Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde bei einem Verkehrsunfall am 22.2.1990 als Beifahrer in einem in Ungarn zugelassenen PKW von einem vom Zweitbeklagten gelenkten, von der drittbeklagten Partei gehaltenen und bei der erstbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW schwer verletzt. Die Ersatzpflicht der beklagten Parteien ist unstrittig. Der Kläger begehrte zunächst die Bezahlung von S 559.784,30 sA sowie die Feststellung der Haftung der beklagten Parteien für alle künftigen... mehr lesen...
Norm: AngG §29 II3ABGB §1162bIESG §1 Abs3 Z4IESG §1 Abs4
Rechtssatz: Die Kündigungsentschädigung unterliegt der Betragsbegrenzung des IESG. Entscheidungstexte 8 ObS 2291/96m Entscheidungstext OGH 17.10.1996 8 ObS 2291/96m 8 ObS 276/99t Entscheidungstext OGH 11.11.1999 8 ObS 276/99t 8 ObS 7/14... mehr lesen...
Norm: AngG §29 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 29 AngG I Allgemeines II Schadenersatzansprüche bei Auflösung des Dienstverhältnisses, betreffend: 1) Berechnung und Einrechnung (des infolge des Unterbleibens der Dienstleistung Ersparten oder durch anderweitige Verwendung Erworbenen oder zu erwerben absichtlich Versäumten) 2) Brutto- oder Nettoberechnung 3) Insolvenz 4) Urlaub 5) Dienstwohnung 6) Frist zur Geltendmachung, Fälli... mehr lesen...
Norm: AngG §29 II3ABGB §1162bIO §25KO §25MuttSchG §10MuttSchG §15
Rechtssatz: Hat der gemäß § 25 KO austretende Dienstnehmer in dem Zeitraum, der vom Austritt bis zu einer Beendigung des Dienstverhältnisses durch die mögliche ordnungsgemäße Kündigung durch den Masseverwalter verstrichen wäre aus besonderen Gründen (hier: § 15 Abs 1 und Abs 3 MuttSchG) keine vertragsmäßigen Entgeltansprüche, steht Kündigungsentschädigung nicht zu. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162bAngG §29 II3AO §20dKO §25 Abs2IESG §1 Abs2 Z1IESG §3 Abs3
Rechtssatz: Auf den Schadenersatzanspruch des § 25 Abs 2 KO ist ebenso wie auf jenen des § 20d AO im Unterschied zur Kündigungsentschädigung gemäß § 1162b ABGB, § 29 AngG das anderwärtig Verdiente oder das Ersparte von Anfang an voll anzurechnen. Entscheidungstexte 8 ObS 2080/96g Entscheidungstext OGH 29.08.1996 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162bAngG §29 II3KO idF IRÄG 1994, BGBl 1994/153 §25
Rechtssatz: Die durch das IRÄG 1994 neu gefaßte Bestimmung des § 25 KO, insbesondere dessen Absatz 2, vermag ebensowenig wie die Vorgängerbestimmungen für den austretenden Arbeitnehmer einen über den Zeitraum der privilegierten nicht an Kündigungstermine gebundenen Aufkündigung durch den Masseverwalter hinausgehenden Anspruch auf Kündigungsentschädigung zu begründen. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 AIIeABGB §1162bAngG §29 INÖ LBG §92 Abs1
Rechtssatz: Der Arbeitnehmer hat im Falle einer unwirksamen Auflösung bei bestehendem besonderen Kündigungsschutz und Entlassungsschutz das Wahlrecht zwischen der Geltendmachung der Unwirksamkeit der Auflösung und der Forderung einer Kündigungsentschädigung bei rechtswidriger Beendigung. Eine Konversion der unwirksamen Beendigung zu einer wirksamen zu einem späteren Zeitpunkt ist abzulehn... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162bAngG §29 IAuslBG §29 Abs1
Rechtssatz: Liegt zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsvertrages dem Arbeitsvertrag eine Beschäftigungsbewilligung zugrunde, stehen dem Arbeitnehmer die Ansprüche auf Grund der fristwidrigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu. Die für die Zeit der tatsächlichen, wenn auch nichtigen Beschäftigung vor Erteilung der Beschäftigungsbewilligung erworbenen Dienstzeiten als Angestellter sind wie Zeiten ... mehr lesen...