RS OGH 1952/6/25 1Ob514/52

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.06.1952
beobachten
merken

Norm

AußStrG §9 D1

Rechtssatz

Der Vertragspartner, über dessen Antrag die Bestellung eines Kurators für unbekannte Teilnehmer an einem Geschäfte erfolgte, ist nur an dem Verfahren, das zur Kuratorbestellung führt, beteiligt, hat aber keinen Anspruch darauf, auf die weiteren Vertretungshandlungen des Kurators Einfluß zu nehmen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 514/52
    Entscheidungstext OGH 25.06.1952 1 Ob 514/52

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0006199

Dokumentnummer

JJR_19520625_OGH0002_0010OB00514_5200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten