Begründung: Die Klägerin nimmt die beklagte REPUBLIK ÖSTERREICH (BUNDESMINISTERIUM FÜR W*** UND FORSCHUNG) auf Zahlung von S 54.088,48 brutto sA in Anspruch. Sie sei vom 2.11.1967 bis 30.9.1981 als Sekretärin des I*** FÜR W*** an der Hochschule (früher: Akademie) für Musik und darstellende Kunst in Graz zur beklagten Partei in einem privatrechtlichen, dem Vertragsbedienstetengesetz unterliegenden Arbeitsverhältnis gestanden. Da für die Klägerin offenbar kein entsprechender Dienstp... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162bAngG §20AngG §29
Rechtssatz: Eine rückwirkende einseitige Auflösung eines Arbeitsverhältnisses ist rechtlich nicht möglich. Entscheidungstexte 4 Ob 74/85 Entscheidungstext OGH 25.06.1985 4 Ob 74/85 9 ObA 218/92 Entscheidungstext OGH 30.09.1992 9 ObA 218/92 Auch; Beisatz: § 48 ASGG (T1) ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt vom Beklagten, ihrem ehemaligen Arbeitgeber, die Zahlung eines Betrages von insgesamt S 111.864,33 samt Anhang an Kündigungsentschädigung einschließlich aliquoter Sonderzahlungen, Abfertigung und Urlaubsentschädigung. Zur
Begründung: führt sie aus, der Beklagte habe das Arbeitsverhältnis am 21. oder 22.Juni 1983 rückwirkend zum 31.Mai 1983 ungerechtfertigt vorzeitig aufgelöst. Sie stützte ihr auf Zahlung der Kündigungsentschädigung gerichtete... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 2.11.1977 bis 3.10.1980 bei der beklagten Gesellschaft als Aufzugsmonteur beschäftigt. Im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hatte er gegen seine Arbeitgeberin (ua) noch einen restlichen Prämienanspruch von S 18.768,22 brutto für die Fertigstellung von Aufzugsanlagen in Starnberg am See und in Söcking (Bundesrepublik Deutschland). Die beklagte Partei hat von diesen Bruttoprämien einen Lohnsteuerbetrag von S 5.129 an das Finanzam... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin wurde von der beklagten Partei für die Zeit vom 15. Juni 1981 bis 14. Dezember 1982 zur Auswertung der Ergebnisse der Volkszählung 1981 als Vertragsbedienstete aufgenommen. Das Arbeitsverhältnis wurde von der beklagten Partei mit Schreiben vom 19. Mai 1982 gemäß § 34 Abs 2 lit c VBG 'mit Ablauf des 14. Juni 1982 vorzeitig aufgelöst'. Die Klägerin hat dieses Schreiben am 9. Juni 1982 persönlich übernommen. Mit der Behauptung, daß die Entlassung ohne rechtfer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt vom Beklagten, seinem ehemaligen Arbeitgeber, zuletzt die Zahlung eines Betrages von S 347.424,-- s.A. an Abfertigung und von S 18.792,30 s.A. an Gehalt für den Monat Juni 1983. Zur
Begründung: bringt er im wesentlichen vor, sein Arbeitsverhältnis sei während eines - inzwischen aufgehobenen - Konkursverfahrens vom Masseverwalter zum 30. Juni 1983 - mit nachträglicher Zustimmung des Invalidenausschusses - rechtswirksam aufgelöst worden. Dem Kläg... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162bAngG §23 IBAngG §29
Rechtssatz: Aus § 29 AngG ist ebenso wie aus dem inhaltsgleichen § 1162 b ABGB allgemeine Grundsatz abzuleiten, dass ein Arbeitnehmer, der ungerechtfertigt entlassen worden oder der aus einem vom Arbeitgeber verschuldeten Grund vorzeitig ausgetreten ist, finanziell so zu stellen ist, als wäre sein Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß aufgelöst worden. Wendet man diesen Grundsatz auf die für den Erwerb und die Bem... mehr lesen...
Norm: AngG §23 IAAngG §23aAngG §29
Rechtssatz: Da der Anspruch auf Abfertigung in den §§ 23 und 23 a AngG geregelt ist und nicht den Charakter eines Entgelts besitzt, das für einen bestimmten, der vorzeitigen Vertragsauflösung nachfolgenden und bis zum fiktiven Endzeitpunkt eines ordnungsgemäß aufgelösten Arbeitsverhältnisses - ganz oder anteilsmäßig - gebührt, hat er kein Entgelt im Sinne des § 29 AngG zum Gegenstand, sodaß diese Bestimmung au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger begehren vom Beklagten nach Fällung eines Teilanerkenntnisurteiles und Klagseinschränkung letztlich die der Höhe nach außer Streit stehenden Beträge an restlicher Abfertigung. Zur
Begründung: führen sie aus, sie hätten am 8.7.1983 ihren Austritt gemäß dem § 25 Abs 1 KO erklärt. Da die Kläger infolge ihrer Stellung als Mitglieder des Betriebsrates der Gemeinschuldnerin frühestens zum 26.8.1986 hätten gekündigt werden können, in dem zwischen dem Zeitpunk... mehr lesen...
Der Kläger war vom 16. 10. 1972 bis 25. 1. 1983 im Betrieb der N-KG im Angestelltenverhältnis beschäftigt. Mit Wirkung vom 20. 1. 1983 wurde zu S 3/83 des LG Feldkirch über das Vermögen dieser Gesellschaft der Konkurs eröffnet. Der Kläger hat am 25. 1. 1983 gemäß § 25 KO seinen sofortigen Austritt erklärt. Mit der vorliegenden Klage begehrte der Kläger, den Masseverwalter schuldig zu erkennen, den Anspruch des Klägers auf Urlaubsentschädigung, Abfertigung und Kündigungsentschädigung... mehr lesen...
Die Klägerin war in der Buchhandlung der erstbeklagten OHG - der Zweit- und der Drittbeklagte sind persönlich haftende Gesellschafter der erstbeklagten Partei - seit 1. 7. 1980 angestellt. Sie wurde mit Schreiben der erstbeklagten Partei vom 18. 8. 1982 zum 30. 9. 1982 "unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist" gekundigt. Das Kündigungsschreiben vom 18. 8. 1982 hat folgenden Wortlaut: "Betrifft: Kündigung. Auf Grund der wirtschaftlichen Situation sehen wir uns gezwungen, Ih... mehr lesen...
Norm: ABGB §1155AngG §29 I
Rechtssatz: Hat sich der Arbeitnehmer auf den Rechtsgrund des Schadenersatzes wegen gesetzwidriger Vertragsauflösung nach § 29 Abs 1 AngG festgelegt, dann kann der eingeklagte Betrag weder ganz noch teilweise aus dem davon völlig verschiedenen Rechtsgrund der Erfüllung eines aufrechten Arbeitsvertrages (§ 1155 ABGB) zugesprochen werden. Entscheidungstexte 4 Ob 154/82... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 D4ABGB §1327 dAngG §29 II2
Rechtssatz: Wie Koziol (Haftpflichtrecht II 105) zur Frage des Ersatzes des Bruttoschadens oder Nettoschadens (im Rahmen der Frage der Berechnung der Höhe einer als Ersatz eines Verdienstentganges zu gewährenden Rente) ausführt, ist deren Höhe so zu berechnen, dass der Verletzte im Ergebnis netto den gleichen Betrag zur Verfügung hat wie bei Fortsetzung seiner Erwerbstätigkeit (Nettoschaden). Es sind ... mehr lesen...
Norm: AngG §29 II4UrlG §9
Rechtssatz: Die Kündigungsentschädigung gebührt als Ersatzanspruch im Sinne des § 28 AngG für die Zeit vom Austritt bis zu einem durch ordnungsgemäße Kündigung herbeigeführten Vertragsende, wogegen der Anspruch auf Urlaubsentschädigung ein Anspruch auf Erfüllung des in der Vergangenheit liegenden, noch offenen, bisher nicht erfüllten Urlaubsanspruches ist. Jeder dieser beiden Ansprüche beruht daher auf einem anderen Re... mehr lesen...
Mit schriftlichem Arbeitsvertrag vom 26. 4. 1982 wurde zwischen den Parteien ein befristetes Arbeitsverhältnis für die Zeit vom 29. 5. bis 9. 10. 1982 begrundet. Punkt III dieses Vertrages ("Besondere Ansprüche bei Beendigung des Dienstverhältnisses") hatte folgenden Wortlaut: "Bei unbegrundeter Entlassung oder bei begrundetem Austritt stehen dem Dienstnehmer die gesetzlichen und kollektivvertraglichen Ansprüche zu. Wird der Dienstnehmer aus seinem Verschulden fristlos entlassen o... mehr lesen...
Norm: AngG §29 II1
Rechtssatz: Die Kündigungsentschädigung nach § 29 Abs 1 AngG ist auf der Grundlage eines entsprechenden Monatsdurchschnittes - im Zweifel eines ganzen Jahres - zu ermitteln. Entscheidungstexte 4 Ob 143/81 Entscheidungstext OGH 14.12.1982 4 Ob 143/81 9 ObA 113/89 Entscheidungstext OGH 12.07.1989 9 ObA 113/89 Auch;... mehr lesen...
Die Klägerin wurde mit schriftlichem Dienstvertrag vom 1. 3. 1977 als Sekretärin der beklagten Hochschülerschaft an der Universität Graz angestellt, die gemäß § 3 Abs. 1 Hochschülerschaftsgesetz 1973 (HSchG 1973) eine Körperschaft öffentlichen Rechts ist. Auf das Dienstverhältnis der Klägerin finden die Bestimmungen des Angestelltengesetzes Anwendung. Am 15. 6. 1981 schlossen die Klägerin und der damalige Vorsitzende des Hauptausschusses der beklagten Partei Wolfgang S, nachstehende... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162bAngG §29 I
Rechtssatz: Der Arbeitnehmer kann wahlweise auf seinen besonderen Kündigungsschutz oder Entlassungsschutz verzichten und an Stelle der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses die sich aus § 29 AngG, § 84 GewO 1859, § 1162 b ABGB ergebenden Ansprüche geltend machen (so schon 4 Ob 129/79 hinsichtlich des Lehrlings, § 15 BAG). Hier: Kündigung entgegen § 45 a AMFG. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Der Kläger war im Unternehmen der beklagten Partei vom 1. Juni 1976 bis zum 30. November 1979 angestellt. Aus diesem Arbeitsverhältnis steht ihm noch ein Entgeltanspruch von 104 948.72 S brutto gegen die beklagte Partei zu. Der Kläger und Erich P waren bis 31. Mai 1976 Angestellte der E-GesmbH gewesen. Auf Grund einer zwischen dem Kläger und seinem damaligen Arbeitgeber vereinbarten Konkurrenzklausel war es dem Kläger verboten, innerhalb eines Jahres nach Beendigung seines Arbeitsverh... mehr lesen...
Der Kläger war bei der beklagten Gastwirtin seit 31. Juli 1970 als Koch- und Kellnerlehrling beschäftigt; das Lehrverhältnis unterlag dem Kollektivvertrag für das Gastgewerbe. Die Lehrlingsentschädigung des Klägers betrug monatlich 1740 S brutto. Die Beklagte hat das Lehrverhältnis mit 27. Oktober 1978 vorzeitig aufgelöst. Mit der Behauptung, daß diese Entlassung nicht gerechtfertigt sei, verlangt der Kläger im vorliegenden, seit 15. Feber 1979 anhängigen Rechtsstreit die Zahlung vo... mehr lesen...
Die Klägerin war seit 22. Dezember 1977 bei Alexander S als Verkäuferin im Angestelltenverhältnis beschäftigt; sie bezog ein vereinbartes Gehalt von monatlich 2 800 S netto. Mit Beschluß des Kreisgerichtes Wels vom 16. Feber 1978 ist über das Vermögen des Alexander S das Konkursverfahren eröffnet und Rechtsanwalt Dr. Viktor A zum Masseverwalter bestellt worden. Dieser kundigte am 7. März 1978 das Arbeitsverhältnis der Klägerin zum 15. April 1978 auf. Die Klägerin vertritt die Auff... mehr lesen...
Norm: AngG §29 IKJBG §23 Abs2
Rechtssatz: Verschulden des Inhabers eines Sex - Shops am vorzeitigen Austritt einer siebzehnjährigen Verkäuferin, dem aus dem Verzeichnis der gemäß § 23 Abs 2 KJBG für Jugendliche verbotenen Betriebe und Arbeiten klar sein mußte, daß eine Beschäftigung in einem Sex - Shop zu einer sittlichen Gefährdung führen kann. Entscheidungstexte 4 Ob 118/79 Entscheid... mehr lesen...
Norm: AngG §29 II1
Rechtssatz: Eine Einrechnung kommt nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes überhaupt erst ab dem Beginn des vierten Monates in Betracht (Martinek - Schwarz, AngG 3. Auflage, 516, § 29 Anmeldung 6). Entscheidungstexte 4 Ob 9/79 Entscheidungstext OGH 10.07.1979 4 Ob 9/79 4 Ob 111/84 Entscheidungstext OGH 09.10.1984 4 Ob 1... mehr lesen...
Norm: AngG §10 Abs5 IVAngG §29AngG §34
Rechtssatz: Der in § 10 Abs 5 AngG normierte Mitteilungsanspruch ist ein unmittelbarer gesetzlicher Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis und kein Ersatzanspruch wegen einer Entlassung im Sinne des § 29 AngG. Die Fallfrist des § 34 AngG gilt daher für ihn nicht. Entscheidungstexte 4 Ob 76/77 Entscheidungstext OGH 17.05.1977 4 Ob 76/77 Veröff: Arb 9... mehr lesen...
Norm: AngG §8 Abs1 IAngG §29
Rechtssatz: Die im § 29 AngG genannten Ansprüche sind Schadenersatzansprüche. Entscheidungstexte 4 Ob 68/76 Entscheidungstext OGH 16.11.1976 4 Ob 68/76 Veröff: SZ 49/139 = ZAS 1978/1 S 15; hiezu Artikel von Marhold ZAS 1978,5 4 Ob 45/79 Entscheidungstext OGH 04.03.1980 4 Ob 45/79 Beisatz: Der Arbeitne... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IVABGB §1159ABGB §1162 IVAngG §27 A1AngG §29
Rechtssatz: Die Entlassung beendet, auch wenn ein wichtiger Grund nicht vorliegt, das Dienstverhältnis mit sofortiger Wirkung (ablehnend der gegenteiligen SZ 24/280, Arb 8732). Entscheidungstexte 4 Ob 68/76 Entscheidungstext OGH 16.11.1976 4 Ob 68/76 Veröff: SZ 49/139 = EvBl 1977/127 S 268 = ZAS 1978/1 S 15; hiezu Marho... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162bABGB §1323 BAngG §29 II5
Rechtssatz: Der Geschädigte (ungerechtfertigt Entlassene) kann die Verurteilung des Schädigers zur Herstellung einer im wesentlichen gleichen Lage begehren, zB die Verschaffung einer der durch Verschulden des Schädigers verlorengegangenen Wohnung entsprechenden Ersatzwohnung. Entscheidungstexte 4 Ob 68/76 Entscheidungstext OGH 16.11.1976 ... mehr lesen...
Die klagende Partei behauptet, der Beklagte sei verpflichtet, die ihm als Dienstwohnung zur Verfügung gestellte Liegenschaft mit dem Reihenhaus A 3 in Salzburg, S-Straße 6 EZ 1378 KG H binnen 14 Tagen zu räumen und ihr geräumt zu übergeben, weil das Dienstverhältnis mit 28. Feber 1975 durch eine begrundete fristlose Entlassung seitens der klagenden Partei beendet worden sei. Der Beklagte beantragte Abweisung des Klagebegehrens, da die Entlassung unbegrundet gewesen und der Beklagte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162bAngG §29 II3KO §25
Rechtssatz: Der Arbeitnehmer hat bei einem durch den wichtigen Grund im Sinne § 25 KO gerechtfertigten Austritt Anspruch auf Schadenersatz gemäß § 1162 b ABGB. Entscheidungstexte 4 Ob 106/76 Entscheidungstext OGH 09.11.1976 4 Ob 106/76 Veröff: Arb 9539 = SozM IA/d,1161 = EvBl 1977/116 S 242 = ZAS 1978/10 S 61 (mit Anmerkung von Miklan) = D... mehr lesen...
Der Kläger war bei der Firma K, Installationsunternehmen in Linz, vom 4. September 1961 bis 30. Mai 1975 als Vorarbeiter mit einem Stundenlohn von zuletzt 53.16 S zuzüglich einer 10%igen Zulage beschäftigt gewesen. Auf das Dienstverhältnis war der Kollektivvertrag für das eisen- und metallverarbeitende Gewerbe anzuwenden, welcher die Kündigungsfristen je nach der Beschäftigungsdauer staffelt; im konkreten Fall betrug die Kündigungsfrist sechs Wochen. Das Dienstverhältnis des Klägers w... mehr lesen...