Norm
ABGB §142 DbRechtssatz
Der Urgroßmutter steht unter den Voraussetzungen des § 178 ABGB ein Besuchsrecht zu. Sie ist daher auch zum Rekurs gegen Beschlüsse, womit ihr das Besuchsrecht verweigert wird, legitimiert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0006346Dokumentnummer
JJR_19520903_OGH0002_0030OB00507_5200000_001