RS OGH 1987/11/17 5Ob335/86, 9ObA239/97f

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Veröffentlicht am 17.11.1987
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Norm

AngG §29 II4
KO §25
UrlG §9

Rechtssatz

Aus der Doppelnatur des Urlaubsanspruches ergibt sich für den Fall der Verhinderung des Urlaubsantrittes infolge Auflösung des Arbeitsverhältnisses ein Erfüllungsanspruch auf Zahlung der für den nicht verbrauchten Urlaub gebührenden Urlaubsentgelts als Ersatzanspruch.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Konkurs, Insolvenz, Zahlungsunfähigkeit, Angestellte, Urlaubsentschädigung, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Resturlaub, Ersatzpflicht, Entschädigung, Schadenersatz, Austritt, Entlassung, Kündigungsentschädigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0028662

Dokumentnummer

JJR_19871117_OGH0002_0050OB00335_8600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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