Norm: AngG §29 II5
Rechtssatz: Sicherung des Anspruches eines Arztes, der Angestellter einer AG ist, trotz Enthebung vom Dienste auf a) Führung der ärztlichen und administrativen Oberleitung des von der Gesellschaft betriebenen Sanatoriums, b) auf Benutzung der bisherigen Wohnung und auf freie Verpflegung für sich und Familie durch einstweilige Verfügung. Entscheidungstexte 3 Ob 842/22 ... mehr lesen...