Wien, zugestellt am 21.02.2018, wurde der minderjährige Beschwerdeführer (BF), gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm. § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG dem BF ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzungskraft des Bescheides, eingeräumt (
Spruch: ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 10.10.2017, wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden. BF) vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Salzburg (im Folgenden: BFA, RD Sbg.) von der Einleitung eines Aufenthaltsbeendigungsverfahrens in Kenntnis gesetzt, und dieser zugleich zur dahingehenden Stellungnahme binnen zwei Wochen ab Erhalt dieses Schreibens aufgefordert. Mit per Post am 07.11.2017 beim BFA eingebrachtem Schreiben nahm der BF dazu Stellun... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A. (Einstellung des Verfahrens wegen Zurückziehung der Beschwerde): Gemäß § 28 Abs. 1 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, hat das Verwaltungsgericht die Rechtssache durch Erkenntnis zu erledigen, sofern die Beschwerde nicht zurückzuweisen oder das Verfahren einzustellen ist. Soweit nicht ein Erkenntnis zu fällen ist, erfolgen gemäß § 31 Abs. 1 VwGVG die Entscheidungen und Anordnungen durch Beschluss. Eine bloß... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 12.09.2017 wurde das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom Amt der XXXX Landesregierung, Magistratsabteilung 35 (im Folgenden: MA 35) darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) die Voraussetzungen für einen weiteren unionsrechtlichen Aufenthalt im Bundesgebiet nicht erfülle. 2. Mit Schreiben vom 13.10.2017, wurde der BF vom BFA über die Einleitung eines Aufenthaltsbeendigungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden auch: BFA), Regionaldirektion Wien, vom 13.09.2017 wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm. § 55 Abs. 3 NAG aus dem Bundesgebiet ausgewiesen. Gemäß § 70 Abs. 3 NAG wurde der Beschwerdeführerin ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat erteilt. Begründend wurde ausgeführt, dass sich die Beschwerdeführerin seit 05.03.2015 immer... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt Die Bezirkshauptmannschaft XXXX, teilte dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion Vorarlberg, bereits mit Schreiben vom 18.08.2015 mit, dass der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) am XXXX.2015 einen Antrag auf Ausstellung einer Anmeldebescheinigung gestellt habe. Der BF habe auch einen Antrag auf Mindestsicherung gestellt und sei daher davon auszugehen, dass der BF kein Aufenthaltsrecht mehr im Bun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit Zweckänderungsantrag vom 09.11.2015 beantragte der BF, der über eine bis 01.04.2019 gültige Aufenthaltskarte verfügt, nach der Scheidung seiner Ehe die Erteilung eines Aufenthaltstitels "Rot-Weiß-Rot - Karte plus". Mit Schreiben vom selben Tag informierte der Magistrat der Stadt XXXX das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) darüber und ersuchte um Prüfung einer Aufenthaltsbeendigung gemäß § 55 Abs 3 NAG. Der BF wurde am selben Tag da... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben des Stadtmagistrates XXXX, Zl. XXXX, vom 15.03.2017, wurde das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) über die Nichterfüllung der Voraussetzungen eines weiteren unionsrechtlichen Aufenthaltsrechtes in Österreich seitens der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) in Kenntnis gesetzt. 2. Mit Schreiben vom 03.05.2017 wurde die BF vom BFA über die in Aussicht genommene Ausweisung ihrer Person in Kenntnis gesetzt und die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit den oben im
Spruch: angeführten Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion XXXX, zugestellt am 27.06.2017, wurden die Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm. § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und ihnen gemäß § 70 Abs. 3 FPG von Amts wegen ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit den oben im
Spruch: angeführten Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion XXXX, zugestellt am 27.06.2017, wurden die Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm. § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und ihnen gemäß § 70 Abs. 3 FPG von Amts wegen ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit den oben im
Spruch: angeführten Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion XXXX, zugestellt am 27.06.2017, wurden die Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm. § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und ihnen gemäß § 70 Abs. 3 FPG von Amts wegen ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit den oben im
Spruch: angeführten Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion XXXX, zugestellt am 27.06.2017, wurden die Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm. § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und ihnen gemäß § 70 Abs. 3 FPG von Amts wegen ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang 1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend: BF) stellte am 02.10.2012 einen Antrag auf internationalen Schutz. Dieser Antrag wurde mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 16.10.2012 gem. §§ 3, 8 AsylG abgewiesen und gem. § 10 AsylG eine Ausweisung erlassen. Diese Entscheidung wurde durch Erkenntnis des Asylgerichtshofes vom 04.01.2013 zur Zahl E13 430.022-1/2012-7E vollinhaltlich bestätigt. Das Vorbringen des Beschwerdeführers wurde als nicht glaub... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 21.09.2016 wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG die Ausweisung verhängt. Gemäß § 70 Abs. 3 FPG wurde ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat erteilt. Begründend wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer aus Rumänien eine Pension von Euro 594,-- monatlich beziehe. In Österreich erhalte er eine Ausgleichszulage in Höh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG die Ausweisung verhängt. Gemäß § 70 Abs. 3 FPG wurde ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit der Entscheidung erteilt. Begründend wurde ausgeführt, der Beschwerdeführer verfüge aufgrund seiner Heirat am XXXX.2013 mit einer ungarischen Staatsangehörigen über eine... mehr lesen...