Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde zuletzt am XXXX im Bundesgebiet verhaftet und in Untersuchungshaft genommen. Mit dem Urteil des Landesgerichts für Strafsachen XXXX vom XXXX, XXXX, wurde er wegen Vermögensdelikten zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Zuletzt mit Schreiben vom 16.01.2018 wurde der BF vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) aufgefordert, sich zur beabsichtigten Erlassung einer Rückkehrentscheidung und eines Ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsangehöriger, stellte am 28.09.2010 einen ersten Antrag auf internationalen Schutz. Bei der am 30.09.2010 erfolgten Erstbefragung vor einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes gab er als Fluchtgrund an, dass er Kurde sei und keine Rechte in der Türkei habe. Im Alter von drei Jahren sei seine Mutter von Soldaten geschlagen worden, wobei sie den Beschwerdeführer am Arm getragen habe, der dara... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Wien (im Folgenden: BFA, RD Wien), dem Rechtsvertreter (im Folgenden: RV) des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) zugestellt am 26.09.2016, wurde gegen diesen gemäß § 52 Abs. 5 FPG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung gemäß 46 FPG nach Serbien zulä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer wurde am 08.02.2017 verhaftet. Danach wurde über ihn durch das Landesgericht XXXX am 09.02.2017, Zl. XXXX, die Untersuchungshaft verhängt. Mit Urteil des Landesgerichts XXXX vom 19.06.2017, Zl. XXXX, wurde er wegen des Verbrechens des Suchtgifthandels nach § 28a Abs. 1 fünfter Fall und Abs. 4 Z 3 SMG, wegen der Verbrechen des Suchtgifthandels nach § 28a Abs. 1 sechster Fall sowie wegen der Vergehen des unerlaubten Umga... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) wurde der Beschwerdeführerin ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 55 AsylG nicht erteilt, gegen die Beschwerdeführerin gemäß § 52 Abs. 5 FPG iVm. § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass ihre Abschiebung gemäß § 46 FPG in den Kosovo zulässig ist (Spru... mehr lesen...