Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer, ein serbischer Staatsangehöriger (in der Folge auch BF), wurde in Österreich wiederholt strafrechtlich verurteilt, ist derzeit inhaftiert und hatte bei der Einvernahme am 30.03.2021 vor dem BFA angegeben, dass er mit einer tschechischen Staatsbürgerin, welche in Österreich lebe, verheiratet sei. Er gab an, ein Familienleben mit seiner Ehefrau in Österreich zu führen. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bund... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer, ein volljähriger Staatsangehöriger Serbiens, ist seit dem Jahr 2003 mit kurzen Unterbrechungen im Bundesgebiet aufhältig, seit 15.01.2008 war er im Besitz des unbefristeten Aufenthaltstitels „Daueraufenthalt EU“, welcher zuletzt mit einer Gültigkeit bis zum 08.01.2018 ausgestellt wurde. Am 31.10.2019 wurde der Beschwerdeführer vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) anlässlich des infolge zweier rechtskräf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1.1. Der Beschwerdeführer, ein serbischer Staatsbürger, wurde im Bundegebiet geboren und hält sich seither rechtmäßig im Bundesgebiet auf. 1.2. Der Beschwerdeführer wurde seit dem Jahr 2004 wiederholt straffällig. Er wurde im Jahr 2004 wegen schwerer Körperverletzung, im Jahr 2008 wegen Veruntreuung und im Jahr 2011 wegen Diebstahls und Veruntreuung verurteilt. Aufgrund einer Verurteilung im Jahr 2020 wegen unerlaubten Umgangs mit Suchtgift... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger vom Kosovo, geb. am XXXX wurde lt. Strafregisterauszug wie folgt verurteilt: 01) LG Linz XXXX vom 03.12.2012, rk 03.12.20212, wegen §§ 153 d (1), 153d (2) StGB; §§ 159 (1), 159 (2), 159 (5) Z 3 StGB; § 156 (1) StGB, Freiheitsstrafe 16 Monate, bedingt, Probezeit 3 Jahre, - Vollzugsdatum 14.10.2015 02) LG Linz XXXX vom 26.11.2013, rk 30.11.2013, wegen § 125 StGB, §§ 107a (1), 107a (2) Z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Verständigung des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom Ergebnis der Beweisaufnahme vom 30.04.2020 wurde der Beschwerdeführer darüber informiert, dass gegen ihn die Erlassung einer Rückkehrentscheidung und eines Einreiseverbotes geplant sei. 2. In der Folge brachte der Beschwerdeführer mit eigenhändig verfasstem Schreiben vom 11.05.2020 eine Stellungnahme ein. 3. Mit Bescheid des BFA vom 20.07.2020 wurde gegen den Beschwerdefüh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Serbiens, wurde im Jahr 1977 im Bundesgebiet geboren und hat sich seither rechtmäßig, zuletzt auf Grundlage des Aufenthaltstitels „Daueraufenthalt EU“, in Österreich aufgehalten. Ab dem Jahr 1997 wurde dieser regelmäßig straffällig, es erfolgten bislang elf rechtskräftige Verurteilungen. Mit Schreiben vom 10.04.2018 ersuchte die nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz zuständige Behör... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der im Antragstellungszeitpunkt minderjährige XXXX , geb. XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) stellte nach illegaler Einreise in das österreichische Bundesgebiet am 21.05.2006 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Am selben Tag wurde der Beschwerdeführer durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes der XXXX niederschriftlich erstbefragt. Er führte aus, im Jahr XXXX geboren zu sein, vier verstorbene Brüder und einen lebenden... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Das vorliegende Verfahren beginnt mit dem Ersuchen einer fremdenpolizeilichen Stellungnahme an das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, da der Beschwerdeführer das Modul 1 der Integrationsvereinbarung nicht erfüllt habe. Der Beschwerdeführer, geb. am XXXX , StA. Bosnien-Herzegowina habe seinen ersten Aufenthaltstitel Familienangehöriger am 12.07.2016 mit Gültigkeit vom 29.6.2016 bis 29.06.2017 aufgrund seiner Ehe mit einer österreichischen Staa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang 1. Die beschwerdeführende Partei (bP), ein türkischer Staatsangehöriger, reiste ca. Anfang 1998 im Rahmen der Familienzusammenführung in das österreichische Bundesgebiet ein. Mit 13.01.1998 meldete sie sich erstmalig im Bundesgebiet mit Hauptwohnsitz an und ist seither durchgehend im Bundesgebiet aufrecht gemeldet. Am 28.01.1999 ging sie erstmals ein Beschäftigungsverhältnis im Bundesgebiet ein und war bis dato bei verschiedenen Arbeitg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Dem Beschwerdeführer, einem Staatsbürger von Bosnien und Herzegowina, wurde wegen mehrfälliger Straffälligkeit mit Schreiben vom 02.05.2018 seitens des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Oberösterreich das Parteiengehör zu zahlreichen Fragen im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Erlassung einer Rückkehrentscheidung verbunden mit einem Einreiseverbot sowie hinsichtlich Auszügen des Länderinformationsblatts zu Bosnien und... mehr lesen...
Begründung: : I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) legte dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) am 14.09.2021 die Beschwerde vom 09.09.2021 gegen den im
Spruch: oben genannten Bescheid vor, mit dem dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 nicht erteilt wurde (Spruchpunkt I.) gegen den BF eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs 5 FPG iVm § 9 BFA-VG erlassen (Spruchpu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX.2019, Zl.: XXXX, sprach das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, RD XXXX (im Folgenden: belangte Behörde oder kurz: BFA) aus, dass XXXX, geb. XXXX , StA. Serbien, ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG nicht erteilt und gegen ihn eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen werde (Spruchpunkt I.), dass gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt werde, dass seine Abschiebung na... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge BFA) hat mit Bescheid vom vom 19.08.2021, Zahl 164231710-200184520, dem Beschwerdeführer (in der Folge BF) einen Aufenthaltstitel gemäß § 57 Asylgesetz 2005 (in der Folge AsylG) nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gemäß § 52 Abs. 5 Fremdenpolizeigesetz 2005 (in der Folge FPG) in Verbindung mit § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt II.), gemäß § 52 Abs. 9... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) legte dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) am 26.08.2021 die Beschwerde vom 20.08.2021 gegen den im
Spruch: oben genannten Bescheid vor, mit dem dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 nicht erteilt wurde (Spruchpunkt I.) gegen den BF eine Rückkehrentscheidung gemäß §52 Abs 5 FPG iVm § 9 BFA-VG erlassen (Spruchpunkt ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger von Bosnien und Herzegowina, ist im Jahr 1992 im Bundesgebiet geboren worden und war zuletzt auf Grundlage des ihm am 23.04.2014 ausgestellten unbefristeten Aufenthaltstitels „Daueraufenthalt EU“ zum Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt. Ab dem Jahr 2010 wurde der Beschwerdeführer mehrfach straffällig. Mit Schreiben vom 24.02.2020 ersuchte die nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: „BF“), ist ein Staatsangehöriger der Republik Serbien und wurde am XXXX in Österreich geboren. Der BF war von 12.10.1981 bis 23.06.2000 durchgehend im Bundesgebiet aufrecht gemeldet und weist seit 23.06.2000 Meldelücken auf. 2.1. Dem BF wurde erstmals am 26.11.1993 eine Aufenthaltsbewilligung A erteilt. 2.2. Von 11.01.1994 bis 11.02.1996 wurde dem BF eine Aufenthaltsbewilligung „Familieneigenschaft mit Fr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer hält sich seit 1989 in Österreich auf. Er verfügt über eine Aufenthaltsberechtigung „Daueraufenthalt EU“. Diese ist bis zum 01.06.2022 gültig. Der Beschwerdeführer ist verheiratet und hat drei Kinder, ein Kind davon aus einer früheren Beziehung. Darüber hinaus leben auch die Eltern und zwei Schwestern des Beschwerdeführers in Österreich. 2. Der Beschwerdeführer wurde mehrfach straffällig. Er wurde von 2002 bis 2020 insge... mehr lesen...