Norm
AußStrG §9 A1Rechtssatz
Ein Beschluß des Abhandlungsgerichtes, womit die Abtretung des Aktes wegen Verdachtes einer Testamentsfälschung an die Staatsanwaltschaft angekündigt wird, ist keine Verfügung iSd § 9 AußStrG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0006323Zuletzt aktualisiert am
17.09.2008