Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Wenngleich im Revisionsverfahren nicht mehr strittig ist, dass die Entlassung des Klägers unberechtigt war, ist die Revision gemäß § 46 Abs 3 Z 1 ASGG jedenfalls zulässig. Die Zulässigkeit einer Revision iSd § 46 Abs 3 ASGG hängt nämlich davon ab, ob eine der dort aufgezählten Rechtsfragen im Berufungsverfahren noch als Haupt- oder Vorfrage strittig war. Hingegen kann es nicht darauf ankommen, ob eine solche Fr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war als Kranführer bei der *****. H***** GesmbH & Co KG (in der Folge: H***** KG) bzw bei deren Rechtsvorgängerin beschäftigt. Seit 1979 war er Mitglied des Betriebsrates, seit 1983 dessen Vorsitzender. Die H***** KG befand sich zuletzt in erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Um einen Konkurs des Unternehmens zu vermeiden, wurden in der Zeit von Mai bis Anfang Juli 1995 mit Ausnahme des Klägers alle Arbeitnehmer bei der Gebietskrank... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin erklärte im dritten Monat nach Konkurseröffnung (9. 6. 1997) über das Vermögen ihrer ehemaligen Arbeitgeberin ihren berechtigten vorzeitigen Austritt gemäß § 26 Z 2 AngG und begehrte neben dem ihr von der beklagten Partei zuerkannten Insolvenz-Ausfallgeld einen weiteren, der Höhe nach außer Streit stehenden Betrag von S 15.920,-- netto für den Zeitraum 26. 11. bis 31. 12. 1997. Die Klägerin erklärte im dritten Monat nach Konkurseröffnung (9. 6.... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war vom 12. 6. 1995 bis zum 20. 10. 1995 als Außendienstmitarbeiterin bei Erwin V***** beschäftigt. Dieser hatte mit ihr einen Monatsnettolohn von S 10.000,- zuzüglich 20 % Provision vereinbart. Dass mit der Klägerin ein Monatsnettolohn von S 18.336,84 vereinbart worden sei, war nicht feststellbar. Das Dienstverhältnis endete durch vorzeitigen Austritt der Klägerin, der das vereinbarte Entgelt nicht ausgezahlt wurde und die ihre Ansprüche bei ihrem Arbei... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z2AngG §29KO idF IRÄG 1994 §25 Abs1KO idF IRÄG 1994 §25 Abs2
Rechtssatz: Der Gesetzgeber will mit dem Schadenersatzanspruch gemäß § 25 Abs 2 KO den Nachteil ausgleichen, den der Arbeitnehmer dadurch erleidet, daß der Masseverwalter von der ihm durch § 25 Abs 1 KO eingeräumten Möglichkeit Gebrauch macht und dadurch das Arbeitsverhältnis früher beendet, als dies sonst dem Arbeitgeber durch ordentliche Kündigung unter Einhaltung der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Gemeinschuldnerin vom 15. 2. 1994 bis zu seinem Austritt am 22. 10. 1995 als Angestellter mit einem Gehalt von S 37.800 monatlich (14 x jährlich), einer vereinbarten Kündigungsfrist von sechs Monaten und einem Kündigungstermin jeweils zum Quartal beschäftigt. Mit Beschluß des Handelsgerichtes vom 21. 9. 1995, 3 S 1314/95w, wurde über das Vermögen der Gemeinschuldnerin der Konkurs eröffnete. Mit Beschluß des Handelsgerichtes vom 19. 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstkläger und die Zweitklägerin waren ab 1. 4. 1992 bzw 1. 4. 1996 bei der Erstbeklagten als Grafiker (Layouter) angestellt. Die Erstbeklagte, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Zweitbeklagte ist, gab die Zeitschrift "Wirtschaftswoche" heraus. Mit 31. 12. 1996 wurde der Betrieb eingestellt. Die Erstbeklagte kündigte die beiden Arbeitsverhältnisse mit Schreiben vom 31. 1. 1997 zum 31. 7. 1997. Die Arbeitsverhältnisse unterlagen dem Kollektivv... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162bAngG §26 Z2AngG §29KO idF IRÄG 1994 §25 Abs1KO idF IRÄG 1994 §25 Abs2
Rechtssatz: § 25 Abs 2 KO idF IRÄG 1994 ist dahin auszulegen, daß bei außerordentlicher Kündigung durch den Masseverwalter nach § 25 Abs 1 KO und - zufolge der Verweisung auf die dadurch ausgelösten Ansprüche in den §§ 29 AngG und 1162b ABGB - bei Austritt des Arbeitnehmers aus Verschulden des Arbeitgebers der Schadenersatzanspruch nach dieser Bestimmung zus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. 3. 1992 bei der B***** GmbH als Angestellter beschäftigt. Am 28. 3. 1995 wurde über das Vermögen seines Dienstgebers das Konkursverfahren eröffnet und am 17. 4. 1995 der Betrieb aufgrund eines Beschlusses der Gläubigerversammlung geschlossen. Mit dem Schreiben vom 28. 4. 1995, dem Kläger zugegangen am 2. 5. 1995, hat der Masseverwalter das Dienstverhältnis gemäß § 25 KO zunächst unter Einhaltung einer 6wöchigen Kündigungsfrist zum... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen der Firma Karl K***** wurde am 24. 5. 1995 zu 3 S 907/95 des Handelsgerichtes Wien der Konkurs eröffnet. Der Kläger war bei diesem Arbeitgeber vom 27. 1. 1964 bis zum 30. 6. 1995 angestellt. Das Arbeitsverhältnis wurde vom Masseverwalter am 7. 6. 1995 zum 6. 11. 1995 gemäß § 25 Abs 1 KO gekündigt. Hätte das Arbeitsverhältnis nicht begünstigt gekündigt werden können, so wäre eine Kündigung frühestens zum 31. 12. 1995 möglich gewesen. Über d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerinnen waren zunächst als Kellnerinnen bei der C***** GesmbH beschäftigt, die aufgrund eines Pachtvertrages mit der V***** GesmbH (Verpächterin) den Gastronomiebetrieb der P*****Sauna führte. Die Verpächterin kündigte den Pachtvertrag zum 31. 5. 1995 auf und verpachtete den Betrieb mit Pachtvertrag vom 16. 5. 1995 mit 1. 6. 1995 der S*****GesmbH (nunmehrige Gemeinschuldnerin). "Es ist üblich", daß die Verpächterin dem neuen Pächter den gesamten Betr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 2. 9. 1991 bei der späteren Ausgleichsschuldnerin, einer HandelsgesmbH, über die am 10. 5. 1996 das Ausgleichsverfahrens eröffnet wurde, beschäftigt. Die Ausgleichsschuldnerin kündigte das Dienstverhältnis am 5. 6. 1996 gemäß § 20c Abs 3 AO mit der zweimonatigen Frist gemäß § 20 Abs 2 AngG zum 7. 8. 1996 auf. Die Klägerin war seit 2. 9. 1991 bei der späteren Ausgleichsschuldnerin, einer HandelsgesmbH, über die am 10. 5. 1996 das Ausgle... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob das Berufungsgericht auf die bereits im Vorbringen des Klägers in erster Instanz enthaltene Behauptung, daß die vom Kläger erklärte Kündigung im Zusammenhang mit seinem sonstigen Verhalten von der erstbeklagten Partei nicht als Ausdruck eines Willens zur Arbeitsvertragsbeendigung aufgefaßt wurde, als "unzulässige Neuerung" nicht einging, ist nicht entscheidend. Es kommt nämlich nicht auf die subjektive Auffassung des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war in der Zeit vom 1. 1. 1992 bis 30. 6. 1995 Angestellter eines Unternehmens, über dessen Vermögen am 24. 5. 1995 der Konkurs eröffnet wurde. Mit Schreiben vom 1. 7. 1992 wurde dem Kläger von seinem Dienstgeber die Vereinbarung bestätigt, daß für die Berechnung von gesetzlichen Abfertigungsansprüchen 20 Jahre Vordienstzeiten angerechnet werden. Im Mai 1995 kündigte der Masseverwalter unter anderem auch gegenüber dem Vertreter des Klägers an, den... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Verurteilung zur Zahlung eines Bruttobetrages abzüglich eines Nettobetrages erfolgt deshalb in dieser Form, weil der dem Bruttobetrag bei Berücksichtigung der Steuer- und Sozialversicherungsbeitragspflicht entsprechende Nettobetrag unbekannt ist. Daraus ergibt sich aber von selbst, daß der bereits vom Beklagten auf die eingeklagten Bruttobeträge bezahlte Nettobetrag wie eine fällige Gegenforderung aufgerechnet wird. ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Wenn sich auch aufdrängt, daß eine mögliche Identität zwischen dem eingeklagten Bruttobetrag und dem gezahlten Nettobetrag bestehen kann (SZ 67/133; 9 ObA 2010/96w), so fehlen diesbezüglich ausreichende Behauptungen der beklagten Partei im Verfahren erster Instanz. Die sonst im Exekutionsverfahren zu klärende Frage, welchem Nettobetrag ein bestimmter Bruttobetrag entspricht, wird bei Nettozahlung einer brutto eingeklagte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die rechtliche Beurteilung des festgestellten Sachverhalts durch die Vorinstanzen ist zutreffend, weshalb es gemäß § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die Richtigkeit der
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Die rechtliche Beurteilung des festgestellten Sachverhalts durch die Vorinstanzen ist zutreffend, weshalb es gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO ausreicht, auf die Richtigkeit der
Begründung: des angefochtenen Urteils zu... mehr lesen...
Norm: AngG §26AngG §29IESG §3 Abs3KO §25
Rechtssatz: Die Kündigungsentschädigung des Arbeitnehmers der innerhalb der Fristen des § 25 Abs 1 KO gemäß § 26 Z 2 AngG berechtigt austritt ist - wie bei privilegierter Kündigung durch den Masseverwalter - ohne Rücksicht auf Kündigungstermine oder vertragliche Kündigungsfristen zu berechnen. Entscheidungstexte 8 ObS 3/98v Entscheidungstext ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen der Dienstgeberin der Klägerin wurde mit Beschluß vom 20.9.1995 das Konkursverfahren eröffnet. Die Klägerin war bei ihrer Dienstgeberin seit 1.1.1995 beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete am 21.10.1995 durch vorzeitigen Austritt der Klägerin gemäß § 26 AngG. Mit Beschluß des Konkursgerichtes vom 20.10.1995 wurde die Schließung des Unternehmens der Dienstgeberin der Klägerin bewilligt. Über das Vermögen der Dienstgeberin der Klägerin wur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 22. Jänner 1963 geborene Kläger wurde am 12. September 1985 bei einem Verkehrsunfall, an dem ein LKW des österreichischen Bundesheers beteiligt war, schwer verletzt. Die beklagte Partei haftet dem Kläger für alle Schäden aus diesem Ereignis. Dieser arbeitete vor dem Unfall als Inbetriebnahmeingenieur auf ausländischen Baustellen. Nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge hätte er diesen Beruf, wäre der Unfall vom 12. September 1985 unterblieben, bis Ende 2003 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof ist auch in Lohnverrechnungsfragen keine Tatsacheninstanz. Abgesehen davon ist der Arbeitnehmer berechtigt, ein Bruttoentgelt einzuklagen (SZ 54/169; Arb 7580, 7519). Der Beklagte kann aber auch zur Zahlung eines bestimmten Bruttobetrages abzüglich eines bestimmten Nettobetrages (oder umgekehrt) verurteilt werden (SZ 54/169, 4 Ob 151/77). Der Einwand der beklagten Partei mit dem - unstrittig - au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der späteren Gemeinschuldnerin als Angestellter vom 14.4.1986 bis 13.12.1994 beschäftigt und hatte unter anderem eine sechsmonatige Kündigungsfrist und eine Kündbarkeit des Arbeitsverhältnisses nur zu den Terminen 31.3. und 30.9. jedes Jahres vereinbart. Am 2.12.1994 erfuhr er, daß das Novembergehalt und die Weihnachtsremuneration nicht bezahlt werden könnten, worauf er der beklagten Partei eine Nachfrist bis 12.12.1994 setzte und infolge ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die von der Revisionswerberin behauptete Mangelhaftigkeit und Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die von der Revisionswerberin behauptete Mangelhaftigkeit und Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Das Berufungsgericht hat den vom Erstgericht festgestellten Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, sodaß es gemäß § 48 ASGG ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteiles zu verweisen. Ergänzend... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war von 2. 5. 1975 bis 30. 9. 1995 bei der Beklagten beschäftigt; das Arbeitsverhältnis endete (wegen Betriebsschließung) durch Arbeitgeberkündigung. Die Klägerin bezog zuletzt ein Gehalt von S 19.688 brutto monatlich (15 mal jährlich). Ihr wurden die Sonderzahlungen für das gesamte Jahr 1995 ausgezahlt. Ferner erhielt sie eine Urlaubsentschädigung für 21 Urlaubstage von S 16.456,86 brutto, bei deren Berechnung die a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der Post- und Telegraphendirektion für Tirol und Vorarlberg ab 19.3.1984 als Vertragsbedienstete Ic beschäftigt. Dieses Dienstverhältnis wurde zum 31.7.1992 aus dem Grunde des § 32 Abs 2 lit g VBG 1948 aufgekündigt. Mit Schreiben vom 4.5.1992 teilte der Klagevertreter der beklagten Partei mit, daß der von der Beklagten angezogene Kündigungsgrund nicht anerkannt werde und aufgrund der Einstellung einer weiteren Halbtagskraft eine Sinnha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten als Kfz-Mechaniker beschäftigt und für die Arbeitseinteilung in der Mechanikerwerkstätte verantwortlich. Am 27.1.1995 arbeitete der Kläger am PKW eines Kunden. Einer der beiden im Betrieb beschäftigten Lehrlinge hatten keine Arbeit. Auf die Frage, welche Arbeit der Lehrling machen sollte, antwortete der Kläger, er habe jetzt keine Zeit, eine Arbeit zuzuteilen. Der Kläger sagte, die Lehrlinge sollten zum Chef gehen, dieser sol... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese Ausführungen zu verweisen (§ 48 ASGG). Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese Ausführungen zu verweisen (Paragraph 48, ASGG). Rechtliche Beurteilung Es trifft zu, daß der Anspruch auf die Mitteilung eines Buchauszuges gemäß § 10 Abs 5 AngG vom Angestellten durch ein entsprechendes Verlangen geltend gemacht werden m... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien vom 9.12.1993, 25 Cga 1024/93b-7, wurde die nunmehrige Oppositionsklägerin schuldig erkannt, dem Oppositionsbeklagten den Betrag von DM 76.508,72 zum Devisenwarenkurs der österreichischen Nationalbank am Zahlungstag s. A. sowie die Prozeßkosten von S 73.400,40 zu bezahlen. Aufgrund dieses Urteils bewilligte das Erstgericht mit Beschluß vom 21.9.1994, 20 E 5970/94f-1, der beklagten Partei wider die klagende Partei zur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 8.11.1934 geborene Kläger war seit 2.1.1960 bei der Rechtsvorgängerin der Beklagten ***** beschäftigt; seit 1.1.1963 hatte er eine Definitivstellung gemäß § 10 des Kollektivvertrages für Angestellte der Sparkassen bzw der Dienstordnung für die Bediensteten der B***** inne. Die Beklagte versetzte den Kläger mit Schreiben vom 26.7.1994 mit Wirkung ab 1.1.1995 (bei Bezug einer fiktiven ASVG-Pension in Höhe von monatlich S 24.719,- vom 1.1.1995 bis 29.2.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung zu I.: Da der von der beklagten Partei geltend gemachte Nichtigkeitsgrund nach § 477 Abs 1 Z 5 ZPO bereits vom Berufungsgericht verneint wurde und insoweit ein Beschluß vorliegt, der gemäß § 519 ZPO unanfechtbar ist (SZ 59/104; Kodek in Rechberger, ZPO Rz 2 zu § 503 mwN), erweist sich der dagegen erhobene Rekurs als unzulässig. zu römisch eins.: Da der von der beklagten Partei geltend gemachte Nichtigkeitsgrund... mehr lesen...