RS OGH 1953/4/22 3Ob235/53

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Veröffentlicht am 22.04.1953
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Norm

AußStrG §9 B2

Rechtssatz

Das Begehren des ehelichen Vaters das Kind, dessen Mutter gestorben ist und um das sich der Vater jahrelang nicht gekümmert hat, der mütterlichen Großmutter anzunehmen, stellt sich als Mißbrauch der väterlichen Gewalt dar. Der Großmutter steht ein Rekursrecht zu.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 235/53
    Entscheidungstext OGH 22.04.1953 3 Ob 235/53

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0006460

Dokumentnummer

JJR_19530422_OGH0002_0030OB00235_5300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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