Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. September 1979 bei der E***-B*** AG in Wels als Arbeiter beschäftigt. Auf sein Arbeitsverhältnis war der Kollektivvertrag für die eisen- und metallerzeugende und -verarbeitende Industrie (im folgenden: KV) anzuwenden. Der Kläger wurde am 10. November 1986 zum Mitglied des Arbeiterbetriebsrats gewählt, der sich am 24. November 1986 konstitutiert hat (§ 66 ArbVG). Am 26. Juni 1987 wurde über das Vermögen der Arbeitgeberin der Konkurs eröff... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Aus Anlaß der
Begründung: des Dienstverhältnisses zwischen den Streitteilen zahlte die Linzer Glasspinnerei Franz H*** AG - die Muttergesellschaft der Klägerin - zur Finanzierung eines Zwangsausgleiches in dem über das Vermögen des Beklagten anhängig gewesenen Konkursverfahren an den Masseverwalter (nach Abzug eines rücküberwiesenen Betrages) 953.263,37 S. Zwischen der Linzer Glasspinnerei Franz H*** AG und dem Beklagten wurde vereinbart, daß der Beklagte der K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Klägerin die der Höhe nach außer Streit gestellte Abfertigung zusteht, zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen, daß es auf Grund der zwischen den Parteien ergangenen Vorentscheidungen des Obersten Gerichtshofes 4 Ob 154/82 und 9 Ob A 114/87 bereits eindeutig ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die in der außerordentlichen Revision aufgeworfenen Rechtsfragen im Sinne der ständigen Judikatur des Obersten Gerichtshofes gelöst (vgl. Arb 10.407, 10.473; WBl 1988, 123 und 237). Von einer "Nichtigkeit" des angefochtenen Urteils gemäß § 477 Abs. 1 Z 6 ZPO kann keine Rede sein (9 Ob S 7/88). Anmerkung E15840 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die vier Klägerinnen wurden am 15. Februar 1985 in den am 18. März 1985 konstituierten Betriebsrat des Unternehmens Karl P*** & Co., Schafwollwarenfabrik in Lockenhaus, gewählt. Sie erklärten am 6. Februar 1987 wegen Vorenthaltens ihres Entgelts gemäß § 82 a lit d GewO ihren vorzeitigen Austritt. Am 14. Jänner 1987 war über das Vermögen ihres Arbeitgebers das Ausgleichsverfahren eröffnet worden; am 25. Februar 1987 wurde der Anschlußkonkurs eröffnet. Die Fun... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Die
Begründung: der angefochtenen Entscheidung ist zutreffend, so daß es ausreicht, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Wie die Revisionswerberin selbst erkennt, ist eine Auflösungserklärung so zu beurteilen, wie sie der Empfänger nach ihrem Wortlaut und dem Geschäftszweck unter Berücksichtigung der gegebenen Umstände... mehr lesen...
Norm: AngG §23 IAAngG §23 IBAngG §29
Rechtssatz: Wird das Arbeitsverhältnis ausgesetzt oder wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten die Arbeitszeit vorübergehend verringert und wird während der gänzlichen oder teilweisen Aussetzung das Arbeitsverhältnis gelöst, so sind die Ansprüche aus der Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Zugrundelegung des Gehaltes, der bei vollzeitiger Beschäftigung gebührte, zu ermitteln. Entsche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 1.Juli 1986 wurde zu S 31/86 des Kreisgerichtes Wels der Konkurs über das Vermögen der Ing.Karl P*** Gesellschaft mbH in Scharnstein eröffnet und der Beklagte zum Masseverwalter bestellt. Der Kläger, der Sohn des Geschäftsführers dieser Gesellschaft, war bei diesem Unternehmen ab 1.November 1964 als Angestellter beschäftigt. Sein Monatsgehalt betrug im Jahre 1984 S 17.579,-- brutto. Unter Berücksichtigung der kollektivvertraglichen Erhöhungen entspricht die... mehr lesen...
Norm: AngG §19 I2bAngG §20AngG §29
Rechtssatz: Auch die Erklärung, das Arbeitsverhältnis unter Inanspruchnahme einer in Wahrheit nicht vereinbarten Probezeit oder im Hinblick auf eine nicht vereinbarte Befristung zu lösen, bringt das Arbeitsverhältnis zum genannten Termin unter Wahrung der Ansprüche des Arbeitnehmers analog § 29 AngG zur Auflösung. Entscheidungstexte 9 ObA 14/88 Entscheid... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der Beklagten seit 1. Juni 1986 mit einem Bruttogehalt von 17.250 S monatlich als Angestellte beschäftigt. Die Klägerin begehrt die Feststellung des aufrechten Bestandes des Arbeitsverhältnisses über den 31. August 1986 hinaus sowie an Gehaltszahlungen für Juni 1986 bis Februar 1987 unter Berücksichtigung eines erhaltenen Nettobetrages von 11.000 S insgesamt 168.623,38 S brutto sA. Die Beklagte habe das unbefristete Arbeitsverhältnis mit S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 22. August 1983 bei der beklagten Partei als Bodenleger beschäftigt. Auf dieses Arbeitsverhältnis war der Kollektivvertrag für das Bauhilfsgewerbe anzuwenden, demzufolge das Arbeitsverhältnis beiderseits unter Einhaltung einer einwöchigen Kündigungsfrist gelöst werden kann und bei Arbeitgeberkündigung dem Arbeitnehmer in der Kündigungsfrist eine Arbeitsplatzsuchzeit von maximal 4 Stunden zu gewähren ist. Vom 4. August bis 19. August 1986 ko... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 21. September 1970 bis 29. Dezember 1985 bei der Beklagten als Hilfsarbeiter beschäftigt. Sein Arbeitsverhältnis endete durch Arbeitgeberkündigung; er erhielt von der Beklagten eine Abfertigung von S 98.097 brutto ausgezahlt. Bei der Berechnung der Höhe der Abfertigung blieb das vom Kläger im Jahre 1985 bezogene Überstundenentgelt unberücksichtigt. Der Kläger hatte im März 4, im April 17, im Mai 12, im Juni 72, im August 24 und im September ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die in der Revision allein aufgeworfene Frage der Wirkungen eines vorzeitigen Austritts gemäß § 25 Abs.1 KO wurde vom Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: des angefochtenen Urteils hinzuweisen (§ 48 ASGG; Arb. 10.377 mwN). Ergänzend ist auszuführen, daß gegen die diesbezügliche Verfassungsmäßigkeit des § 25 KO ... mehr lesen...
Norm: AngG §29 II3KO §25UrlG §9
Rechtssatz: Der Kündigungsschutz der Betriebsratsmitglieder ist bei Bemessung der fiktiven Dienstzeit nach ihrem Austritt zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 5 Ob 335/86 Entscheidungstext OGH 17.11.1987 5 Ob 335/86 Veröff: RdW 1988,137 = WBl 1988,237 9 ObA 43/88 Entscheidungstext OGH 16.03.1988 9 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162bAngG §29 II3KO §25
Rechtssatz: Das Verschulden des Arbeitgebers an der Zahlungsunfähigkeit wird gesetzlich vermutet. Dadurch sollen langwierige Prozesse zur Klärung der das Verschulden an der Zahlungsunfähigkeit begründenden Tatsachen vermieden werden. Entscheidungstexte 5 Ob 327/86 Entscheidungstext OGH 17.11.1987 5 Ob 327/86 Veröff: RdW 1988,137 ... mehr lesen...
Norm: AngG §29 II4KO §25UrlG §9
Rechtssatz: Der dem Arbeitnehmer gemäß § 29 AngG in Verbindung mit § 9 UrlG entstehende Ersatzanspruch für nicht verbrauchten Urlaub erfährt zugunsten des Arbeitgebers eine Minderung im Sinne der Einrechnungsanordnung des § 29 AngG. Entscheidungstexte 5 Ob 335/86 Entscheidungstext OGH 17.11.1987 5 Ob 335/86 Veröff: RdW 1988,137 = WBl 1988,237 ... mehr lesen...
Norm: AngG §29 II4KO §25UrlG §9
Rechtssatz: Aus der Doppelnatur des Urlaubsanspruches ergibt sich für den Fall der Verhinderung des Urlaubsantrittes infolge Auflösung des Arbeitsverhältnisses ein Erfüllungsanspruch auf Zahlung der für den nicht verbrauchten Urlaub gebührenden Urlaubsentgelts als Ersatzanspruch. Entscheidungstexte 5 Ob 335/86 Entscheidungstext OGH 17.11.1987 5 Ob ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger waren als Arbeiter bei der nunmehrigen Gemeinschuldnerin, über deren Vermögen am 17. Juni 1985 das Konkursverfahren eröffnet wurde, beschäftigt, und zwar die Erstklägerin seit 10. Mai 1976 mit einem Monatsnettolohn von zuletzt S 9.009,67, der Zweitkläger seit 9. Mai 1960 mit einem Monatsnettolohn von zuletzt S 14.066,67, der Drittkläger seit 23. Februar 1953 um einen Monatsnettolohn von S 10.633,33, der Viertkläger seit 16. Juli 1962 mit einem Monat... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 27. Juni 1985 wurde über das Vermögen der Druck- und Verlagsanstalt Welsermühl F*** & D*** Gesellschaft mbH & Co KG der Konkurs eröffnet und der Beklagte zum Masseverwalter bestellt. Der Kläger war bei der Gemeinschuldnerin in der Zeit vom 5. September 1960 bis 31. Dezember 1972 als Arbeiter und vom 1. Jänner 1973 bis 28. Juni 1985 als Angestellter beschäftigt; Ende August 1984 wurde er zum Betriebsratsobmann gewählt. Am 28. September 1984 erfolgte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.) Zum Berichtigungsantrag des Zweitbeklagten: Die Revision des Zweitbeklagten gegen das Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien als Berufungsgerichtes in arbeitsgerichtlichen Rechtsstreitigkeiten vom 10. November 1986, 44 Cg 101/83-93 wurde mit Beschluß des Obersten Gerichtshofes vom 7. April 1987, 14 Ob A 68/87 als verspätet zurückgewiesen, weil das Rechtsmittel nach dem Inhalte des Aktes erst am 15. Jänner 1987 und damit am 29. Tag nach der Z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Bei einem am 7. November 1980 auf der Bundesstraße 312 etwa 2 km westlich von Söll vom Erstbeklagten als Lenker des LKW mit dem Kennzeichen T 4430 - der Zweitbeklagte ist der Halter, die Drittbeklagte der Haftpflichtversicherer dieses Kraftfahrzeuges - wurde Gustav W***, der Gatte der Erstklägerin und der Vater der Zweitklägerin und des Drittklägers, getötet. Die Schadenersatzpflicht der Beklagten ist dem Grunde nach unbestritten. Im vorliegenden Rechtsstreit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bis zu seiner am 25. Jänner 1984 ausgesprochenen Entlassung als Geschäftsführer der S***- UND A*** Gesellschaft mbH angestellt. Der Beklagte ist Masseverwalter dieses Unternehmens, über dessen Vermögen am 13. Februar 1984 das Ausgleichsverfahren und am 27. Februar 1984 der Anschlußkonkurs eröffnet wurde. Die Parteien des Arbeitsvertrages hatten in ihrem ergänzenden Arbeitsvertrag vom 17. Februar 1982 vereinbart, daß die Arbeitgeberin auf ihr Kün... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei seit 1.10.1982 angestellt. Am 23.11.1982 verlangte die beklagte Partei vom Kläger, daß er einen schriftlichen Dienstvertrag, der ein Probemonat, eine Befristung bis 31.12.1982 und eine Vereinbarung nach § 20 Abs 3 AngG (Endigung der Kündigungsfrist am Fünfzehnten oder Letzten eines Kalendermonats) vorsah, unterfertige. Der Kläger war damit nicht einverstanden. Es kam zwischen dem Kläger und dem Prokuristen der beklagten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt vom Beklagten, seinem ehemaligen Arbeitgeber, die Zahlung eines Betrages von insgesamt S 133.160,-- teils als Überstundenentgelt für die Jahre 1981 (S 52.745,--) und 1982 (S 26.115,--) und ferner an Kündigungsentschädigung für vier Wochen (S 5.994,--), Urlaubsentschädigung (S 7.946,--), Sonderzahlungen für das Jahr 1982 (S 8.650,--) und Abfertigung (S 31.710,--). Er begehrt ferner die Feststellung, das Arbeitsverhältnis sei "nicht durch fristl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei ab April 1983 zunächst probeweise und ab 1. August 1983 definitiv als Angestellter beschäftigt und sollte - wie im schriftlichen Angestelltendienstvertrag vom 21. September 1983 vereinbart - als Nachfolger des in den Ruhestand tretenden bisherigen Geschäftsführers der beklagten Partei dessen Aufgaben übernehmen. Am 1. Juni 1984 kündigte der Kläger das Dienstverhältnis zur beklagten Partei zum 31. Juli 1984 auf. Mit Schre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. Dezember 1982 als Redakteur beim Beklagten angestellt. Er begehrt S 141.312,50 brutto sA. Zur
Begründung: führte er aus: Der Beklagte habe ihn gegen Ende des Jahres 1983 aufgefordert, sich um eine andere Beschäftigung umzusehen, und ihm im Falle einer anderweitigen Anstellung eine weitere Tätigkeit als Nebenbeschäftigung in Aussicht gestellt. Der Kläger habe den Beklagten dann darüber informiert, daß eine Zusammenarbeit mit dem Verlag der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger schloß am 10. August 1980 mit der nunmehrigen Gemeinschuldnerin einen mit sechs Monaten befristeten Arbeitsvertrag ab, wonach er ab 15. August 1980 Arbeitsleistungen zu erbringen hatte. Mit Schreiben vom 10. Oktober 1980 erklärte der Kläger aus dem Grunde des § 26 Z 2 AngG den vorzeitigen Austritt. Mit Beschluß vom 19. Dezember 1980 wurde über das Vermögen seiner Arbeitgeberin das Konkursverfahren eröffnet und der Beklagte zum Masseverwalter bestell... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 15. September 1969 bei der nunmehrigen Gemeinschuldnerin, über deren Vermögen das Erstgericht am 6. Juni 1984 das Konkursverfahren eröffnete, angestellt. Am Tage vor der Konkurseröffnung bot die Gemeinschuldnerin sämtlichen Arbeitnehmern die Dienstfreistellung an, womit diese jedoch nicht einverstanden waren. Noch am 6. Juni 1984 führte der Kläger in St. Pölten Serviceleistungen für die Gemeinschuldnerin durch; zusammen mit anderen Bedienst... mehr lesen...
Norm: AngG §20 I4AngG §28AngG §29
Rechtssatz: Um eine Entlassung zu rechtfertigen, setzt jeder Entlassungsgrund voraus, dass dem Dienstgeber infolge des im übrigen tatbestandsmäßigen Verhaltens des Dienstnehmers nach der Lage der Umstände die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum nächsten Kündigungstermin oder bis zum Ablauf der Vertragszeit für die restliche Kündigungsfrist nicht mehr zugemutet werden kann. Dieses Tatbestandsmerkmal der ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bei der Spedition F*** reg.Gen.m.b.H. in Salzburg seit 1.Oktober 1981 als Angestellter tätig, und zwar als Disponent für die gesamte Transportvermittlung. Am 27.Februar 1984 wurde der Kläger zum 31.März 1984 schriftlich gekündigt. Mit Schreiben vom 29.März 1984 wurde er fristlos entlassen. Am 9.Mai 1984 wurde über das Vermögen der Genossenschaft der Konkurs eröffnet und der Beklagte zum Masseverwalter bestellt. Der Kläger meldete in der allgemeinen Konku... mehr lesen...