Norm
AußStrG §9 B2Rechtssatz
Das Begehren des ehelichen Vaters das Kind, dessen Mutter gestorben ist und um das sich der Vater jahrelang nicht gekümmert hat, der mütterlichen Großmutter anzunehmen, stellt sich als Mißbrauch der väterlichen Gewalt dar. Der Großmutter steht ein Rekursrecht zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0006460Dokumentnummer
JJR_19530422_OGH0002_0030OB00235_5300000_001